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05.03.2008, 23:55 Uhr

Polizei entscheidet nichts

Hallo,

die Polizei entscheidet überhaupt nicht über Schuld oder Unschuld. Die nehmen den Unfall auf und dürfen natürlich ihre persönliche Meinung mitteilen.

So weit bei mir angekommen hat sich der Unfall noch auf dem Parkplatzgelände bzw. auf dem Zuweg zwischen zwei Parkplätzen zugetragen. Dann gilt dort nur in Ausnahmefällen rechts vor links, nämlich wenn die Zuführungen deutlich strassenähnlich ausgebaut sind. Das ist bei "normalen" Supermarktparkplätzen in der Regel nicht der Fall.

Von daher kann ich mir gut vorstellen, das du eine Mitschuld bekommst.

Gruss

MrMurphy

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013

Sie dürfen nicht in diese Straße einfahren

Sie dürfen in diese Straße einfahren

Aus dieser Straße können Fahrzeuge kommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-106-B

Weiterfahren, weil die Fahrbahn nur für den Gegenverkehr gesperrt ist

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B

Der Junge

- wird vielleicht noch nach links schauen, aber trotzdem losfahren

- könnte im nächsten Augenblick losfahren

- wird Sie in jedem Fall vorbeifahren lassen