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topiC.?
24.08.2007, 16:21 Uhr
29Km/h zuviel am letzten Tag der Probezeit
hallo zusammen,
kann mir jemand helfen?
ich hab am 25.07.2005 meinen Führerschein bekommen.
jetzt bin ich am 25.07.2007 mit 29km/h zu schnell geblitzt worden.
jetzt meine frage:
wann endet die probezeit? am 25.07 um 00:01 oder am 26.07 um 00:01 ??
und
ist das was drann das wenn die mobile blitzer an viel befahrenen mehrspurigen straßen aufbauen, für jede spur ein seperater blitzer stehen muss??
danke im vorraus für eure hilfe!!
gruß topiC.?
Lambo-Benni
24.08.2007, 16:29 Uhr
zu: 29Km/h zuviel am letzten Tag der Probezeit
Dass für jede Spur ein Blitzer bereitstehen muss, bezweifel ich stark, aber dass das Ergebnis (gerade bei mobilen Blitzern) sehr leicht durch andere Fahrzeuge verfälscht wird ist Fakt!
topiC.?
24.08.2007, 16:32 Uhr
zu: 29Km/h zuviel am letzten Tag der Probezeit
naja leider ist der zeugenbefragungsbogen schon bei meinem kollegen mit dessen auto bin ich gefahren...
gibts da möglichkeiten das anzufechten?
durbanZA
24.08.2007, 16:52 Uhr
zu: 29Km/h zuviel am letzten Tag der Probezeit
Anfechten darfst Du einen Bußgeldbescheid immer. Ob das was bringt, ist eine andere Sache.
Ein Blitzer kann mehrere Fahrspuren abdecken. Solange zweifelsfrei erkennbar ist, welches Fahrzeug die Messung ausgelöst hat, gibt es kein Problem.
topiC.?
24.08.2007, 16:55 Uhr
zu: 29Km/h zuviel am letzten Tag der Probezeit
das mir schon klar ich meine das blitzverfahren,
nicht das schreiben!
topiC.?
24.08.2007, 16:57 Uhr
zu: 29Km/h zuviel am letzten Tag der Probezeit
das heißt meine chnacen stehen eher schlecht?!?!
wenn es nicht eindeutig zu erkennen ist wer den blitzer ausgelöst hat dann schicken die doch gar keine bescheid los oder?
Lambo-Benni
24.08.2007, 18:13 Uhr
zu: 29Km/h zuviel am letzten Tag der Probezeit
"wenn es nicht eindeutig zu erkennen ist wer den blitzer ausgelöst hat dann schicken die doch gar keine bescheid los oder? "
Aber sicher doch! Womöglich sogar an beide möglichen Terroristen (oder wie man jemanden bezeichnen mag, der 29 km/h zu schnell fährt)...
Soni88
24.08.2007, 19:47 Uhr
zu: 29Km/h zuviel am letzten Tag der Probezeit
Weiß nicht, ob das hier schon geschrieben wurde, aber um das nochmal klarzustellen. Die Probezeit endet in deinem Fall (am 25. den Schein gekriegt) sobald es 00.01 Uhr (eben am nächsten Tag) am 26. ist.
Ich weiß nicht wie genau man das nennt, aber es wird eben -nicht- wie z.B. der Geburtstag gehandhabt. Da es sich bei der Probezeit ja um eine Frist handelt, und diese grundsätzlich erst ab dem nächsten Tag beginnt.
Klar, wenn man um 3.51 Uhr geboren ist, dann ist man 20 Jahre später an dem Tag um 3.51 Uhr 20 Jahre alt, aber so trifft das hier wie gesagt nicht zu.
fraktum
24.08.2007, 20:28 Uhr
zu: 29Km/h zuviel am letzten Tag der Probezeit
Hmm, ist ja ein interessanter Fall.
Ich verstehe das, was Soni88 schrieb. Aber was genau ist eine "Frist"? Woher weiss man, dass die Probezeit eine Frist ist?
