janmarcel
02.03.2008, 22:09 Uhr
Geblitzt in der Probezeit - besonderer Hintergrund
Hallo,
Ich bin im Dezember letzten Jahres geblitzt worden. Ich befinde mich in der Probezeit. (Bundesland NRW)
Einige Fakten: Der Wagen ist auf meinen Vater angemeldet, ich aber als Fahrer auch eingetragen.
Ich habe aber keinen Kontakt mehr zu meinem Vater.
Nun hat mein Vater sich durch SMS gemeldet und gesagt, dass ein Brief von der Polozei gekommen sei. Er hätte sich informiert und meinte in dem Fall wäre ein Bußgeld zu bezahlen und an einem Aufbauseminar teilzunehmen.
Ãœberschrittene Geschwindigkeit: 23 km/h (innerhalb einer geschlossenen Ortschaft)
FRAGEN dazu:
Das Bußgeld wird er wohl bezahlt haben(?), da er mich dazu nicht kontaktierte und ich selbst persönlich auch keinen Brief von der Polizei bekam.
Habe also bisher weder etwas bezahlt, noch an einem Aufbauseminar teilgenommen.
Kernfrage: Hat er mich überhaupt als Täter angegeben? Grund: Ich selbst habe bis heute (2. März 2008) keinen Brief oder Meldung von der Polizei bekommen...
Ist der Fall für mich jetzt also verjährt?
Oder meldet sich die Polizei dann einfach nicht bei mir persönlich???
Die haben meinen Vater ja kontaktiert, aber können die mir die Fahrerlaubnis denn wegnehmen, wenn sie mich persönlich nie kontaktiert haben, sondern nur meinen Vater?
Was denkt ihr darüber? Ist es nicht für die Polizei auch auffälig, dass der Mann auf dem Foto viel jünger aussieht?
Vielen Dank für eure Hilfe
Crashkid
02.03.2008, 22:17 Uhr
zu: Geblitzt in der Probezeit - besonderer Hintergrund
<<Kernfrage: Hat er mich überhaupt als Täter angegeben?>>
Es gibt da eine tolle Erfindung. Sie nennt sich Telefon. Damit kannst du deinen Vater erreichen und ihn selbst fragen. Oder erwartest du, dass irgendjemand in diesem Forum hellsehen kann?
to
02.03.2008, 23:23 Uhr
zu: Geblitzt in der Probezeit - besonderer Hintergrund
Wenn Dein Vater sich per SMS bei Dir wegen der Sache meldet....
...warum rufst Du ihn nicht zurück und fragst ihn?
Deine Art und Weise Beziehungen zu pflegen, mutet etwas merkwürdig an.