bs01
08.08.2008, 17:25 Uhr
zu: Führerschei D trotz angeborener Sehschwäche???
Hallo Shoert,
ich denke es sieht leider erst mal nicht gut für dich aus:
Auszug aus Anlage 6 FeV:
2.1.1Zentrale Tagessehschärfe
Feststellung unter Einhaltung der DIN 58220, Ausgabe Januar 1997.
Fehlsichtigkeiten müssen - soweit möglich und verträglich - korrigiert werden. Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden: Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Gesamtsehschärfe: 1,0, Sehschärfe des schlechteren Auges: 0,8.
Die Korrektur mit Gläsern von mehr als plus 8,0 Dioptrien (sphärisches Äquivalent) ist nicht zulässig; dies gilt nicht für intraokulare Linsen oder Kontaktlinsen.
Hier der komplette Link:
http://bundesrecht.juris.de/fev/anlage_6_104.html
Abklären kannst du das verbindlich wohl nur über einen Augenarzt, der ja die Bescheinigung ausstellen muß.
Gruß
bs01
Georg_g
08.08.2008, 18:48 Uhr
zu: Führerschei D trotz angeborener Sehschwäche???
Nach erfolgter bestmöglicher Korrektur und nach einem augenärztlichen Gutachten reichen 0,8/0,5 aus. Du schreibst jetzt leider nicht, ob die 40% mit oder ohne Korrektur sind und ob es sich um einen Sehfehler handelt, der mit Augengläsern überhaupt korrigierbar ist.
Wenn du mit entspr. Korrektur auf dem rechten Auge 0,5 erreichen könntest, dann würde das für die Klassen C und D gerade ausreichen. Du solltest dann aber auch berücksichtigen, dass eine Verlängerung der Fahrerlaubnis nach 5 Jahren nur möglich ist, wenn auch dann diese Werte noch erreicht werden. Verschlechtert sich die zentr. Tagessehschärfe, wäre eine Verlängerung u.U. nicht möglich.