In §2a (1) StVG heisst es:
»(...)die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an.«
Was ist da der Unterschied zu den Lebensjahren? Man könnte auch das Beispiel Wochentage bringen (ist wegen der 7 Tage übersichtlicher).
Eine Woche hat genau 7 Tage. Sie beginnt am Montag um 00:00:00 Uhr und ist am Sonntag um 24:00:00 vollendet. Am nächsten Montag um 00:00:00 beginnt bereits eine neue Woche.
Gruß,
fraktum
P.S.: Ich glaube ich traue mich nicht mehr am letzten Tag meiner Probezeit Auto zu fahren *bibber*
fraktum
25.08.2007, 10:02 Uhr
zu: 29Km/h zuviel am letzten Tag der Probezeit
@kahleberger: das war auch nicht ganz ernst gemeint *hehe*
fraktum
25.08.2007, 22:31 Uhr
zu: 29Km/h zuviel am letzten Tag der Probezeit
@Peg, danke für den hilfreichen Link! Is ja echt ein Ding!
Wenn die Aufforderung zum Aufbauseminar kommen sollte, würde ich an Deiner Stelle trotzdem zu FE-Behörde gehen und reklamieren. Man kanns ja mal probieren .
carhol
25.08.2007, 22:54 Uhr
zu: 29Km/h zuviel am letzten Tag der Probezeit
zwecklos.
holger
fraktum
25.08.2007, 22:55 Uhr
zu: 29Km/h zuviel am letzten Tag der Probezeit
wieso?
Schoki
26.08.2007, 14:55 Uhr
zu: 29Km/h zuviel am letzten Tag der Probezeit
Ich sage, dass Deine Probezeit schon zuende gewesen war.
Wenn ich mal so auf meinen Führerschein gucke:
Klasse A beschränkt erteilt am 28.09.2000
Dann 2 Jahre warten bis es A unbeschränkt gibt.
Klasse A unbeschränkt erteilt am 28.09.2002
Sonst wäre es ja auch ein Tag später gewesen wenn die so rechnen würden... .
corsa-ultrablau
27.08.2007, 13:05 Uhr
zu: 29Km/h zuviel am letzten Tag der Probezeit
zu den Fristen:
Es gibt:
- Beginnfristen und
- Ereignisfristen
Beginnfristen (z.B. Geburtstag): In diesem Fall wird der 1. Tag (Tag der Geburt) mit in die Fristberechnung eingezogen.
Bsp.: Die Frist beginnt am Tag der Geburt um 0 Uhr.
Ereignisfristen: In diesem Fall zählt der Ereignistag nicht mit. Ereignis = Tag der bestandenen Führerscheinprüfung.
Also beginnt die Frist am Tag der Prüfung nicht bereits um 0 Uhr, sondern erst um 24 Uhr (oder anders ausgedrückt: 1 Tag später um 0 Uhr).
Ist ziemlich kompliziert das ganze; ich hatte (leider) auch schon Denkfehler bei diesem sch... Thema.
corsa-ultrablau
28.08.2007, 14:03 Uhr
zu: 29Km/h zuviel am letzten Tag der Probezeit
Das liegt wohl daran, dass sich diese Vorschriften in unterschiedlichen Gesetzen befinden, die wohl nicht aufeinander abgestimmt sind. Die Fristenberechnung findet man z.B. im BGB und dieses Gesetz interessiert sich wahrscheinlich nicht so sehr über A-Verstösse. Das nennt sich dann Gesetzeslücke.
fraktum
28.08.2007, 18:32 Uhr
zu: 29Km/h zuviel am letzten Tag der Probezeit
@ultrablauer corsa:
Also wenn man den § 187 BGB genau liest, beginnt eine Frist zu einem bestimmten Ereignis bzw. Zeitpunkt. (Das wäre im unseren Fall die Aushändigung der FE).
Lediglich die Berechnung der Frist beginnt erst am nächsten Tag.
