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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dax
19.05.2008, 21:55 Uhr

2.Verstoß in der Probezeit

Hallo,

ich bin im November 2005 mit 38kmh ausserhalb geschlossener Ortschaften zu schnell geblitzt worden. Ich bekam dann 100€ Strafe 3 Punkte und eine Nachschulung. Meine Punkte dürften ja somit mittlerweile wieder weg sein oder?

Jetzt habe ich noch eineinhalb Monate Probezeit! Nun bin ich wieder ausserhalb geschlossener Ortschaften mit 26kmh zu schnell geblitzt worden.

Habe schon gelesen, das ich jetzt wieder 3 Punkte bekomme und zu einem " freiwilligen Gespräch eingeladen werde.

Meine Probezeit endet ja jetzt trotzdem in eineinhalb Monaten oder?

Was passiert mir jetzt wenn ich jetzt wieder einen Verstoß begehe? (Nach der Probezeit)

Was darf ich mir noch alles erlauben, bzw wie lange darf ich mir jetzt nichts mehr erlauben?

Was bringt mir das wenn ich an so einem freiwilligen Gespräch teilnehme, ausser Punkteabbau?

Bitte um zahlreiche Antworten!!

Dankeschön schon mal!

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19.05.2008, 23:18 Uhr

zu: 2.Verstoß in der Probezeit

» Was passiert mir jetzt wenn ich jetzt wieder einen Verstoß begehe? (Nach der Probezeit) «

Du hast aber bereits eingerechnet, daß Deine Probezeit damals um 2 Jahre verlängert wurde, oder? (Nur um sicherzugehen).

Nach der Probezeit drohen Dir keine besonderen fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen. Solange die Owi im VZR eingetragen ist, musst Du damit rechnen, dass bei eventuellen weiteren Verstößen das Bußgeld erhögt wird. Bei einer weiteren Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 25 km/h innerhalb des nächsten Jahres droht Dir ein Fahrverbot, aber das hat mit der Probezeit nichts zu tun.

» Was darf ich mir noch alles erlauben, bzw wie lange darf ich mir jetzt nichts mehr erlauben? «

Hm, was meinst Du damit? Geschwindigkeitsübertretungen werden nicht illegaler, als sie es schon sind ;)

»
Was bringt mir das wenn ich an so einem freiwilligen Gespräch teilnehme, ausser Punkteabbau?
«


Möglicherweise eine sinnergreifende Erleuchtung -.-
Im Ernst: Es bringt, wie gesagt, 2 Punkte Rabatt. Wenn Du nicht vorhast, die Punkte dauerhaft zu sammeln, kannst Du Dir gut überlegen, ob Du Dir das Geld nicht sparen willst.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssen

- den Verletzten Hilfe leisten

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern

- die Unfallstelle absichern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich hier einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007

Dass hier Kinder unter Anleitung auf der Fahrbahn spielen

Dass hier Kinder häufiger als sonst über die Fahrbahn laufen

Dass der fließende Verkehr angehalten wird, um Kinder über die Straße zu lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-101 / 3 Fehlerpunkte

Wie weit darf eine Ladung über die Rückstrahler nach hinten höchstens hinausragen, ohne dass eine Kennzeichnung notwendig ist?

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