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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
18.06.2008, 22:55 Uhr

Frage zu Tagfahrlicht und Tunnel

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Wir haben heute über das Tagfahrlicht diskutiert. Wenn ich mit Tagfahrlicht in einen Tunnel mit dem neuen Tunnelzeichen fahre, reicht dann das Tagfahrlicht aus oder muß das Abblendlicht eingeschaltet werden?

Danke für die Antworten.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
18.06.2008, 23:35 Uhr

zu: Frage zu Tagfahrlicht und Tunnel

ist doch einfach.

§42
4b) Tunnel


Zeichen 327 - Tunnel

Das Zeichen steht an jeder Tunneleinfahrt. Beim Durchfahren des Tunnels ist Abblendlicht zu benutzen. Das Wenden im Tunnel ist verboten. Im Falle eines Notfalls oder einer Panne sollen nur vorhandene Nothalte- und Pannenbuchten genutzt werden.

tagfahrlicht ist kein abblendlicht

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
18.06.2008, 23:43 Uhr

zu: Frage zu Tagfahrlicht und Tunnel

Guckst Du hier

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
19.06.2008, 09:40 Uhr

zu: Frage zu Tagfahrlicht und Tunnel

Vordergründig ist das eine interessante Frage. Ich hab doch Licht an im Tunnel. Wo ist das Problem? Die anderen können mich mit Tagfahrlicht sehen.

Doch die Frage nach dem Tagfahrlicht im Tunnel greift zu kurz.

Die Anderen können mich zwar mit Tagfahrlicht sehen, aber ich selber werde wahrscheinlich Probleme haben im Tunnel zu sehen, Tagfahrlicht hin oder her. Mehr als ein "Positionslicht" ist das nicht.

Wieso, Tunnels sind doch beleuchtet? Richtig. Aber schon mal an einem gleißend hellen Julisommertag in ein Tunnel gefahren?

Neben den gesetzlichen Vorgaben fordert auch der Menschenverstand: Abblendlicht im Tunnel einschalten.

Aimee

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssen

- die Unfallstelle absichern

- den Verletzten Hilfe leisten

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-007 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wen müssen Sie durchlassen?

Entgegenkommende Radfahrer

Fußgänger, die die Straße überqueren wollen, in die ich einbiege

Entgegenkommende Kraftfahrzeuge