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05.03.2008, 23:55 Uhr

Polizei entscheidet nichts

Hallo,

die Polizei entscheidet überhaupt nicht über Schuld oder Unschuld. Die nehmen den Unfall auf und dürfen natürlich ihre persönliche Meinung mitteilen.

So weit bei mir angekommen hat sich der Unfall noch auf dem Parkplatzgelände bzw. auf dem Zuweg zwischen zwei Parkplätzen zugetragen. Dann gilt dort nur in Ausnahmefällen rechts vor links, nämlich wenn die Zuführungen deutlich strassenähnlich ausgebaut sind. Das ist bei "normalen" Supermarktparkplätzen in der Regel nicht der Fall.

Von daher kann ich mir gut vorstellen, das du eine Mitschuld bekommst.

Gruss

MrMurphy

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-029-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-029-B

Ich darf als Erster fahren

Ich darf erst als Letzter in die Kreuzung einfahren

Ich muss den roten Pkw durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-002 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie bei Nässe einen erheblich größeren Sicherheitsabstand einhalten als bei trockener Fahrbahn?

Weil durch Spitzwasser die Sicht beeinträchtigt werden kann

Weil der Bremsweg länger wird

Weil sich der Kontakt zwischen Reifen und Fahrbahn verschlechtert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102

Sie müssen äußerst rechts fahren

Sie dürfen auf dem angrenzenden Gehweg parken

Sie müssen mit schlechtem Fahrbahnrand rechnen