Andy-x2
18.05.2008, 18:41 Uhr
FS Aus Russland
Hallo
ich habe probleme mit meinem fs muss eine mpu machen und zwar weil ich in der probezeit ein unfall hatte und dann 2 mall geblitzt wurde hatte durch gericht 1 jahr fahr verbot nach dem ablauf dachte ich krige den fs wieder aber nein der mit arbeiter von famt mein ich soll eine mpu machen das hat sich alles so gezogen das es mehr als 2 jahre verging bevor ich eine mpu, bin durchgefallen jetzt meint die psytante da ich soll einen psyhologen besuchen für 1 monat sind so 10-14 std woche eine std kostet 110€ wo soll ich das geld nehmen krige nicht mal arbeit ohne fs und wenn eine dann werde ich 10 jahre brauchen um fs zu krigen jetzt meine frage was wenn in russland ein fs mache was wird passieren wenn ich ihn hier nutze oder hier umschreiben lasse?
mfg
carhol
18.05.2008, 18:58 Uhr
zu: FS Aus Russland
der führerschein ist hier ungültig und darf somit auch nicht genutzt bzw. umgeschrieben werden.
ausserdem droht eine haftstrafe bis zu einem jahr, das fahrzeug kann eingezogen werden.
Andy-x2
18.05.2008, 19:03 Uhr
zu: FS Aus Russland
hab aber bekannte die ein fs von russland haben hier eine fs prüfung machen müssen t+p prüfung und durften 6 monate ihn nutzen
carhol
18.05.2008, 20:43 Uhr
zu: FS Aus Russland
wenn du es besser weisst, warum fragst du dann hier ?
Andy-x2
19.05.2008, 11:07 Uhr
zu: FS Aus Russland
komme ja nicht aus russland, wollte jetzt dort ein fs machen und hier dan umschreiben, habe dort keine bürgeschaft
carhol
19.05.2008, 11:55 Uhr
zu: FS Aus Russland
siehe mein erstes posting.
durbanZA
19.05.2008, 23:12 Uhr
zu: FS Aus Russland
Eine Fahrerlaubnis, die während einer Sperrfrist im Ausland erworben wird, ist grundsätzlich in Deutschland ungültig.
Nach Ablauf der Sperrfrist kann eine russische Fahrerlaubnis in Deutschland gültig sein, wenn man dort seinen festen Wohnsitz hat bzw. sind mind. 185 Tage dort aufgehalten hat (das wird bei Deinen Bekannten der Fall gewesen sein).
Im Falle einer MPU-Auflage in Deutschland kann aber die Nutzung eines sochen Führerscheins untersagt sein.
Solange Du also eine Sperrfrist hast, ist da nix zu machen.
Ein Tipp für die Zukunft: Trau keinem EU-FS-Vermittler, die möglicherweise noch so seriös klingen und mit Anwälten und Urteilen aufwarten, die das Blaue vom Himmel herablügen. Da sind in ihrer Hilflosigkeit schon viele tausende Euro losgeworden, um dann doch leer auszugehen.
mfG
Durban