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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern johnwayne
20.05.2008, 21:25 Uhr

Schein verloren trotzdem Klasse A?

Hallo,
mir ist was ziemlich dummes passiert. Und zwar hab ich (seit 4 jahren Führerschein B) mich gestern bei meiner Fahrschule angemeldet um den A Schein zu machen und nu is mir aufgefallen, dass mir mein Führerschein abhanden gekommen ist... :-/ Wie soll ich weiter vorgehen? erst einen neuen beantragen, der dann sofort wieder ersetzt wird is ja auch witzlos (und dauert ewigkeiten :( ), oder?
Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
21.05.2008, 08:00 Uhr

zu: Schein verloren trotzdem Klasse A?

Melde den Führerschein als verloren (beim SVA) und laß Dir einen vorläufigen Führerschein ausstellen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-119 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-119

Auf eine Unterführung

Auf eine für den Fahrzeugverkehr gesperrte Straße

Auf eine Sackgasse

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109

Alle Bewohner dürfen jeden dieser Parkplätze benutzen

Solange noch andere Parkplätze frei sind, darf jeder diesen Parkplatz benutzen

Bewohner mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen