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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern OoooooO
25.01.2008, 14:07 Uhr

Ampel rot, geblitzt, fremdes auto ^^

Hey Leute!
Ich bin gestern über ne rote ampel gefahren und wurde geblitzt. Mutwillig wars nicht, aber es resulitert eindeutig aus einem Fehlverhalten meinerseits, deshalb versuch ich erst gar nicht mich hier zu rechtfertigen. Ich bin noch in der Probezeit und weiß auch was passiert wenn da n Brief im Briefkasten landet. Allerdings landet der nicht in meinem, sondern im dem von dem Vater eines Freundes. Kann ich den umstand in irgendeiner Weise nutzen? Was ist, wenn mein Freund angibt, dass niemand seiner Familie gefahren ist. Gibts da irgendwelche Schlupflöcher, Tricks zur Abwendung, oder sitz ich definitiv bald wiede rim Fahrschulauto ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
25.01.2008, 16:49 Uhr

zu: Ampel rot, geblitzt, fremdes auto ^^

<<Kann ich den umstand in irgendeiner Weise nutzen?>>

NEIN!

<<Was ist, wenn mein Freund angibt, dass niemand seiner Familie gefahren ist.>>

Dann muss er angeben wer gefahren ist.

<<Gibts da irgendwelche Schlupflöcher, Tricks zur Abwendung?>>

NEIN!

<<oder sitz ich definitiv bald wieder im Fahrschulauto?>>

Eher in der Fahrschule, wo das ASF größtenteils stattfindet.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Efreet
25.01.2008, 16:59 Uhr

zu: Ampel rot, geblitzt, fremdes auto ^^

Naja rechlich gesehen stimmt das natürlich.
Und stimmen tut es auch wenn das Bild das von dir gemacht wurde dich eindeutig identifizieren kann.

Theoretisch kann dein Freund, bzw der Freund deines Vaters natürlich angeben dass niemand aus der Familie gefahren ist, lügen würde er damit nicht.

Würde aber auch heissen, dass dem Vater deines Freundes ein Fahrtenbuch auferlegt wird. Ob er das für jemand "Fremdes" auf sich nimmt ist zu bezwifeln, ich würde es nicht tun.

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25.01.2008, 18:16 Uhr

zu: Ampel rot, geblitzt, fremdes auto ^^

Man kann auch einfach mal für den Mist den man gebaut hat gerade stehen.

Du hältst dich ja auch reif genug um Auto zu fahren. Also lebe mit den Konsequenzen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
25.01.2008, 19:47 Uhr

zu: Ampel rot, geblitzt, fremdes auto ^^

Fahrtenbuch ist nicht unbedingt eine Folge...solange der Vater sich kooperativ verhält und bei den Ermittlungen sich hilfreich zeigt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
25.01.2008, 20:40 Uhr

zu: Ampel rot, geblitzt, fremdes auto ^^

Es ging ja auch darum, dass der Vater verschweigt wer gefahren ist. Das ist nicht unbedingt kooperativ.

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25.01.2008, 23:11 Uhr

zu: Ampel rot, geblitzt, fremdes auto ^^

Ich entschuldige mich hiermit, das ich diesen Thread geschrieben habe und werde toll das ASF absolvieren:( ich sehe ein, dass es falsch von mir war, an von euch angeprangerte dinge zu denken. Im Schock des Moments versuchte ich, der mir drohenden Strafe zu entgehen. Doch das wäre falsch. Ich muss nach langem überlegen zugeben, dass die 400€ die ich von meinem ersparten mühsam abzwacken muss, doch ihre leuternde Wirkung entfalten werden. An die Verkehrsregeln halte ich mich ab jetzt, allein des geldes wegen. Ich danke euch für eure offnen antworten, die ich zuerst als angriff gesehen habe, doch nun als nur gut gemeinte Konfrontation sehe.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
25.01.2008, 23:54 Uhr

zu: Ampel rot, geblitzt, fremdes auto ^^

Was ist wenn der Vater sagt "Das Auto hat oft mein Sohn"..... dann fragen die Polizisten den Sohn, welcher sagt "uiii ich hatt das Auto so oft verliehen, absolut keine Ahnung wer das auf dem Foto ist"

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
26.01.2008, 01:57 Uhr

zu: Ampel rot, geblitzt, fremdes auto ^^

Vom Ablauf wird es so sein: Der Halter des Fahrzeugs wird aufgefordert werden, anzugeben, wer zur Tatzeit der Fahrer war.
Hierbei ist es nicht strafbar, sich selbst wider besseren Wissens anzugeben. Strafbar ist es dagegen, jemanden anders wider besseren Wissens als Fahrer anzugaben, das ist tunlichst zu unterlassen.

