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08.03.2008, 18:05 Uhr

NL Führerschein in BRD entzogen...jetzt große Probleme

Ich bin Deutscher,lebe in den Niederlanden,habe dort auch meinen Führerschein erworben.
Mir wurde in Deutschland die Fahrererlaubnis entzogen (Alkohol am Steuer u.Unfall ohne Personenschaden).
Per Gerichtsurteil wurde mir die Fahrerlaubnis für 10 Monate untersagt.
Im Führerschein wurde ein Anhang geheftet mit dem Vermerk : Fahrverbot endet am 06.03.08,weiterhin stand, dass das Fahrverbot für Deutschland so lange bestehen bleibt, bis die zuständige Behörde die Fahrerlaubnis für Deutschland wieder erteilt.
Mein Anwalt kann mir nicht sagen,welche Behörde für diesen Vermerk zuständig ist.
Wer kann mir weiterhelfen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
08.03.2008, 19:58 Uhr

zu: NL Führerschein in BRD entzogen...jetzt große Probleme

Also für gewöhnlich ist das Straßenverkehrsamt Deines Wohnsitzes für Dich und Deine Fahrlaubnis zuständig.
Da Du aber in Holland wohnst, denke ich mal, ist das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg mit Deiner Sache betraut und ich würde mich dort danach erkundigen.
Andererseits sind die ja eigentlich nur für Deutsche Fahrerlaubnisse zuständig.

Es gibt da aber so ein EU-EDV-System, was zukünftig, oder vielleicht jetzt schon alle Führerscheine Europas registrieren soll, ob es da auch eine EU-Behörde gibt ist mir nicht bekannt.

Wie Du siehst ist das nicht so ganz einfach herauszufinden wer für Deutsche mit ausländischer Fahrerlaubnis zuständig ist.

Ich würde mit der Suche hier beginnen:

Kraftfahrtbundesamt http://www.kba.de/

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Sie dürfen hier nicht links abbiegen

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-007-B

Ich darf vor dem Radfahrer abbiegen

Ich muss den Mofafahrer durchfahren lassen

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

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Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Die Regel "rechts vor links"

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung