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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
18.02.2008, 18:02 Uhr

zu: Verliere ich jetzt meinen Führerschein?

Leider ja...kannst dich im Internet mal dazu informieren.
Ich zitiere mal dazu das verkehrsportal.de:

"Bei einem dritten Verstoß nach Ablauf der gesetzten Teilnahmefrist wird die Fahrerlaubnis für mindestens drei Monate entzogen. Die Probezeit ruht. Der Führerschein ist der FE-Behörde auszuhändigen. Die Sperrfrist beginnt mit dem Datum der Aushändigung des Führerscheins.

Ob für die Neuerteilung ein Fahreignungsgutachten gefordert wird, entscheidet sich nach den §§ 11 bis 14 FeV.

Sollte die Fahrerlaubnis neu erteilt werden, verlängert sich die Probezeit - zusätzlich zur Restprobezeit - um zwei Jahre, wenn dies nicht schon geschehen ist. Eine mehrmalige Verlängerung der Probezeit ist nicht zulässig.

Bei einem erneutem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen, nach wiedererteilter Fahrerlaubnis, wird i.d.R. ein Fahreignungsgutachten gefordert."

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fraktum
18.02.2008, 19:24 Uhr

zu: Verliere ich jetzt meinen Führerschein?

Die große Frage ist, ob Du bereits eingeladen wurdest an einem freiwilligen verkehrpsychologischen Gespräch teilzunehmen und ob die dort gesetzte Frist schon abgelaufen ist. Wie sieht das bei Dir aus?

Diese Grafik kann ich empfehlen:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&am
p;showtopic=3063&view=findpost&p=24177


Gruß,
fraktum

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
18.02.2008, 22:21 Uhr

zu: Verliere ich jetzt meinen Führerschein?

Worauf es entscheidend ankommt:
- Aufbauseminar schon absolviert?
- Einladung zur verkehrspsychologischen Beratung bekommen?

Alle Verstöße waren in der Probezeit, oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
18.02.2008, 23:14 Uhr

zu: Verliere ich jetzt meinen Führerschein?

Da die Verstösse ein und zwei in den Jahren 2004 und 2006 waren, würde ich davon ausgehen, dass die Fristen verstrichen sind.

Da die Probezeit scheinbar noch nicht beendet ist, befanden sich alle Verstösse in der Probezeit.

Dementsprechend ist der Lappen weg. Und auch wenns hart klingt, irgendwie selbst schuld. Man sollte ja wissen, dass man sich nach bereits 2 geleisteten A-Verstössen in der Probezeit enorm zurückhalten sollte.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B / 3 Fehlerpunkte

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte

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Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden

Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist