Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bi3rvampi3r
26.01.2008, 17:33 Uhr

Fahrradkomplott:)

hallo,

vor ca. 3 monaten bin ich morgends über 1 (bzw 2 ) rote ampeln mit meinem fahrrad gedüst. Leider standen hinter mir zivilpolizisten (bzw einer und der war dann noch polizeichef meiner stadt) die mich dann natürlich auch anhielten meine personalien aufgenommen haben und so weiter. Jetz hab ich dann den busgeldbescheid bekommen. und zwar sind dies ca. 80 euro plus einen Punkt in Flensburg. Da ich noch in der Probezeit bin macht das somit 450 für nachschulung + 80 euro strafe....und verlängerte Probezeit:( soviel zur vorgeschichte
jetzt ist meine frage ob es möglich ist, die geldstrafe in sozialstunden oder ähnliches umzusetzen da ich als schüler nicht so viel geld hab....gibts sonst irgendwelche tipps die in meiner misere nützlich wären? irgend eine kleine hintertür;)
Wichtig wär mir halt, dass ich die Strafe nicht zahlen muss weil sonst is des geld für die nächsten 2 monate weg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
26.01.2008, 18:28 Uhr

zu: Fahrradkomplott:)

Wieviel beträgt denn das Bußgeld?

Grundsätzlich ist eine Umwandlung eines Bußgeldes in Sozialstunden nicht möglich. Ich vermute aber mal, daß das Bußgeld sowieso nur der geringste Teil der Konsequenzen der Tat ist, oder?

Die Anordnung der Nachschulung wird ein paar Monate auf sich warten lassen. 450 Euro sind darüber hinaus m.E. hoch angesetzt, gut möglich, daß Du billiger wegkommst.
Bis die Post von der Fsst kommt, würde ich mir eben bei den Ausgaben darüber im Klaren sein, daß da noch eine größere Ausgabe wartet,

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
26.01.2008, 19:54 Uhr

zu: Fahrradkomplott:)

Ersatzhaft gibt es nur bei Geldstrafen, nicht bei Bußgeldern.
Hier gibt es eine Erzwingungshaft bei Weigerung, das Bußgeld zu bezahlen. Aber nach der Haft bleibt muß der Betrag trotzdem bezahlt werden.
Desweiteren muß der Betroffene seine Haft selbst bezahlen.
Insgesamt also keine ökonomische Strategie :)

Ãœbrigens, Kahleberger, war letzte Woche im Erzgebirge unterwegs und sah einen Hinweis zum Kahleberg; , wollte eigentlich bei Dir klopfen, wusste aber nicht, wo ;)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken

Auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-115-B / 3 Fehlerpunkte

Wer parkt falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-115-B

Der dunkle Pkw

Der helle Pkw

Beide Pkw