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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern TineP
14.01.2008, 19:55 Uhr

Geschwindigkeit Autobahn

ich bin ein wenig verwirrt über die Beschilderung einer Autobahn, ich hoffe, ihr könnt mir helfen:

ich bin gestern auf einer dreispurigen Autobahn gefahren, deren Geschwindigkeitsbeschilderung mir nicht ganz klar ist. über der linken und der mittleren Spur war ein Temp 100 Schild, über der rechten ein Tempo 40 Schild. Ich hab mal in der Fahrschule gelernt, dass man auf einer freien Autobahn rechts fahren soll. Das hab ich auch getan, es war nachts halb elf und ausser mir niemand unterwegs. Ich bin dann leider (okay, klar, meine Schuld) geblitzt worden in dem Moment und zwar bin ich 120 kmh gefahren. Wie is das jetzt, was zählt für mich als PKW-Fahrer? Die Tempo 40, weil ich ja rechts auf der Spur gefahren bin? Wobei ich mir das nicht vorstellen kann, aber ich bin halt jetzt unsicher. Wär schön, wenn jemand antworten und mir weiterhelfen könnte. Merci im vorraus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Borni
14.01.2008, 20:08 Uhr

zu: Geschwindigkeit Autobahn

Wenn das Schild ohne Zusatzschild steht, steht es für alle Fahrzeuge. Auf der rechten Spur nur für die Fahrzeuge auf der rechten Spur. Du hättest, für eine schnellere Fahrt eine Fahrspur nutzen müssen, die für die höhere Geschwindigkeit zugelassen ist. Sicherlich gibt es auf der rechten Spur eine Notwendigkeit der Geschwindigkeitsbegrenzung, z.B. eine Behelfsmäßige Autobahnab- oder Auffahrt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern TineP
14.01.2008, 20:15 Uhr

zu: Geschwindigkeit Autobahn

Erstmal danke für die schnelle Antwort.

also wenn ich dich jetzt richtig verstanden hab, hätte ich auf der mittleren Spur fahren müssen und da dann halt die vorgeschriebenen 100 kmh. Auf der rechten Spur hätte ich wirklich 40 kmh fahren müssen, auch als Pkw??? Zählt hierbei dann also nicht, auf der leeren Autobahn möglichst auf der rechten Spur als Pkw fahren? Das heisst dann ja auch, dass ich die Blitzerstrafe über 80 Kmh über des angegebenen Tempolimits (40 kmh) erwarten muss.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
14.01.2008, 20:46 Uhr

zu: Geschwindigkeit Autobahn

Wie sah das denn auc mit der rechten Spur? War zu erkennen, warum die auf sagenhafte 40 km/h beschränkt sein sollte?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern TineP
14.01.2008, 20:54 Uhr

zu: Geschwindigkeit Autobahn

nee, also für mich jedenfalls nicht. Keine Baustelle, keine Ausfahrt, ne ganz normale 3spurige Autobahn. Ich bin die gestern zum ersten mal gefahren und hab des mit den 40 kmh überhaupt nicht begriffen. Für mich hat das in dem Moment für Lkws gegolten, weil ich mir beim besten willen nicht vorstellen konnte, warum ich plötzlich 40 fahren soll. Aber die Schilder waren alle drei gleich, das Tempo 40 Schild hatte keine Zusatzbeschilderung oder sowas.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
14.01.2008, 21:23 Uhr

zu: Geschwindigkeit Autobahn

War an der Stelle evtl. ein starkes Gefälle? Das würde die Beschränkung erklären...

