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gänseblume
25.12.2007, 17:31 Uhr
Dürfen Fahrlehrer die Fahrschulautos auch privat benutzen?
Hallo mich würde mal interessiern ob Fahrlehrer die Autos die sie zur Ausbildund benutzen auch privat nutzen dürfen? Also ich meine damit wenn das Auto nicht von der fs gestellt ist sondern ihm gehört. Ich meine wegen die doppelpedalen und privat nutzen meine ich damit wenn der fl am wochenende oder so selber mit dem auto fährt und irgenwenn mitnehmen will. Danke für eure antworten im vorraus.
Aimee
25.12.2007, 18:07 Uhr
zu: Dürfen Fahrlehrer die Fahrschulautos auch privat benutze
Ich habe mal eine Freundin gehabt, deren Eltern waren beide Fahrlehrer und hatten zusammen eine Fahrschule.
Klar darfst die Autos dann auch privat nutzen. Ich selber durfte sogar mal den dicken Fahrschul-BMW fahren.
Aimee
Drummer
26.12.2007, 08:41 Uhr
zu: Dürfen Fahrlehrer die Fahrschulautos auch privat benutzen?
Jap, daß ist natürlich erlaubt!
Man sollte sich nur entscheiden, wie man seine Steuern entrichtet. Denn ansonsten hätte der Fahrlehrer ja einen steuerlichen Vorteil anderen Bürgern gegenüber.
Aber daß führt hier zu weit....
Beim Fahren mit den Fahrschulfahrzeugen sollte man aber, wenn jemand an den Doppelpedalen sitzt, diese herausnehmen, vorallem bei Leuten, die es nicht gewöhnt sind im Beifahrerfußraum Pedale zu haben und sich gerne auf der Autobahn mal strecken. :-)
gänseblume
26.12.2007, 15:39 Uhr
zu: Dürfen Fahrlehrer die Fahrschulautos auch privat benutzen?
Hallo drummer genau darum gings mir wegen den doppelpedalen. Aber kann man diese einfach so raus nehmen. Schonmal vielen dank für eure antworten
Georg_g
26.12.2007, 15:42 Uhr
zu: Dürfen Fahrlehrer die Fahrschulautos auch privat benutzen?
Man kann sie rausnehmen, muss es aber nicht. Wenn ich jedesmal die Pedale ab- und wieder anmontieren wollte, wenn ich mal jemanden mitnehme, hätte ich viel zu tun ...
Drummer
26.12.2007, 19:37 Uhr
zu: Dürfen Fahrlehrer die Fahrschulautos auch privat benutzen?
Naja @ Georg_g, soviel Arbeit ist daß nun auch, die Pedale rauszunehmen, aber Du hast schon recht ... Ich mach´s auch nicht! :-)
Schoki
28.12.2007, 21:07 Uhr
zu: Dürfen Fahrlehrer die Fahrschulautos auch privat benutzen?
Hallo!
Das Auto gehört der Fahrschule, ich bin Angestellt und nutze auch privat. Wenn sich jemand neben mir setzt, dann kläre ich ihn grundsätzlich jedesmal darüber auf, auf die Doppelbedienung zu achten. Zusätzlich schalte ich auch öfter den Warnton an. Öfter habe ich mal erlebt, dass von Beifahrerseite aus gebremst wurde oder Gas gegeben wurde und ich wunderte mich erstmal immer.
gänseblume
28.12.2007, 21:43 Uhr
zu: Dürfen Fahrlehrer die Fahrschulautos auch privat benutzen?
Hallo schoki danke für deine antwort. also heisst das auch das wenn einem das auto privat gehört also wenn man inhaber ist es auch privat benutzen oder
Schoki
29.12.2007, 13:25 Uhr
zu: Dürfen Fahrlehrer die Fahrschulautos auch privat benutzen?
Meine Chefin fährt Ihr Auto auch privat. Wenn man angestellt ist muss man das mit Chef klären, ob die private Nutzung erlaubt ist oder nicht.
Allerdings möchte das Finanzamt für die private Nutzung auch noch etwas Kohle haben. Da man sonst diesen "geldwerten Vorteil" hat (ist etwas kompliziert zu erklären). Heißt ich bezahle einen gewissen Betrag im Monat und darf auch "legal" den Wagen nutzen.
gänseblume
29.12.2007, 15:03 Uhr
zu: Dürfen Fahrlehrer die Fahrschulautos auch privat benutzen?
Hallo schoki danke für deine antworten du hast mir sehr geholfen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren
Sie dürfen nicht abbiegen
Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren
Sie dürfen nicht nach rechts abbiegen
Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach rechts anzeigen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier beim Parken zu beachten?
Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt
Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden
Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein
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