Security_neu
27.02.2008, 09:27 Uhr
Geschwindigkeitsmessungen auf Werkstraße erlaubt?
Guten Morgen,
mein täglicher Arbeitsweg führt mich über eine Landstraße, wo es nach einigen km zu folgender Kreuzung kommt: Biege ich nach rechts ab, bin ich direkt im nächsten Ort, fahre ich aber weiter gradeaus auf der Landstraße, stehen da auf beiden Seiten zwei Schilder:
"Werkstraße - Benutzung auf eigene Gefahr"
Dieses Stück ist rund 1,5 km lang und schnurgrade. Dort stehen dann abwechselnd 50er und 70er Schilder.
Nun meine Frage: Da die Straße ja privat ist, darf dort die Polizei bzw. das O-Amt dort blitzen? Ein Bekannter von mir meinte nein, da dort nur die Firma deren Straße das ist das Sagen hätte. Aber manchmal seh ich da morgens Streufahrzeuge von der Stadt... hmm.
Weiß da einer genaues drüber?
Security_neu
27.02.2008, 11:00 Uhr
zu: Geschwindigkeitsmessungen auf Werkstraße erlaubt?
"Solange Schranken oder andere Absperrmittel eine allgemeine öffentliche Nutzung der ''Werkstraße'' nicht verbieten"
Es ist ja nicht verboten da lang zu fahren, wird halt nur drauf hingewiesen dass Benutzung auf eigene Gefahr erfolgt und dass die Straße in Privatbesitz ist und nicht der Stadt/Land wem auch immer gehört.
fraktum
27.02.2008, 19:26 Uhr
zu: Geschwindigkeitsmessungen auf Werkstraße erlaubt?
Die 50 bzw. 70-Schilder müssen aber auch offiziell angeordnet worden sein, damit geblitzt werden kann. Und das ist bei einem privatem Gelände natürlich nicht immer der Fall.
Gruß,
fraktum