Wenn dir wirklich eine Überschreitung von 80km/h vorgeworfen wird hoffe ich nur für dich, dass du eine Rechtsschutzversicherung hast. Ich würde in jedem Fall dagegen vorgehen.
Aber warte erst mal ab. Hättest ja so und so geblitzt werden müssen mit 20 zu viel.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern TineP
14.01.2008, 21:34 Uhr

zu: Geschwindigkeit Autobahn

es ging schon nen Berg runter, aber nicht dramatisch und nicht so, dass ich mir die vorgeschriebenen 40km erklären könnte. Die 20 drüber muss ich zahlen, keine Frage. Dagegen sag ich nichts. Nur die 80 drüber, die würden verdammt weh tun. Und ja, ich hab nen Autorechtsschutz, denen werd ich das auf alle Fälle geben, falls es dazu kommt. Und ich hab auch mit nem befreundeten Polizisten geredet und der kann sich nicht erklären, wies auf ner Autobahn zu nem Tempo 40 Schild ohne sehr deutlichen Grund kommen kann (z.B. Baustelle, Brückenarbeiten etc) und mir zumindestens sind keine aufgefallen. Er hat aber auch gemeint, auch unsere Herren von der Polizei versuchen manchmal die Leute abzuzocken und falls ihm da was komisch vorkommt (wenn ich wirklich 80 drüber angerechnet bekomm), wird er sich da drum kümmern.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fraktum
14.01.2008, 22:19 Uhr

zu: Geschwindigkeit Autobahn

Vielleicht hilft Die dieser Link weiter???

http://de.wikipedia.org/wiki/Elzer_Berg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
14.01.2008, 22:55 Uhr

zu: Geschwindigkeit Autobahn

Wo ist denn das?
Mir sind mehrere Stellen bekannt, an denen (in meinen Augen höchst ungünstiger Weise) für unterschiedliche Fahrstreifen unterschiedliche Geschwindigkeitsverbote angeordnet sind.
Eine Geschwindigkeitsdifferenz zwischen den Fahrstreifen von 60 km/h halte ich für höchst fragwürdig. (Elzer Berg wäre die Präzedenzstelle ;))

Die Problematik ist schon richtig erkannt. Hier kann es zu einem Konflikt zwischen dem Rechtsfahrgebot (§ 2 Abs. 2 StVO) und der Geschwindigkeitsbegrenzung kommen. Denn es ist nicht zweckmäßig, wenn es einem bei leerer Autobahn verboten ist, die mittlere Spur zu befahren, auf der eine höhere zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt.

Diese Problematik dieser an sich zweifelhaften Beschilderung hat auch die Rechtsprechung erkannt und in Frankfurt hat man regaiert:

» Bestehen auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen von aussen nach innen ansteigende Geschwindigkeitsbeschraenkunge­n, dann verstoesst nicht gegen das Rechtsfahrgebot, wer statt des aeusseren rechten Fahrstreifens den an diesen angrenzenden inneren benutzt, weil er auf ihm schneller fahren darf (OLG Frankfurt VerkMitt. 1976, 85) «

Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist aufgrund einer besonderen Gefahr angeordnet.
Das Rechtsfahrgebot hat eher einen abstrakten Zweck.
Daher ist die Geschwindigkeitsbegrenzung höher zu bewerten als das Rechtsfahrgebot. Wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht auf bestimmte Fahrzeugarten eingschränkt wird, gilt sie selbstverständlich auch für PKW.

Im Zweifel wirst Du also Pech haben: Du hast objektiv eine Geschwindigkeitsübertretung begangen. Da steht "40" - Du bist 120 gefahren. Wenig dran zu rütteln.
Vom Elzer Berg sind mir allerdings auch Fälle bekannt, bei denen die Behörde dann auch für PKW auf der rechten Spur die "100" zugrunde gelegt hatte.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern TineP
15.01.2008, 05:45 Uhr

zu: Geschwindigkeit Autobahn

Ihr seid hier echt klasse, vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten. Naja, mir bleibt jetzt erstmal nichts übrig als abzuwarten bis ein Bescheid kommt und dann wird weitergesehen. Nützt ja nix, sich jetzt verrückt zu machen. Aber trotz allem haben mir Eure Tips und Ideen sehr weitergeholfen. Merci!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
15.01.2008, 11:06 Uhr

zu: Geschwindigkeit Autobahn

Da wird kein Bußgeldbescheid kommen, und falls doch, dann werden dir gnädigerweise die 100 km/h zugrundegelegt und nicht die 40 km/h.

