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05.03.2008, 23:55 Uhr

Polizei entscheidet nichts

Hallo,

die Polizei entscheidet überhaupt nicht über Schuld oder Unschuld. Die nehmen den Unfall auf und dürfen natürlich ihre persönliche Meinung mitteilen.

So weit bei mir angekommen hat sich der Unfall noch auf dem Parkplatzgelände bzw. auf dem Zuweg zwischen zwei Parkplätzen zugetragen. Dann gilt dort nur in Ausnahmefällen rechts vor links, nämlich wenn die Zuführungen deutlich strassenähnlich ausgebaut sind. Das ist bei "normalen" Supermarktparkplätzen in der Regel nicht der Fall.

Von daher kann ich mir gut vorstellen, das du eine Mitschuld bekommst.

Gruss

MrMurphy

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Auf welche Verkehrsteilnehmer müssen Sie achten?

Auf von links und von rechts kommende Fahrzeuge

Auf Fußgänger und Radfahrer, die rechts neben oder noch hinter Ihnen sind

Nur auf von links kommende Fahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-016 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten älterer Fußgänger ist an Zebrastreifen häufig zu beobachten?

Sie blicken weder nach links noch nach rechts

Sie betreten unerwartet die Fahrbahn

Sie kehren manchmal auf halbem Wege um