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Cicikiz
02.03.2008, 17:32 Uhr
Eigenständigkeit
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Prüfer bei der Prüfung sagt: Jetzt tun wir mal so als wenn du dich verfahren hast oder versuche den Weg zurückzufinden oder so etwas ähnliches, wo die Eigenständigkeit geprüft wird? Kann das auch mal vorkommen dass der Fahrlehrer oder später der Prüfer auch mal sagt, war von Punkt A bis zum Punkt B, ohne genaue Anweisungen der Richtungen? Ich habe nämlich einen ganz schlechten Orientierungssinn, ich kann mir ganz schlecht Wege merken sogar in der Stadt wo ich aufgewachsen bin gibt es ein paar Punkte, wo ich mich verlaufen würde...
Lambo-Benni
02.03.2008, 18:34 Uhr
zu: Eigenständigkeit
Richtig,man muss sich an den Verkehrszeichen orientieren und das Ziel anhand dieser finden können. Also könnte man das theoretisch auch in einer fremden Stadt...
MrMurphy
02.03.2008, 19:39 Uhr
Keine Ortskundeprüfung
Hallo,
den Fahrschüler bei einer Fahrprüfung so an der langen Leine zu führen dürfte eher die Ausnahme sein, schliesslich liegt keine Ortskundeprüfung an.
In der Regel kommen in der Hinsicht nur Anweisungen wie "Bei nächster Gelegenheit rechts (links) abbiegen".
Der Prüfer hat schließlich seine "Ecken" um bestimmte Kenntnisse zu prüfen. Da der Fahrschüler nicht den kürzesten Weg fahren muss könnte er dann schwierigen Stellen ausweichen, was ihm dann nicht angelastet werden dürfte.
Ortskenntnisse sind für die Prüfung nicht relevant und viele Fahrschüler lernen während der Schulungsfahrten erstmals viele Ecken "ihrer" Stadt kennen, zu denen sie früher nie hingekommen sind, grade wenn sie nicht direkt in der Stadt wohnen.
Außerdem bedeutet die Findung und Zurechtlegung des Weges über eine längere Strecke einen zusätzlichen Stress, der überhaupt nicht gewollt und prüfungsrelevant ist.
Gruss
MrMurphy
carhol
02.03.2008, 20:09 Uhr
zu: Eigenständigkeit
punkt 15.1 aus den prüfungsrichtlinien
>> Fahren nach Vorwegweisern und Wegweisern <<
ist also nicht so wie mm schreibt.
holger
Drummer
03.03.2008, 08:03 Uhr
zu: Eigenständigkeit
Bei uns kommt es schon mal vor, daß die Anweisung kommt: "Folgen Sie bitte den Wegweisern zur BAB Richtung Bochum/Hagen!" o.ä.
Je nachdem von wo man kommt, ist auch der TÃœV ausgeschildert und die Probanden sollen dann Richtung TÃœV fahren.
Aber was es gar nicht gibt, wäre z.B., daß wir in der City sind und man muß eigenständig, ohne Angaben zum TÜV zurück finden.
Georg_g
03.03.2008, 08:41 Uhr
zu: Eigenständigkeit
Theoretisch ist es schon denkbar, dass der Prüfer ein Fahrtziel angibt, das nicht als Wegweiser angeschrieben ist. Die Prüfungsrichtlinie sagt hierzu:
"Der aaSoP gibt die Fahrtstrecke an; erklärt sich der Bewerber als ortskundig, so können ihm mit seinem Einverständnis auch Fahrtziele vorgegeben werden."
In der Praxis habe ich diesen Fall noch nie erlebt. Der Prüfer gibt die Richtung mit "links" oder "rechts" an, oder er gibt Fahrtziele vor, die auch als Wegweiser angeschrieben sind.
Und wenn er nichts sagt, dann geradeaus fahren oder der abknickenden Vorfahrtstraße folgen. Und natürlich ggf. die durch Zeichen vorgeschriebene Fahrtrichtung beachten.
carhol
03.03.2008, 10:22 Uhr
zu: Eigenständigkeit
>> In der Praxis habe ich diesen Fall noch nie erlebt <<
ich schon.
danach habe ich JEDEN fahrschüler für ortsunkundig erklärt (auch 50 m vor dem ziel).
holger
corsa-ultrablau
03.03.2008, 13:23 Uhr
zu: Eigenständigkeit
Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Du den richtigen Weg eingeschlagen hast, dann scheue Dich auf keinen Fall, beim Prüfer nachzufragen. Am besten ist es natürlich, Du fragst vorher (allerdings solltest Du nicht an jeder Kreuzung fragen).
Wenn der Prüfer z.B. sagt, Du sollst zum Bahnhof fahren, dann kannst Du ja auch Deinen Senf dazusagen, z.B.: "Zum Bahnhof geht es jetzt rechts ab." oder so ähnlich, ich gehe mal davon aus, dass der Prüfer dann schon etwas dazu sagen wird, falls Du auf dem Holzweg sein solltest.
Ich habe während meiner Prüfung auch 2 x nachgefragt, gleich beim ersten Mal, da der Prüfer mit meinem Fahrlehrer plauderte, dann das Wort "rechts" sagte und weiter mit meinem Fahrlehrer plauderte. Darauf hin fragte ich ihn, ob ich nun nach rechts abbiegen sollte. Zum Glück war der Prüfer lernfähig, den daraufhin sagte er immer einen ganzen Satz: "Biegen Sie bitte rechts ab."
