Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern gänseblume
25.12.2007, 17:31 Uhr

Dürfen Fahrlehrer die Fahrschulautos auch privat benutzen?

Hallo mich würde mal interessiern ob Fahrlehrer die Autos die sie zur Ausbildund benutzen auch privat nutzen dürfen? Also ich meine damit wenn das Auto nicht von der fs gestellt ist sondern ihm gehört. Ich meine wegen die doppelpedalen und privat nutzen meine ich damit wenn der fl am wochenende oder so selber mit dem auto fährt und irgenwenn mitnehmen will. Danke für eure antworten im vorraus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
25.12.2007, 18:07 Uhr

zu: Dürfen Fahrlehrer die Fahrschulautos auch privat benutze

Ich habe mal eine Freundin gehabt, deren Eltern waren beide Fahrlehrer und hatten zusammen eine Fahrschule.

Klar darfst die Autos dann auch privat nutzen. Ich selber durfte sogar mal den dicken Fahrschul-BMW fahren.

Aimee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
26.12.2007, 08:41 Uhr

zu: Dürfen Fahrlehrer die Fahrschulautos auch privat benutzen?

Jap, daß ist natürlich erlaubt!
Man sollte sich nur entscheiden, wie man seine Steuern entrichtet. Denn ansonsten hätte der Fahrlehrer ja einen steuerlichen Vorteil anderen Bürgern gegenüber.
Aber daß führt hier zu weit....

Beim Fahren mit den Fahrschulfahrzeugen sollte man aber, wenn jemand an den Doppelpedalen sitzt, diese herausnehmen, vorallem bei Leuten, die es nicht gewöhnt sind im Beifahrerfußraum Pedale zu haben und sich gerne auf der Autobahn mal strecken. :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern gänseblume
26.12.2007, 15:39 Uhr

zu: Dürfen Fahrlehrer die Fahrschulautos auch privat benutzen?

Hallo drummer genau darum gings mir wegen den doppelpedalen. Aber kann man diese einfach so raus nehmen. Schonmal vielen dank für eure antworten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
26.12.2007, 15:42 Uhr

zu: Dürfen Fahrlehrer die Fahrschulautos auch privat benutzen?

Man kann sie rausnehmen, muss es aber nicht. Wenn ich jedesmal die Pedale ab- und wieder anmontieren wollte, wenn ich mal jemanden mitnehme, hätte ich viel zu tun ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
26.12.2007, 19:37 Uhr

zu: Dürfen Fahrlehrer die Fahrschulautos auch privat benutzen?

Naja @ Georg_g, soviel Arbeit ist daß nun auch, die Pedale rauszunehmen, aber Du hast schon recht ... Ich mach´s auch nicht! :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schoki
28.12.2007, 21:07 Uhr

zu: Dürfen Fahrlehrer die Fahrschulautos auch privat benutzen?

Hallo!

Das Auto gehört der Fahrschule, ich bin Angestellt und nutze auch privat. Wenn sich jemand neben mir setzt, dann kläre ich ihn grundsätzlich jedesmal darüber auf, auf die Doppelbedienung zu achten. Zusätzlich schalte ich auch öfter den Warnton an. Öfter habe ich mal erlebt, dass von Beifahrerseite aus gebremst wurde oder Gas gegeben wurde und ich wunderte mich erstmal immer.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern gänseblume
28.12.2007, 21:43 Uhr

zu: Dürfen Fahrlehrer die Fahrschulautos auch privat benutzen?

Hallo schoki danke für deine antwort. also heisst das auch das wenn einem das auto privat gehört also wenn man inhaber ist es auch privat benutzen oder

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schoki
29.12.2007, 13:25 Uhr

zu: Dürfen Fahrlehrer die Fahrschulautos auch privat benutzen?

Meine Chefin fährt Ihr Auto auch privat. Wenn man angestellt ist muss man das mit Chef klären, ob die private Nutzung erlaubt ist oder nicht.

Allerdings möchte das Finanzamt für die private Nutzung auch noch etwas Kohle haben. Da man sonst diesen "geldwerten Vorteil" hat (ist etwas kompliziert zu erklären). Heißt ich bezahle einen gewissen Betrag im Monat und darf auch "legal" den Wagen nutzen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern gänseblume
29.12.2007, 15:03 Uhr

zu: Dürfen Fahrlehrer die Fahrschulautos auch privat benutzen?

Hallo schoki danke für deine antworten du hast mir sehr geholfen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Sie dürfen nicht abbiegen

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Sie dürfen nicht nach rechts abbiegen

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach rechts anzeigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein