Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ashe
20.01.2008, 07:15 Uhr

Verkehrszeichen

Ich habe da mal eine frage.Wo muss ein verkehrschild stehen? weil war letztens unterwegs,und habe mich verfahren.So stand ich dann in einer kleinen zufahrtsstraße.Und wurde promt von Waldarbeitern angeraunt.Hier sei durchfahrt nur zum Hausnrxx,und für Forstfahrzeuge.Ich hatte aber kein Schild gesehen.Beim rausfahren,sah ich es es stand rechts aber ca8m von fahrbahnrand und Fussgänerweg entfernt.Ist das Korreckt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ditschie2810
20.01.2008, 11:54 Uhr

zu: Verkehrszeichen

hey,
in der regel müssen außerhalb der geschlossenen ortschaft die schilder 150-200 m vor der gefahrstelle stehen, innerhalb müssen sie so stehen das noch rechtzeitig ein andere weg gewählt werden kann. außerdem müssen sie so aufgestellt werden , das der kraftfahrer es rechtzeitig und deutlich erkennen kann.
aber wenn du mal drauf achtest wirst du festellen das die meisten baustellen verkehrt ausgeschildert sind, weil die arbeiter keine ahnung von der stvo haben und das keiner nachprüft.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
20.01.2008, 16:55 Uhr

zu: Verkehrszeichen

Die Aufstellung von Verkehrszeichen unterliegt dem Sichtbarkeitsgrundsatz.
Das Verkehrszeichen muß also bei Einhalten der erforderlichen Sorgfalt zu sehen und zuzuordnen sein.
Ob die Aufstellung dieses Verkehrszeichens also so korrekt war, wäre im Einzelfall zu prüfen.

mfG
Durban

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-104 / 3 Fehlerpunkte

Was kann schon durch eine 20 %ige Ãœberladung eintreten?

Schäden an tragenden Fahrzeugteilen

Ãœberbeanspruchung der Bremsen

Verschlechterung des Lenkverhaltens

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, um einen Nachfolgenden nicht zu behindern

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, weil die Kinder bestimmt stehen bleiben

Sofort stark bremsen und bremsbereit bleiben