Pauschallösungen zur Abwendung von Strafen gibt es nicht. Dann wären alle Kontrollen sinnlos. Jedoch muss sich niemand freiwillig ins Schwert stürzen.
Wenn Die Nachfrage beim Halter keine Anhaltspunkte auf den Fahrer bringt, stehen den Behörden weitere Ermittlungsmittel zur Verfügung.
Üblich sind hier zunächst Hausbesuche beim Halter und in dessen familiären Umfeld.

So düster wie einige andere hier sehe ich das nicht.
Erwähnen sollte man allerdings, daß bei Nichtermittlung des Fahrers dem Fahrzeughalter eine Fahrtenbuchauflage droht.

Es ist auch zunächst möglich, daß der Sohn des Halters in diesem Fall zunächst für den Fahrer gehalten wird.

Alles in allem: Die Behörde hat 3 Monate Zeit, Dich zu ermitteln.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
26.01.2008, 19:25 Uhr

zu: Ampel rot, geblitzt, fremdes auto ^^

geh am besten mal in ein anderes Forum, wie z.B. radarfalle.de da bist du normalerweise bei solchen Fragen besser aufgehoben, da die sich auf sowas spezialisieren und auch sehr viel Erfahrung damit haben...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
26.01.2008, 19:49 Uhr

zu: Ampel rot, geblitzt, fremdes auto ^^

Wenn hier schon auf radarfalle.de verwiesen wird, bringe ich mal verkehrsportal.de ins Spiel.

Nochmal zusammengefasst:
- Der Halter des Tatfahrzeugs wird angeschrieben werden. Wenn erkennbar ist, daß Fahrer nicht Halter ist, wird der Halter aufgefordert werden, den Fahrer zu bennnen.

- Der Halter muß sich nicht erinnern, wer gefahren ist. Er darf niemanden anders wider besseren Wissens als Fahrer angeben (wird in einigen Foren gerne geraten; aber Vorsicht: Das ist eine Straftat nach § 164 StGB). Der Halter darf sich selbst straffrei fälschlicherweise belasten. Auch darf ein Dritter auf dem Bogen zugeben, selbst gefahren zu sein.
Fraglich ist, ob die Behörde das dann glaubt.

- idR ermittelt die Behörde zunächst im familiären Umfeld, wenn die konkrete Halterbefragung keine Erkenntnisse bringt. Üblich ist dann auch eine mündliche Befragung des Halters durch die Polizei.

- Sollte der Fahrer innerhalb von 3 Monaten (+ 14 Tage Postlaufzeit) nicht ermittelt werden können, ist die Tat verjährt.

- Dem Fahrzeug halter droht eine Fahrtenbuchauflage, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Bei einem Rotlichtverstoß als erstes Vergehen zwar eher unüblich, aber dennoch rechtlich möglich, weshalb man darauf hinweisen sollte.

Wenn der Halter also mitmacht und die Nerven hat, stehen die Chancen hier also gar nicht soooo schlecht.
Die Polizei wird zunächst im familiären Umfeld des Halters suchen. Daraus ergeben sich aber keine Anhaltspunkte auf den TE.
Möglicherweise wird man dann dem Sohn des Halters die Tat vorwerfen. Im Extremfall kann der aber dann Einspruch einlegen und nach Verjährung der Tat kann sich der wahre Fahrer bequem schuldig bekennen ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.

So, das war jetzt sehr deutliches Rumgewinke mit dem Zaunpfahl, es liegt am TE, was er jetzt draus macht ;)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte

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Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.7.01-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer Landstraße. Plötzlich fährt vor Ihnen ein Traktor auf die Straße. Wie erreichen Sie einen möglichst kurzen Bremsweg?

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Sofort kräftig bremsen und allmählich nachlassen, wenn die Situation es zulässt (degressives Bremsen)

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

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