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Luke
18.12.2007, 15:29 Uhr
2 Minuten halten im Halteverbot (und noch im Wirkungsbereich
Ich muss mal meinen Frust hier los werden! Vielleicht kann mir ja jemand etwas zu meinem Fall sagen.
Ich wollte vor 2 Wochen mein Paket von einer PACKSTATION (Paketautomat, wie Postfach nur größer) abholen. Das Apparat steht draußen vor der Post. Leider gabs keinen freien Prakplatz mehr und deshalb stellte ich mich im Halteverbot. Niemand weit und breit zu sehen, 5 Meter weiter der Automat, keine 2 min, der ganze Vorgang dauert nicht länger als Geldabheben bei der Bank.
Leider habe ich nicht bemerkt, wann und wie die Politesse aus ihrem LOCH herausgekrochen ist und anfing mein Kennzeichen einzutippen. Ich bin sofort hingelaufen und meinte, dass ich nur eben was aus dem Automat gezogen habe und sofort verschwinde.
"Ja, HIER ist absolutes HALTEVERBOT!" Mit dem Gedanken gerade noch davon gekommen zu sein, bekam ich gestern ein Schreiben. Parken im Halteverbot von 10:48-10:50Uhr. Auch als ich kurz beim Verkehrsamt angerufen hatte, meinten die die Sache ist eindeutig.
Ist eine Verwarnung auch gültig wenn man quasi anwesend ist? Noch im Wirkungsbereich des Autos? Heißt das, ich könnte mein Auto im Halteverbot setzen, einmal ums Auto laufen und wenn eine Politesse daneben steht mir einfach feuchtfröhlich ein Knöllchen schreiben??
Ich habe das Gefühl die werden nach Knöllchen bezahlt. Ich überlge nochmal hin zugehen und hoffen die Olle anzutreffen und sie mal nach ihrem Methoden auszufragen.
P.S. Kennt jemand das Moorhuhnspiel als Politessenvariante? :-D
Kenobi
18.12.2007, 15:44 Uhr
zu: 2 Minuten halten im Halteverbot (und noch im Wirkungsbereich
Absolutes Halteverbot bedeutet, Du darfst nicht einmal anhalten. Ob Du aussteigst, in der Nähe bist oder sonstwas, ist dabei irrelevant. Sobald die Karre steht, liegt der Verstoß vor.
tolu
18.12.2007, 19:41 Uhr
zu: 2 Minuten halten im Halteverbot (und noch im Wirkungsbereich
eben. absolut verboten. nächstesmal genau hinsehen.
durbanZA
18.12.2007, 23:27 Uhr
zu: 2 Minuten halten im Halteverbot (und noch im Wirkungsbereich
Du hast gehalten (-> unter drei Minuten; Nichtverlassen des Einwirkungsbereiches). Das Halten ist jedoch im Halteverbot verboten. Daher ist gegen den Strafzettel nichts einzuwenden.
Security_neu
19.12.2007, 17:31 Uhr
zu: 2 Minuten halten im Halteverbot (und noch im Wirkungsbereich
Hier wird der TE angegriffen, wie böse sein Verhalten doch war. Aber unser Kollege der mit Handy am Ohr + ohne Gurt angehalten wurde, dem hält niemand ne Standpauke?? Tzz..
Mir ist ähnliches passiert. Hab nur kurz gehalten, im Absoluten, geb ich auch zu. Nun soll ich aber 15 Euro zaheln für PARKEN im Halteverbot. Dabei hab ich nur gehalten. Ich hab die Dame vom O Amt sogar noch an meinem Auto erwischt, die wollt mir doch allen ernstes Weißmachen sie könne die Verwarung nicht mehr löschen, da sie schon in ihrem HandPC drin wäre.... tzz.
Dabei war ich nur DREI Minuten was abholen, hab also definitv GEHALTEN!
Security_neu
19.12.2007, 19:05 Uhr
zu: 2 Minuten halten im Halteverbot (und noch im Wirkungsbereich
Aber es heißt doch, entweder drei Minuten weg sein, oder beim Auto bleiben. Be- und Entladen ist ja auch ne Halt-Tätigkeit, oder nicht?
jules17
19.12.2007, 19:23 Uhr
zu: 2 Minuten halten im Halteverbot (und noch im Wirkungsbereich
naja wie gesagt, da du das Fahrzeug verlassen hast, hast du SOGAR geparkt.
Das wäre aber für den Verstoß nicht mal nötig gewesen, da bereits das Halten hier völlig ausreichend ist.
Trotzdem finde ich, dass die Politesse etwas kulanter hätte sein können...
Security_neu
20.12.2007, 10:47 Uhr
zu: 2 Minuten halten im Halteverbot (und noch im Wirkungsbereich
Aber was bringt es, wenn ich 3 Minuten halten darf, und dabei mein AUto net verlassen darf?
Chris_gast
20.12.2007, 11:33 Uhr
zu: 2 Minuten halten im Halteverbot (und noch im Wirkungsbereich
Du könntest jemanden ein/aussteigen lassen, dich kurz auf einer Karte orientieren, durchatmen, niesen oder überlegen worin der Unterschied zwischen eingeschränktem Halteverbot und absolutem Halteverbot ist und ob du überhaupt hier stehen darfst.