Kurz vor Schluss gab es noch eine etwas verzwickte Abbiegesituation, bei der ich auch nicht ganz sicher war, ob ich noch auf dem richtigen Weg bin, und deshalb fragte ich einfach: "Sind wir noch richtig?" worauf mein Fahrlehrer und mein Prüfer mit "Ja!" antworteten - bei solch einer Antwort fühlst Du Dich als Prüfling doch gleich wieder besser!
carhol
03.03.2008, 16:53 Uhr
zu: Eigenständigkeit
>> Wenn der Prüfer z.B. sagt, Du sollst zum Bahnhof fahren, dann kannst Du ja auch Deinen Senf dazusagen, z.B.: "Zum Bahnhof geht es jetzt rechts ab." oder so ähnlich, ich gehe mal davon aus, dass der Prüfer dann schon etwas dazu sagen wird, <<
klar sagt er was dazu.
nämlich: "wie, sie haben die schilder nicht gesehen ?"
holger
Drummer
03.03.2008, 20:17 Uhr
zu: Eigenständigkeit
Also bei ´nem A/A1 oder B - Fahrschüler würde ich auch keine Ortskenntnis voraussetzen wollen!
Wenn sich hingegen ein C/CE oder D/DE - Fahrschüler auskennt, dann denke ich ist das ok, wenn er sich die Wege selbst sucht!
Nicht Immer, aber vielleicht mal...
... wenn ich ihm/ihr das auch zutraue!
jules17
03.03.2008, 22:33 Uhr
zu: Eigenständigkeit
Macht euch keine Sorgen. Normalerweise kommt es zu soetwas nie, und falls doch, dann ist es sehr einfach (über Schilder, etc.) das Ziel zu finden.
carhol
03.03.2008, 22:56 Uhr
zu: Eigenständigkeit
>> "Suchen Sie sich bitte eine Möglichkeit zum Wenden! <<
und genau da kommt dann die eigenständige sache es prüflings die mit einem n.b. endet.
holger
Lambo-Benni
04.03.2008, 06:02 Uhr
zu: Eigenständigkeit
Holger... wie kommst du jetzt darauf?
Efreet
04.03.2008, 08:38 Uhr
zu: Eigenständigkeit
"Bitte suchen sie sich eine Stelle zum Wenden"
Ich denke auch, dass dieser Satz eine der häufigsten Aussagen vor einer nicht bestandenen Prüfung ist.
So lange nicht gerade ein Kreisverkehr ist, ist das eine ziemlich schwere Aufgabe.
Zum Thema:
Solange der Zielort wirklich gut ausgeschildert ist halte ich dies für eine gute Prüfungsstellung.
Bei uns gibts aber auch Orte wo der Bahn hof mit einem Schild ausgewiesen ist und dann kommt erstmal lange nichts.
Hatte letztens erst selbst das Problem.
Ich wusste zwar, wo die Bahnschienen entlang laufen, aber die Strassen davor waren so verwinkelt, dass man den Bahnhof kaum gefunden hat.
Ich fahre schon eine Weile Auto, aber in so einer Situation werd ich trotzdem etwas ungeduldig.
Bei einem FS stelle ich mir das noch um einiges schlimmer vor.
Ich finde nur, dass die PP etwas mehr standartisiert werden sollte. Fast jeder Prüfling bekommt andere Aufgaben gestellt. Ich denke dort wo möglich, sollte die Prüfung für alle gleich sein. (von mir aus auch 60min Prüfung statt 45)
Ist natürlich schwer eine Autobahnfahrt zu prüfen, wenn man erstmal 50 min bis zur nächsten Autobahn hat.
jules17
04.03.2008, 10:38 Uhr
zu: Eigenständigkeit
@Efreet
Stimmt, und gerade deshalb ist es wahrscheinlich unmöglich, dass für jeden gleiche Bedingungen herrschen. Es gibt ja auch große Unterschiede zwischen Prüfungen mitten in der Großstadt und auf dem Land in ner kleinen Stadt
Drummer
04.03.2008, 21:47 Uhr
zu: Eigenständigkeit
"Bitte suchen sie sich eine Stelle zum Wenden"
(oder Umkehren)
Das ist bei uns Standard.
Wo liegt dabei das Problem?
(nicht als Angriff verstehen!!! Ernsthafte Frage!)
Ich mache das mit meinen Fahrschülern eigentlich in jeder Übungsstunde, kurz vor den Sonderfahrten, oder auch mal auf der Landstraße, wobei ich dann vorher mit ihnen über die Möglichkeit gesprochen habe dazu einen Parkplatz zu nutzen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-101 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren innerorts hinter einem Fahrzeug mit ortsfremden Kennzeichen. Was könnte geschehen?
Der Vorausfahrende
- hält unerwartet an, um nach dem Weg zu fragen
- bremst unerwartet
- betätigt den Blinker vor dem Abbiegen zu spät
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Parken verboten?
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
Vor Bordsteinabsenkungen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier beim Parken zu beachten?
Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein
Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden
Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt
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