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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pitt
27.02.2008, 18:56 Uhr

80 ccm

Hallo zusammen, habe seit 05.1985 meinen Führerschein ( BE-C1E-CE-ML ) gehe ich denn recht in der anname das ich mit eben diesem FS
eine 80er fahren darf ? Bis jetzt keinen Punkt in Flensburg.
Fahre seit 6 Jahren nur im sommer 'ne 50er.
Für eine Auskunft wäre ich sehr dankbar.
Gruß Pitt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
27.02.2008, 23:52 Uhr

zu: 80 ccm

Außerdem war es auch schon 1985 so, daß man den 80er Führerschein (Klasse 1b) nicht mehr per Hand auflegen bekam! :)
Diese Zeiten waren da schon vorbei!

Solltest Du diesen Führerschein, aber damals erworben haben, ist womöglich beim Umschreiben auf Kartenführerschein ein Übertragungsfehler passiert, was vor allem im Anfang der Scheckkarte recht häufig passiert ist.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-109 / 3 Fehlerpunkte

Sie befinden sich im Kreisverkehr. Was ist zu beachten?

Eine Mittelinsel darf nur überfahren werden, wenn dies aufgrund der Fahrzeuggröße unvermeidbar ist

Im Kreisverkehr ist das Halten auf der Fahrbahn verboten

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit