Terrabahamut
20.02.2008, 17:12 Uhr
Geschlossener Verband
Kann man indem man sich und nem Freund ne entsprechend große (30x30cm) Flagge ans Fahrzeug bindet bereits einen geschlossenen Verband bilden und ist das 2te Fahrzeug somit berechtigt auch bei Rot die Kreuzung zu überqueren, sollte das erste Fahrzeug noch bei Grün passiert haben?
Laut §§ 27,29 StVo sowie dem wiki-Eintrag für Verband (Straßenverkehr) wäre dies zulässig, der Verband wird dann wie ein einzelnes Fahrzeug behandelt - ähnlich wie ein Auflieger eines Sattelzuges ja auch keine Punkte in Flensburg bekommen kann wenn die Zugmaschine bei Grün noch die Ampel passiert. Genehmigungspflichtig werden Verbände scheinbar auch erst ab 3 oder mehr Fahrzeugen.
Hat da jemand Ahnung wies in der Praxis aussieht?
Und BITTE keine reinen Spekulationen.
durbanZA
20.02.2008, 17:32 Uhr
zu: Geschlossener Verband
Du schreibst selbst, dass bei einem geschlossenen Verband die gesamte Kolonne als einziges Fahrzeug gesehen wird, was zur Folge hat, dass beispielsweise einzelne Verbadsfahrzeuge LZA bei rot überqueren dürfen oder auch andere VT bei Vermeidbarkeit nicht in den Verband einscheren dürfen.
Ein geschlossener Verband nimmt daher nach § 29 Abs. 2 S. 2 StVO die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch, so dass er grundsätzlich einer Genehmigung der zuständigen Behörde nach § 29 Abs. 2 S. 1 StVO bedarf.
mfG
Durban