carhol
04.01.2008, 18:33 Uhr
zu: Behindertenparkplatz
da es sich anscheinend um einen privaten parkplatz handelt, ja.
holger
durbanZA
04.01.2008, 18:37 Uhr
zu: Behindertenparkplatz
Wenn es sich um einen privaten Parkplatz handelt, obliegt es dem Besitzer, wie er seine Parkplätze ausweist.
Damit die Ahndung eines Parkverstoßes auf einem Behindertenparkplatz durchsetzbar ist, muß die Beschilderung von der Straßenverkehrsbehörde genehmigt werden; sie muß daher vorschriftsmäßig sein.
Eine Kombination aus (rechtlich nicht existentem) Mutter- und- Kind- Parkplatz und Behindertenparkplatz ist eindeutig unvorschriftsmäßig, weshalb ein Parkverstoß einer nichtberechtigten Person hier nicht mal geahndet werden könnte.
Hier empfiehlt sich wohl ein Gespräch mit der Geschäftsleitung.
mfG
Durban
trexer
06.01.2008, 18:28 Uhr
zu: Behindertenparkplatz
Behindertenparkplätze auf Privatgrundstück (z.B. vor Einkaufszentren) sind Sache des Besitzers. Wende dich an diesen und schildere dein Problem. Wenn es sich um eine Supermarktkette handelt würde ich, wenn dieser nicht reagiert, es dort versuchen. Viel Erfolg!