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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Missy213
28.07.2007, 20:36 Uhr

Sicherheitsabstand nicht eingehalten (Probezeit!)

Hallo,

ich habe heute einen Bescheid von der Bußgeldstelle bekommen, dass ich bei einer Geschwindigkeit von 106 km/h nur einen Abstand von 21 m und nicht von 44,1 m eingehalten habe. Also nur 4/10 des halben Tachowertes.
Ich bin noch bis März 2008 in der Probezeit.

Meine Frage also:
Was kann jetzt schlimmstenfalls passieren?
Kann ich meinen Führerschein behalten?
Muss ich zur Nachschulung?


Schon mal im voraus vielen Dank für eure Hilfe.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
28.07.2007, 21:59 Uhr

zu: Sicherheitsabstand nicht eingehalten (Probezeit!)

Also, bei mehr als 3/10, aber weniger als 4/10 des halben Tachowertes erwartet Dich im Regelfall folgendes:

- Bußgeld 60 Euro
- Gebühren für BuGeBe: ca. 25 Euro
- 2 Punkte im VZR

ferner aufgrund der Probezeit:
- Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre
- Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar

mfG

Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
29.07.2007, 17:27 Uhr

zu: Sicherheitsabstand nicht eingehalten (Probezeit!)

21m bei 106km/h !?! Das sind 0.67 Sekunden! Was ist passiert, dass Du Dich unbedingt umbringen willst???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Missy213
15.11.2007, 23:53 Uhr

zu: Sicherheitsabstand nicht eingehalten (Probezeit!)

Neuigkeiten:

Ich habe 2 Punkte bekommen, musst 100€ zahlen und zur Nachschulung (hat 320€ gekostet).
Naja. so ist´s eben. Nachschulung war aber ganz in Ordnung. Habs mir schlimmer vorgestellt.
Nächstes Jahr werde ich ein Probezeitabbauseminar besuchen, da sich meine Probezeit auf vier Jahre verlängert hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern o11i
26.11.2007, 13:27 Uhr

zu: Sicherheitsabstand nicht eingehalten (Probezeit!)

Hallo,
wie wurde der Abstand überhaupt ermittelt?
Gruß Oliver

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-007-B

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