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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Terrabahamut
20.02.2008, 17:12 Uhr

Geschlossener Verband

Kann man indem man sich und nem Freund ne entsprechend große (30x30cm) Flagge ans Fahrzeug bindet bereits einen geschlossenen Verband bilden und ist das 2te Fahrzeug somit berechtigt auch bei Rot die Kreuzung zu überqueren, sollte das erste Fahrzeug noch bei Grün passiert haben?

Laut §§ 27,29 StVo sowie dem wiki-Eintrag für Verband (Straßenverkehr) wäre dies zulässig, der Verband wird dann wie ein einzelnes Fahrzeug behandelt - ähnlich wie ein Auflieger eines Sattelzuges ja auch keine Punkte in Flensburg bekommen kann wenn die Zugmaschine bei Grün noch die Ampel passiert. Genehmigungspflichtig werden Verbände scheinbar auch erst ab 3 oder mehr Fahrzeugen.
Hat da jemand Ahnung wies in der Praxis aussieht?

Und BITTE keine reinen Spekulationen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
20.02.2008, 17:32 Uhr

zu: Geschlossener Verband

Du schreibst selbst, dass bei einem geschlossenen Verband die gesamte Kolonne als einziges Fahrzeug gesehen wird, was zur Folge hat, dass beispielsweise einzelne Verbadsfahrzeuge LZA bei rot überqueren dürfen oder auch andere VT bei Vermeidbarkeit nicht in den Verband einscheren dürfen.

Ein geschlossener Verband nimmt daher nach § 29 Abs. 2 S. 2 StVO die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch, so dass er grundsätzlich einer Genehmigung der zuständigen Behörde nach § 29 Abs. 2 S. 1 StVO bedarf.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124

Hier beginnt eine Zone mit einer

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-140-B / 3 Fehlerpunkte

Wann müssen Sie blinken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-140-B

Beim Einfahren in den Kreisverkehr

Beim Verlassen des Kreisverkehrs