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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
17.05.2008, 15:36 Uhr

Kurzzeitkennzeichen abgelaufen

Hallo Zusammen,

folgendes Problem:
Einer meiner Hausmitbewohner hat an seinem Auto ein Kurzzeitkennzeichen gültig bis 12.05.2008. Er genießt also keinen Versicherungsschutz mehr. Das Auto steht zwar in einer verschlossenen Garage, wurde aber nach dem 12.05.2008 noch einmal bewegt.

Meine Frage:
Ich habe Angst, wenn mein Auto im Hof steht und er mit abgelaufenem Kennzeichen dagegen fährt, da es mit dem Geld bei ihn nicht so dicke ist.
Ist es meinem Nachbar überhaupt erlaubt, ein solches Auto (auch in der geschlossenen Einzelgarage) abzustellen? Muß er es nicht innerhalb einer gewissen Frist zulassen, verkaufen oder verschrotten?

Danke.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
17.05.2008, 16:05 Uhr

zu: Kurzzeitkennzeichen abgelaufen

"Ist es meinem Nachbar überhaupt erlaubt, ein solches Auto (auch in der geschlossenen Einzelgarage) abzustellen? Muß er es nicht innerhalb einer gewissen Frist zulassen, verkaufen oder verschrotten?"

Ohne Kennzeichen kann er es so lange auf Privatgrund stehen haben und bewegen wie er möchte. Er darf damit nur nicht auf öffentliche Straßen. Gibt keine Frist in der er es verschrotten/Verkaufen muss. Ist das Auto denn sooo mitgenommen?

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17.05.2008, 17:24 Uhr

zu: Kurzzeitkennzeichen abgelaufen

Hallo,

was heißt mitgenommen. Ziemlich rostig sieht die Karre halt schon aus. Aber er kann sich nichts anderes leisten und das letzte Auto hat er durch einen Unfall verloren.

Als ich einmal ein Auto abmelden wollte, mußte ich einen "Entsorgungsnachweis" eines Autoverwerters bei der Zulassungsstelle nachreichen. Auf meine Nachfrage, ob ich das Auto nicht unangemeldet behalten darf, hieß die Antwort: "Nein, ist nicht erlaubt!"

Was gilt nun?


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.05.2008, 17:51 Uhr

zu: Kurzzeitkennzeichen abgelaufen

Einen Verwertungsnachweis benötigt man nur, wenn man das Auto endgültig aus dem Verkehr ziehen will, also wenn das Auto verschrottet wird. § 4 Abs. 1 Altfahrzeug-Verordnung:
"Wer sich eines Fahrzeugs entledigt, entledigen will oder entledigen muss, ist verpflichtet, dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen."

Dein Nachbar will sich aber nicht seines Autos entledigen, er will es behalten und nicht verschrotten lassen. Er kann es ohne Kennzeichen (oder mit abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen) so lange in der Garage stehen lassen, wie er möchte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
18.05.2008, 01:30 Uhr

zu: Kurzzeitkennzeichen abgelaufen

Na ja, vielleicht war es damals ein Missverständnis. Ich wollte das Auto für ein Jahr wegen einer weiterführenden Schule abmelden, um Geld zu sparen. Ging aber leider nicht.


Gruß,

diezge

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