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LucaLana
28.12.2007, 14:44 Uhr
Gebühren - Theorieprüfung
Hallo,
hab ein problem.
Habe mein Führerschein vor 2 Wochen fertig gemacht. Meine Theorie Prüfung habe ich in der Nachbarstadt gemacht ich wurde dort von meinem Fahrlehrer hingeschickt weil es der nächste Termin war.
Er war bei der Prüfung nicht mit dabei!!!
Jetzt will er von mir 59€ haben für die Theorie Prüfung. Die TÜV Gebühren habe ich alles bezahlt. Aber diese 59€ für ihn nicht.
Meine Frage ist ob ihm das Geld zusteht da er nicht bei der Prüfung dabei war?
Er ist doch verpflichtet dazu oder?
Danke im vorraus.
Liebe Grüße
LucaLana
28.12.2007, 15:53 Uhr
zu: Gebühren - Theorieprüfung
@Kahleberger
Vorstellung zur Prüfung (theorie)
steht hier drin, aber es steht im Vertragauch drin:
Die Fahrschule verpflichtet sich, den Fahrschüler nach den Vorschriften der Farschüler-Ausbildungsordnung gewissenhaft auszubilden und ihm bei der behördlichen Abwicklungs des Antrags- und Prüfungsverfahrens zu unterstützen.
Ich mein bei der Prüfung war er nicht dabei und hat mich dabei auch nicht unterstüzt.
Georg_g
28.12.2007, 16:13 Uhr
zu: Gebühren - Theorieprüfung
Selbstverständlich darf der Fahrlehrer diese Gebühr verlangen, die sich üblicherweise "Vorstellung zur theoretischen Prüfung" nennt und mit der Grundgebühr nichts zu tun hat. Damit ist der Aufwand abgegolten, den der Fahrlehrer hat für:
- Überprüfung, ob die Papiere schon beim TÜV sind
- Reservieren eines Termins und Durchgabe deiner Personalien
- Ausfüllen und Abgeben der Ausbildungsbescheinigung
- alle Telefonate und Rennereien in diesem Zusammenhang
Bei der Theorieprüfung muss er nicht anwesend sein. Was sollte er dort auch machen? Händchen halten?
Georg_g
28.12.2007, 17:22 Uhr
zu: Gebühren - Theorieprüfung
>>Überprüfung, ob die Papiere schon beim TÜV sind
>geht er also hin und schaut ins Post-Fach?
Nein, er ruft beispielsweise dort an.
>>Reservieren eines Termins und Durchgabe deiner Personalien
>Die Prüfungsliste schreibt doch die Sekretärin,
Nicht jede Fahrschule hat eine Sekretärin, und wenn doch, dann muss diese auch bezahlt werden.
Personalien nochmal durchgeben, obwohl sie schon beim TÃœV sind - doppeltgemoppelt!
Es geht darum, dem TÜV mitzuteilen, welcher Fahrschüler die Prüfung mitmachen soll. Oder meinst du, dass der Prüfer alle 1000 Bewerber, die im PC gespeichert sind, persönlich kennt?
Kahleberger, du hast mal wieder überhaupt keine Ahnung, davon aber sehr viel.
carhol
28.12.2007, 17:24 Uhr
zu: Gebühren - Theorieprüfung
wenn die "vorstellung zur theo. prüfung" im vertrag steht, ist sie zu bezahlen, egal ob der fl anwesend ist oder nicht.
es geht nicht um die anwesenheit sondern um den aufwand.
kahleberger, von dem verwaltungsablauf hast du keine ahnung.
holger
Georg_g
28.12.2007, 17:36 Uhr
zu: Gebühren - Theorieprüfung
»Wozu gibt es Prüflisten, mit denen die Fahrschule die Fahrschüler für die Theorie 'anmeldet'?«
Bei uns gibt es schon seit Jahren keine Prüflisten mehr. Ich muss den Namen des Bewerbers per E-Mail oder telefonisch durchgeben. Und selbst wenn es die Prüflisten noch gäbe: Die müsste ich ja auch erst ausfüllen und abgeben.
Die Frage war, ob der FL die Vorstellung zur Theorie-Prüfung verlangen darf. Da ist die Antwort ein klares "Ja", denn es steht so im Ausbildungsvertrag, in den allg. Geschäftsbedingungen und im § 19 FahrlG.
Die zweite Frage war, ob der FL die Gebühr auch dann verlangen darf, wenn er selbst bei der Theorie-Prüfung nicht anwesend ist. Da ist die Antwort auch ein klares "Ja", weil die Erhebung der Gebühr nicht von der physischen Anwesenheit des FL abhängig ist.
carhol
28.12.2007, 17:59 Uhr
zu: Gebühren - Theorieprüfung
du siehst einem fs bei der anmeldung an, ob er eine, zwei, drei, vier .... usw. theo prüfungen macht?
kahleberger, du bist mir voraus.
holger
Georg_g
28.12.2007, 18:04 Uhr
zu: Gebühren - Theorieprüfung
»Die Verwaltungsgebühren der Fahrschule sollten bei Vertragsabschluß entrichtet werden - für Theorie und Praxis.«
Du fändest es also im Interesse des Fahrschülers, dass er schon bei der Anmeldung die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung bezahlen muss, obwohl er diese Leistungen erst Wochen oder Monate später in Anspruch nehmen wird? Sehr logisch ...