Mich wundert es übrigens, dass tagtäglich immer noch so viele Autofahrer von Deutschlands berühmtester Geschwindigkeitskontrolle erwischt werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Efreet
15.01.2008, 12:05 Uhr

zu: Geschwindigkeit Autobahn

Mir war die Stelle auch nicht wirklich bekannt. Klar habe ich schon davon gehört aber würde ich mich auf dieser Strecke befinden würde mir das wohl nicht bewusst sein.
Trotzdem würde ich sicherheitshalber auf der mittleren Bahn fahren.

Fragwürdig halte ich so eine Begrenzung sowieso. Sieht man ja auch dem Foto. Ich glaube kaum dass hier jemand rechts fährt.

Der Herr mit Anhänger fährt mittig und wenn ich es richtig einschätze auch die LKW's weiter hinten im Bild. Ist auch klar. Welcher LKW Fahrer nimmt schon gerne einen Zeitverlust von 60% in kauf.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern TineP
15.01.2008, 12:32 Uhr

zu: Geschwindigkeit Autobahn

ich kannte die Stelle gar nicht, ich wohn in Bayern und bin die Strecke das erste Mal gefahren. Hatte auch vorher noch nicht vom Elzer Berg gehört. Deswegen war ich auch von dem Tempo 40 Schild so irritiert und in dem Moment kam halt der rote Blitz. Mein Pech - bzw. meine Schuld, ich bin nun mal eindeutig zu schnell gefahren. Wobei mir keine Gefahr bewusst war und ich bin ansonsten eigentlich ein recht vernünftiger vorsichtiger Fahrer (bin Krankenschwester und weiss wie Unfallopfer aussehen ). Ich hoffe jetzt halt mal, Georg hat recht und die lassen die Tempo 100 für mich gelten, dann zahl ich nur die 15 kmh, die ich drüber war. Wenn nicht, shit happens.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern elected
15.01.2008, 16:29 Uhr

zu: Geschwindigkeit Autobahn

@TineP
les doch erstmal den Wikipedia-Link, der hier veröffentlicht wurde. Da steht doch drin dass dir - wenn überhaupt - die 100 km/h zu Grunde gelegt werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
15.01.2008, 17:32 Uhr

zu: Geschwindigkeit Autobahn

jo, laut dem wiki-Artikel sollte nichts passieren:
"Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit zwischen 40 und 100 km/h löst die Anlage zwar aus, die entsprechenden Aufnahmen werden jedoch nachträglich ohne Erlaß eines Bußgeldbescheides aussortiert. Hierdurch soll ein Konflikt mit dem Rechtsfahrgebot bei schwachem LKW-Verkehr - beispielsweise nachts oder an Sonntagen - vermieden werden."

D.h. die sehen sich die Bilder danach an...da auf der Autobahn nichts los war hast du dich an das Rechtsfahrgebot gehalten und es passiert dir nichts.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas0815
24.01.2008, 02:58 Uhr

zu: Geschwindigkeit Autobahn

Da Sie 120 km/h gefahren ist wird ihr sehr wohl was passieren.
Und wenn Sie Glück hat, wird die Bussgeldstelle die 100 zugrundelegen.
Zwingend ist das aber keineswegs.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern altkanonist
26.02.2008, 20:51 Uhr

geringere Geschw.-begrenzung rechte Autobahnspur

Kann man die Behörden nicht zwingen, die Schilder der StVO anzupassen? Solche Schilder fordern im Unterbewusstsein dazu auf, auch andere Schilder für nicht zweckmäßig und unsinnig zu halten und nicht zu befolgen.
Es wäre doch einfach, das rechte Schild, wenn es eine geringere Geschwindigkeit erlaubt, z.B. nur für LKWs geltend zu machen.
Gruß
altkanonist

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
27.02.2008, 23:58 Uhr

zu: Geschwindigkeit Autobahn

Schöne Idee altkanonist und ich knall dann mit 100 km/h ins LKW-Heck!

Danke auch!

..zum Seitenbeginn

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