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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern stefan3107
08.08.2008, 13:02 Uhr

Darf jemand mitfahren?

Hallo,

hatte das Glück eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, die es mir erlaubt zur Ausbildungsstätte und zur Berufsschule ohne Begleitperson zu fahren (bin 17). Nun meine Frage: Darf ich auf den Weg zur Ausbildungsstelle z. B. einen Kollegen mitnehmen? Oder darf ich nur alleine unterwegs sein?
Danke für Antworten!

MfG Stefan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern stefan3107
08.08.2008, 15:02 Uhr

zu: Darf jemand mitfahren?

Hi,

ja das war zuvor auch meine Meinung. Nun aber hat mir ein Bekannter erzählt, wenn man erst 17 ist, darf man nur alleine und auf dem kürzesten Weg zur Ausbildungsstelle fahren.
Aber ich glaub dir mal  

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
08.08.2008, 15:16 Uhr

zu: Darf jemand mitfahren?

Ich wäre mir da auch nicht so sicher!

Denn es gibt auch Ausnahmegenehmigungen, in denen sogar festgelegt ist, auf welchen Straßen Du fahren darfst und wo Du z.B. zum Einkaufen anhalten darfst.
Ähnlich einem Linienfahrplan.

Ich würde mich beim Straßenverkehrsamt informieren, die haben die Genehmigung schließlich erteilt, oder?
Des Weiteren würde ich die Kfz-Versicherungsunterlagen mal durchstöbern.
Vielleicht wurde ja da auch eine Einschränkung bezüglich Deiner Mitfahrer gemacht, gegen die Du nicht verstoßen darfst!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern stefan3107
08.08.2008, 15:23 Uhr

zu: Darf jemand mitfahren?

Also die Fahrerlaubnis wurde mir vom Landratsamt (Führerscheinstelle) erteilt. Ich weiß nicht, ob du das gleiche meinst.
Hab an meinen 17. Geburtstag nur die Karte (Führerschein) bekommen. Hab damals sogar noch mal nachgefragt, ob ich keine weiteren Unterlagen bekomme, aber sie sagten, das wäre alles.
Die Straßen sind nicht genau festgelegt. Ich werde auf einer Bank das Arbeiten anfangen und da ich öfters mal in einer anderen Geschäftsstelle eingesetzt werden, können die nicht festlegen, welche Straßen ich zu benutzen habe. Allerdings weiß ich noch, dass damals im Antrag stand, dass ich den kürzesten Weg fahren muss.
Beim Abschluss der KFZ-Versicherung wurde über Mitfahrer nicht gesprochen. Wir mussten jediglich angeben, dass ein Fahrerkreis unter 23 Jahren vorherrscht.
Aber ich kann natürlich in den Unterlagen mal nachsehen, ob ich genaueres dazu finde. Und die Führerscheinstelle rufe ich demnächst auch an, wenn ihr euch selbst nicht sicher seid.
Danke schon mal fürs Antworten!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern stefan3107
08.08.2008, 23:57 Uhr

zu: Darf jemand mitfahren?

Nein die rosa Bescheinigung habe ich nicht erhalten, sondern nur den "normalen" Führerschein, also die Karte. Mehrere Bekannte von mir haben dieses rosa Blatt erhalten, doch diese haben keine Ausnahmegenehmigung um alleine zur Arbeit zu fahren, sondern machen nur das begleitete Fahren.
Ich hab mir da auch schon die Frage gestellt, woher der Polizist bei einer möglichen Kontrolle wissen soll, ob die Person neben mir als Begleitperson zugelassen ist. Oder woher weiß er, dass ich zur Arbeit alleine Fahren darf?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern stefan3107
09.08.2008, 23:53 Uhr

zu: Darf jemand mitfahren?

Ok, alles klar. Vielen Dank für die Antworten!

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