Drummer
29.12.2007, 11:30 Uhr
zu: Gebühren - Theorieprüfung
Ich verstehe unter: "Vorstellung zur XY-Prüfung!", daß ich mit dem Probandem zum TÜV (Prüfort) fahre/gehe und dem Prüfer meinen Probanden VORSTELLE.
Bei der praktischen Prüfung natürlich auch da bleibe.
Nehme ich den Fahrschüler nicht ans Händchen und gehe nicht mit ihm zum TÜV, dann steht mir auch keine Gebühr zu und ich darf sie (M.E.) nicht im Ausbildungsvertrag aufführen! Daß klingt nämlich unseriös!
to
29.12.2007, 12:27 Uhr
zu: Gebühren - Theorieprüfung
Unter Vorstellen zu einer (Führerschein-)Prüfung versteht man m.E. völlig zurecht die physische Anwesenheit des Fahrlehrers beim Zusammentreffen von Prüfungskandidat und Prüfer.
Im Falle von praktischen Prüfungen würde ich nur allzugerne die Vorstellungsgebühr kassieren und daheim meinen Kaffee trinken. Nur kommt hier komischerweise kein FL auf den Gedanken, seine Anwesenheit gehöre zur Vorstellung zur Prüfung nicht dazu.
Aber dennoch, selbst wenn sowas auf der einzelnen Prüfstelle bei Theorieprüfungen nicht üblich sein sollte, dann ist ein Aufwand für Terminvereinbarung usw. seitens der Fahrschule zwar vorhanden, wäre mit 59 Euro allerdings deutlich überteuert.
Aber mit solchen Hütchenspielertricks kann man seine Grundgebühr niedrig halten und dennoch abzocken.
Georg_g
29.12.2007, 17:15 Uhr
zu: Gebühren - Theorieprüfung
"Vorstellen" heißt in diesem Zusammenhang natürlich nicht, dass der Fahrlehrer zum Prüfer geht und dann sagt: "Herr Müller, darf ich vorstellen, das ist Herr Schmitt. Herr Schmitt, Herr Müller", worauf dann beide antworten "Angenehm, Müller" und "Schmitt, guten Tag."
Bei unserem TÜV passen ca. 30 Fahrschüler in den Prüfungsraum - die sollen also alle vom jeweiligen Fahrlehrer namentlich vorgestellt werden?
Der Vergleich mit der praktischen Prüfung hinkt, denn hier ist die Anwesenheit des Fahrlehrers gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Theorieprüfung kann der FL aber tatsächlich nicht mehr machen als "Händchen halten". Der einzige plausible Grund dafür, dass der FL mit zur Theorieprüfung fährt, ist der, dass der Fahrschüler irgendwie hinkommen muss und wieder heimgefahren wird. Da ich aber kein Taxifahrer bin, meine Fahrschüler viel näher am TÜV wohnen als ich selbst und unser TÜV unmittelbar neben einer Bus- und Straßenbahnhaltestelle liegt, sollen meine Fahrschüler mal schön selbst da hin fahren. Da bei unserem TÜV die Theorieprüfungen außerdem zu 4 verschiedenen Uhrzeiten stattfinden, müsste ich mir jede Woche einen ganzen Tag freinehmen, um die Fahrschüler persönlich "vorzustellen".
Ich glaube auch nicht, dass es im Interesse des Prüfers wäre, wenn im Prüfungsraum zusätzlich zu den 30 Fahrschülern noch zwei Dutzend Fahrlehrer herumspringen, die ihre Fahrschüler "vorstellen" möchten.
Anders ist es, wenn die Theorieprüfung im Fahrschulraum stattfindet. Dann ist da der FL in der Regel sowieso dabei.
»... dann ist ein Aufwand für Terminvereinbarung usw. seitens der Fahrschule zwar vorhanden, wäre mit 59 Euro allerdings deutlich überteuert.«
Darüber sollte man sich allerdings vor der Anmeldung informieren und nicht erst dann, wie der Fragesteller, wenn es ans Bezahlen geht.
to
29.12.2007, 19:12 Uhr
zu: Gebühren - Theorieprüfung
»Darüber sollte man sich allerdings vor der Anmeldung informieren und nicht erst dann, wie der Fragesteller, wenn es ans Bezahlen geht.«
Natürlich sollte man sich generell vorher informieren, aber mal ehrlich:
Ist es nicht ein wenig zuviel von einem Erstbewerber erwartet, so völlig ohne diesbezügliche Aufklärung zu begreifen, dass zwischen Vorstellung zur Prüfung einerseits und Vorstellung zur Prüfung andererseits ein solcher Unterschied bestehen soll?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?
Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung
Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-008-B / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie achten?
Das Mädchen vor Ihnen
- könnte links abbiegen, um dem anderen zu folgen
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte
Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?
Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit
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