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carhol
15.05.2008, 14:36 Uhr
zu: fahren in der zeit eines fahrverbots
von wem hast du den DIE auskunft ?
und wer hat die wiederholung des kurses angeordnet ?
Georg_g
15.05.2008, 15:00 Uhr
zu: fahren in der zeit eines fahrverbots
Es ist leider richtig, dass man während eines Fahrverbotes nicht an der Fahrprobe im Rahmen eines ASF teilnehmen darf. Anders wäre es, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wäre, dann gilt der Fahrlehrer als Fahrzeugführer.
Ãœbrigens droht hier auch dem Fahrlehrer eine Anzeige wegen des Gestattens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, zumal er ja sogar vom Fahrverbot wusste.
Dass dadurch das erste ASF ungültig ist und erneut ein ASF besucht werden muss, ist m.E. allerdings alles andere als eindeutig. Aber dafür ist es ja nun zu spät.
Was das Strafmaß für dich betrifft, so würde ich vermuten, dass es am unteren Ende der Möglichkeiten bleibt oder dass das Verfahren eingestellt wird.
tolu
15.05.2008, 17:57 Uhr
zu: fahren in der zeit eines fahrverbots
rede mal mit dem fl. er könnte dir zumindest die kosten erstatten, die durch seine (falsche) auskunft entstanden sind.
Alex
15.05.2008, 18:49 Uhr
zu: fahren in der zeit eines fahrverbots
Er könnte nicht nur, er muss sogar die Kosten tragen würde ich meinen.
Er haftet dank der Sachverständigenhaftung auch noch ein bisschen eher als jeder X-beliebige, der dir so eine Auskunft gibt
durbanZA
15.05.2008, 20:50 Uhr
zu: fahren in der zeit eines fahrverbots
Gab es noch andere Fahrten in der Zeit des Fahrverbots, oder bist Du sicher, daß sich das Verfahren auf speziell diese Fahrt bezieht?
Hier könnte man glatt mit einem Verbotsirrtum argumentieren!
Georg_g
15.05.2008, 23:02 Uhr
zu: fahren in der zeit eines fahrverbots
Die Fahrprobe im Rahmen eines ASF ist keine Begutachtung der Fahreignung oder Befähigung. Unabhängig davon gelten die Ausnahmen auch nur "wenn der Kraftfahrzeugführer keine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt."
Bei einem Fahrverbot besitzt man aber immer noch die entsprechende Fahrerlaubnis.
tolu
16.05.2008, 10:07 Uhr
zu: fahren in der zeit eines fahrverbots
eben, nur ist temporär nicht gültig. trotzdem sollte die auskunft des fl nicht derart zum nachteil des probanden ausgelegt werden.
to
17.05.2008, 10:15 Uhr
zu: fahren in der zeit eines fahrverbots
»ich hab die Nachschulung gemacht nun hatte aber in der zeit wo ich die eine Beobachtungsfahrt(30 oder 45min.) gemacht hab, mein Führerschein abgegeben. aber mein Fahrlehrer wusste darüber bescheid und meinte dass es egal sei und ich an dieser Beobachtungsfahrt teilnehmen könne.«
Gruselig! Ich hoffe Du hast die zweite Nachschulung bei einem kompetenteren Kollegen gemacht.
Vorausgesetzt es geht einzig und allein um die Beobachtungsfahrt, dann könnte es vielleicht von Nutzen sein, wenn Du den ersten Seminarleiter auf Rückerstattung der Teilnehmergebühren verklagst.
Dann würde der Richter in dem Strafverfahren gegen Dich wegen "Fahren trotz Fahrverbots" sehen, dass Du tatsächlich im vollen Vertrauen an die Sachkenntnis des Seminarleiters gefahren bist
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