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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern o11i
25.11.2007, 22:54 Uhr

Probezeit bei Motorrad + Auto

Hallo,
ich hatte erst den Motorradführerschein gemacht (A beschränkt) und danach Autoführerschein.

Ich konnte an meinem Geburtstag 24.11. (2005) schon Motorrad fahren, hatte also einen Führerschein.

Am 19.12. habe ich dann den Führerschein bekommen, wo auch Auto (B) drauf vermerkt ist.

Auf dem Führerschein steht jetzt oben links handgeschrieben 19.12.2005

In der Spalte 9 steht bei Motorräder A1: 24.11.2005

A klein: 24.11.2005
A groß: 24.11.2007.

Sehe ich das jetzt richtig, dass ich offene Motorräder fahren darf, aber ich trotzdem noch in der Probefahrt bin, obwohl ich schon seit dem 24.11.2005 Motorrad gefahren bin?

Sinn ? :D:D

Wäre nett wenn mir da einer weiter helfen könnte.

Gruß Oliver

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
26.11.2007, 00:45 Uhr

zu: Probezeit bei Motorrad + Auto

Wenn es während der Probezeit keine Auffälligkeit gab, dann ist sie jetzt vorbei, denn sie begann am 24.11.05 . Du darfst jetzt auch Motorräder über 34 PS fahren. Viel Freude dabei!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rooki
26.11.2007, 06:50 Uhr

zu: Probezeit bei Motorrad + Auto

Hallo,

ich sehe es genau so, dass du offen fahren darfst!

Ab dem Tag der bestandenen Prüfung und nicht wann du den Führerschein ausgehändigt bekommen hast. Dafür steht ja auch das Datum hinter der jeweiligen Klasse und das Datum zählt!

Lass es langsam angehen, viel Spaß und immer schön oben bleiben. ;)

Gruß
Rooki

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern o11i
26.11.2007, 13:23 Uhr

zu: Probezeit bei Motorrad + Auto

Hallo,
danke für die Info.

Wofür steht denn in der Zeile 9., wo beim Motorrad zb. 24.11.2007 steht, bei Auto (B) ein * ?

Gruß Oliver

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-102-B / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie auf dieser Straße besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-102-B

Weil das Fahren auf den Schienen gefährlich ist

Weil eine Straßenbahn entgegenkommen könnte

Weil die Fahrbahnoberfläche uneben und unterschiedlich griffig ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012 / 3 Fehlerpunkte

Womit darf man hier nicht fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012

Mit Mofas

Mit Kleinkrafträdern

Mit Leichtkrafträdern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143

Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren

Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken