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bekennender_fabianer
21.05.2008, 16:06 Uhr
Richtgeschwindigkeit - Welche Teilschuld?
Hi,
ich hatte neulich einen Unfall auf der Autobahn,bei dem mein Auto ziemlich beschädigt wurde. Eine Frau ist mir wenige Meter vor mir in meine Spur gezogen,ich konnte nix mehr machen.Ich hatte etwa 180,sie kanpp 100.Obwohl ich stark gebremst habe,war keine Chance mehr...und obwohl ich dann schon fast neben ihr war und gehupt habe,hat sie nicht reagiert und den Spurwechsel nicht abgebrochen,sondern ist immer weiter nach links gefahren,sodass der Zusammenstoß unvermeidabr war.nach links konnte ich nicht weiter ausweichen,da war ne Betonmauer.
Auf diesem Autobahnabschnitt herrschte kein Tempolimit,die linke Spur war komplett frei und es ging geradeaus.
Wenn sie vor dem Spurwechsel in den Spiegel geguckt hätte,hätte sie mich sehen MÜSSEN,zumal ich weit genug weg war und Licht an hatte.
Wieviel teilschuld erwartet mich jetzt wegen des Überschreitens der Richtgeschwindigkeit?Und wie sieht es mit Führerschein und Probezeit aus?
bekennender_fabianer
21.05.2008, 16:21 Uhr
zu: Richtgeschwindigkeit - Welche Teilschuld?
Der schaden an meinem Auto ist etwa 5.000 Euro.
Wirkt es sich auch nicht auf FS-PZ azs,wenn man in einen Unfall verwickelt war,bei dem man schneller als die Richtgeschwindigkeit war?
ich fände es ehrlich gesagt einfach nur lächerlich,wenn ich eine Schuld an dem Unfall bekomme.Der Abstand war einfach so klein,dass man auch bei 130 wohl nix mehr häte machen können.
Das wäre so,als wenn der Bauarbeiter,der den Hammer fallen lässt,das Opfer ist und der,der ihn auf den Kopf kriegt,der Täter....
to
22.05.2008, 01:12 Uhr
zu: Richtgeschwindigkeit - Welche Teilschuld?
»Eine Frau ist mir wenige Meter vor mir in meine Spur gezogen,ich konnte nix mehr machen.Ich hatte etwa 180,sie kanpp 100.Obwohl ich stark gebremst habe,war keine Chance mehr...und obwohl ich dann schon fast neben ihr war und gehupt habe,hat sie nicht reagiert und den Spurwechsel nicht abgebrochen,sondern ist immer weiter nach links gefahren,sodass der Zusammenstoß unvermeidabr war.«
Klingt wie ein Krimi. Bleibt nur die Frage, ob bei einer derart detailgetreuen Schilderung jemand glauben wird, dass Du bei einem solch langsamen, dramaturgisch wirkungsvollem Spannungsaufbau, wirklich nichts zur Unfallvermeidung hättest beitragen können. Entweder bist Du als Schlaftablette unterwegs oder Du hast es mehr oder minder stark bewußt auf einen Zusammenprall ankommen lassen.
Eine dritte Möglichkeit wäre, Deine bisher unentdeckt gebliebene Begabung zum Märchenerzähler.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?
Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren
Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte
Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-008-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich lasse den grünen Pkw durchfahren
Ich muss den roten Pkw vorbeilassen
Ich biege vor dem grünen Pkw links ab
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren
Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen
Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen
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