Stiften
20.12.2007, 11:34 Uhr
zu: 2 Minuten halten im Halteverbot (und noch im Wirkungsbereich
Nadass sein Verhalten nicht korrekt ist, hat er ja wohl gemerkt...
Aber was sich solche Politessen erlauben, wenn niemand weit und breit zu sehen war und es niemanden groß stört brauch niemand wegen 2 Minuten so einen Aufstand machen...
Das ist wie wenn man wegen 1 km/h geblitzt wird...
Lothar
20.12.2007, 16:14 Uhr
zu: 2 Minuten halten im Halteverbot (und noch im Wirkungsber
Wenn die "Ordnungskräfte" hier einen Ermessensspielraum hätten, dann wäre der Bestechung und Bestechlichkeit hier ein offenes Tor geboten. Vielleicht käme auch nur der Verdacht auf, was auch fatal wäre.
Deshalb ist es ganz richtig, dass es nur auf den Verstoss ankommt und nicht darauf, ob jemand dabei gestört wurde oder ob es nur ganz kurz war. Ein absolutes Halteverbot hat immer einen sicherheitsrelevanten Grund, der mitunter nicht immer gleich ersichtlich sein muss und niemand käme z.B. auf die Idee, mitten auf eine Bahnübergang nur mal kurz auszusteigen, was vergleichbar wäre.
Gruß
Lothar
Luke
23.12.2007, 00:22 Uhr
zu: 2 Minuten halten im Halteverbot (und noch im Wirkungsbereich
Hätte ja nicht gedacht, dass doch so viele antworten.
- Ich weiß dass ich nicht im Halteverbot parken darf. Aber soll ich im Zeitalter von Klimaschutz mehrmals mit dem Auto rumkurven, um einen Parkplatz zu finden?;-) Für 2 MIN ? Jedenfalls finde ich, dass die Politessen schon ein bischen Kulanz entgegen bringen könnten. Dreist-frech finde ich, wenn man vielleicht über 15 min im Halteverbot parken würde, oder auf Behinderten-Parkplatz. Aber solche Kinkerlitzchen ärgen mich, wenn ich sehe wie andere mir manchmal an der Stoßstange kleben innerorts, obwohl ich schon unerlaubterweise 60 km/h fahre, wenn man mich zuparkt und ich zu Arbeit muss, fahren unter Alkoholeinfluss oder Wettrennen um 3 uhr morgen durch die Stadt. Jedenfalls weiß ich jetzt , dass falls ich doch wieder sowas schlimmes mache und die Politesse dabei ertappe mich etwas länger mit ihr unterhalten werde, statt sofort das Feld zu räumen.
Luke
23.12.2007, 00:25 Uhr
zu: 2 Minuten halten im Halteverbot (und noch im Wirkungsbereich
Ich weiß ich bin uneinsichtig, aber das ist wohl meine südländische Mentalität ;-) Das wär bei uns sowas von nicht der Rede wert, weil sich die zeit gar nicht lohnt, sich darüber gedanken zu machen.
carhol
23.12.2007, 01:47 Uhr
zu: 2 Minuten halten im Halteverbot (und noch im Wirkungsbereich
wenn dir unsere nördliche mentalität nicht passt, muss du eben wieder in deine südlichen länder zurückkehren.
so langsam kann ich die heulerei nicht mehr hören wie scheisse es in deutschland ist.
frage mich nur, warum sind die dann alle hier und bleiben auch hier?
holger
Luke
24.12.2007, 01:08 Uhr
zu: 2 Minuten halten im Halteverbot (und noch im Wirkungsbereich
DAS ist ein ganz anderes THEMA und passt nicht hier rein!
Außerdem habe ich nix gegen Deutschland gesagt (DU musst nicht immer alles so persönlich nehmen;-) , sondern mich hat diese 1 Politesse geärgert, die ihre Machtposition voll ausgenutzt hat
carhol
24.12.2007, 01:34 Uhr
zu: 2 Minuten halten im Halteverbot (und noch im Wirkungsbereich
wenn jemand seine arbeit macht, nutzt er/sie also eine machtposition aus ?
auch südländische mentalität ?
>> Das wär bei uns sowas von nicht der Rede wert <<
überleg besser was du schreibst.
holger
Luke
25.12.2007, 04:00 Uhr
zu: 2 Minuten halten im Halteverbot (und noch im Wirkungsbereich
Hallo Holger,
Jo das wärs auch nicht, weil man vieles auch mündlich klären kann, aber um dir hier alle Bsp. aufzuzählen hab ich keinen Platz.
Außerdem würden wir das Forum zweckentfremden, kannst dich aber gerne bei mir melden.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-005 / 3 Fehlerpunkte
Wann sollten Sie den Motor abstellen, um Kraftstoff zu sparen und die Umweltbelastung zu vermindern?
Wenn Sie vor Bahnübergängen oder Baustellen warten müssen
Wenn Sie bei einem Stop-Schild anhalten
Wenn Sie in einem Verkehrsstau länger warten müssen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?
Auf ein Haltverbot,
- das nur für Lkw gilt
- das nur auf dem Seitenstreifen gilt
- das auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen gilt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-115 / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen den so gekennzeichneten Sonderfahrstreifen benutzen?
Pkw
Linienbusse
Lkw
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