Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MSKF7
27.02.2008, 20:23 Uhr

Wann greift der 155.3 Bußgeldzusatz?

Hallo liebe Threadleser,

ich habe folgende Frage, in welchen Fällen greift die Extra Bußgeldstrafe nach 155.3:

"und dabei nach links abgebogen oder gewendet" ?

Nehmen wir an, wir haben eine Kreuzung, aus einer Richtung ist die Weiterfahrt entweder nach links oder nach rechts vorgeschrieben (je nachdem wie man sich eingeordnet hat), es gibt also sich zwei trennende Fahrstreifen. Unter Missachtung des Zeichen 297 auf der Fahrbahn, ist aber eine Weiterfahrt nach geradeaus grundsätzlich möglich.
Nehmen wir weiter an, ein ortsfremdes Fahrzeug, welches sich auf dem linken! Fahrstreifen eingeordnet hat, fährt versehentlich geradeaus weiter in die Straße (vorausliegende Straße).

Hat dieses Fahrzeug nun einen Verstoß nach Tatbestand 155 des Bußgeldkatalogs begangen und muss 10 € bezahlen, oder einen nach 155.3 und muss sogar 30 € bezahlen ?

Ich meine das erstere, denn je nachdem wie man es sieht, ist das Fahrzeug geradeaus gefahren oder sogar nach rechts abgebogen, aber keinesfalls nach links abgebogen, oder gar gewendet.

Oder ist es so, dass ich etwas falsch verstanden habe?


MSKF7

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MSKF7
27.02.2008, 22:15 Uhr

zu: Wann greift der 155.3 Bußgeldzusatz?

@Kahleberger

Danke für die schnelle Antwort.

Zu 1.: Die beiden Fahrspuren in der Einmündung sind mit einer Fahrstreifenbegrenzung getrennt. 155 greift also auf jedenfall.

Zu 2.: Die Kreuzung ist eine normale Kreuzung, symmetrisch mit 4 Einmündungen. Aus drei Einmündungen darf in jede andere eingefahren werden, oder geradeaus gefahren werden. Nur die besagte Einmündung verbietet dies durch die Fahrbahnmarkierungen, und leitet den Verkehr auf zwei paralell verlaufenden Fahrstreifen nach Links und Rechts ab.
Vom linken Streifen kann man also nach rechts abbiegen(verboten), geradeaus fahren(verboten), oder links abbiegen(einzig zulässig). Ich kann gedanklich nicht nachvollziehen, wie man vom linken Streifen kommend nach 155.3 verstoßen könnte, es sei denn es ist ein Gummiparagraph.


MSKF7

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-004-B

Der gelbe Pkw muss die Kreuzung räumen

Ich darf schon jetzt abbiegen

Ich muss mich auf die Weiterfahrt vorbereiten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Hinweis gibt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006

Einbahnstraße

Vorrang vor dem Gegenverkehr

Abbiegen verboten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-016 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten älterer Fußgänger ist an Zebrastreifen häufig zu beobachten?

Sie betreten unerwartet die Fahrbahn

Sie blicken weder nach links noch nach rechts

Sie kehren manchmal auf halbem Wege um