gehrti
06.02.2008, 07:32 Uhr
Parkvergehen am Taxistand
Ich habe gesten ein Knöllchen am Auto gehabt als ich angeblich im Taxiparkbereich geparkt habe.
Ich kenne die Parkverbotschilder wegen Taxen so, dass auf dem Schild eine Zahl steht, wie viele Parkplätze für Taxen reserviert sind. Steht keine Zahl ist es nur einer. Ist das korrekt?
Ich stand auf dem 3. Parkplatz nach dem Schild, was für mich laut logischem Verstand ein normaler Parkplatz war.
Freue mich auf Antwort.
MfG.
corsa-ultrablau
06.02.2008, 09:09 Uhr
zu: Parkvergehen am Taxistand
Schauen wir doch einfach in die StVO und da steht folgendes:
"§ 12 Halten und Parken
(1) Das Halten ist unzulässig
...
9. an Taxenständen (Zeichen 229). "
Weitere Regelungen sind mir leider nicht bekannt. Vielleicht weiß jemand anderes mehr?
durbanZA
06.02.2008, 20:30 Uhr
zu: Parkvergehen am Taxistand
Die StVO sagt weiter zu Zeichen 229:
"Ein Zusatzschild kann die Anzahl der vorgesehenen Taxen angeben.".
Daraus ergibt sich, daß ein Taxenstand zwar für mehrere Taxen vorgesehen sein kann, ein solcher aber nicht speziell gekennzeichnet werden muß.
Die VwV- StVO wird konkreter:
"I Das Zeichen steht am Beginn der Verbotsstrecke. Ist diese für mehr als fünf Taxen vorgesehen, so ist das Zeichen auch am Ende der Verbotsstrecke aufzustellen.
II. Verbotsstrecken mit nur einem Zeichen (bis zu fünf Taxen) sind zu markieren (Zeichen 299). Verbotsstrecken für mehr als fünf Taxen brauchen nur auf besonders langen oder unübersichtlichen Strecken gekennzeichnet zu werden. ... "
Die VErwarnung ist also begründet.