Ich denke, Fristbeginn und Fristberechnung sind 2 Paar Schuh. Ein A-Verstoß am Tag der Führerscheinausgabe läge imho in der Probezeit.
Ute
28.08.2007, 20:11 Uhr
zu: 29Km/h zuviel am letzten Tag der Probezeit
Fristbeginn, Fristberechnung, letzter Tag der Probezeit, erster Tag außerhalb der Probezeit. Ich glaube, wir können uns hier die Köpfe heiß reden wie wir wollen. Wenn die Behörden es als ersten Tag außerhalb der Probezeit ansehen, hast Du Glück. Wenn sie sagen, Du warst am 25.07.07 noch in der Probezeit, dann wirst Du wohl in den sauren Apfel beißen müssen. Es sei denn, Du findest eine kompetente Person, die Dir verbindlich Auskunft geben kann. Leider kann das wohl keiner hier im, besser gesagt über das Forum.
Dir bleibt also wohl oder übel nichts anderes übrig als Dir Gedanken über unsere geteilten Meinungen zu machen und abzuwarten was geschieht.
carhol
28.08.2007, 23:37 Uhr
zu: 29Km/h zuviel am letzten Tag der Probezeit
ist doch ganz einfach.
tag der aushändigung (25.07.), dann 2 jahre probezeit, gleich 26.07.
die 2 jahre sind doch erst am 26.07. rum, genauso wie ein kalenderjahr auch erst am 01.01. des nächsten jahres zu ende ist.
holger
corsa-ultrablau
29.08.2007, 13:34 Uhr
zu: 29Km/h zuviel am letzten Tag der Probezeit
@fractum:
Du hast recht, dieser Gedanke ist mir auch gekommen (leider erst etwas später).
@carhol:
Tag der Aushändigung: 25.07.05
Beginn: 25.07.05, 24 Uhr (oder 26.07., 0 Uhr)
Dauer: 2 Jahre
Ende: 25.07.07, 24 Uhr (oder 26.07., 0 Uhr)
carhol
29.08.2007, 14:36 Uhr
zu: 29Km/h zuviel am letzten Tag der Probezeit
denkfehler. die ganzen 2 jahre sind erst am tag nach der aushändigung rum.
holger
Lambo-Benni
29.08.2007, 15:24 Uhr
zu: 29Km/h zuviel am letzten Tag der Probezeit
Ich muss noch lange warten, bis ich rasen darf, wie ich will... :-(
*grins*
corsa-ultrablau
29.08.2007, 16:45 Uhr
zu: 29Km/h zuviel am letzten Tag der Probezeit
@ carhol:
Tut mir leid, aber ich verstehe Deine letzte Aussage nicht so ganz.
1 Jahr = 01.01., 0 Uhr - 31.12., 24 Uhr (und nicht bis 01.01., 24 Uhr)
Tag der Aushändigung: 31.12.05
Beginn: 31.12.05, 24 Uhr (oder 01.01., 0 Uhr)
Dauer: 2 Jahre
Ende: 31.12.07, 24 Uhr (oder 01.01., 0 Uhr)
carhol
29.08.2007, 18:15 Uhr
zu: 29Km/h zuviel am letzten Tag der Probezeit
dann mal so rum
ausgehändigt am 25.07. um 13:00. Die Uhrzeit wird nicht erfasst.
aufgefallen am 25.07. + 2 jahre um 12:59. Dann ist die p-zeit noch nicht rum, um 13:01 wäre sie rum.
weil aber die uhrzeit nicht erfasst wird, zählt der tag nicht.
oder anders: tag der aushändigung 25.07.(der tag geht bis 24 uhr) + 2 jahre (weil die p-zeit beträgt genau 2 jahre und keine Sekunde weniger). und die sind erst am 25.07. 24:00 uhr = 26.07. 00:00 uhr vorbei.
holger
fraktum
29.08.2007, 21:44 Uhr
zu: 29Km/h zuviel am letzten Tag der Probezeit
@holger: seitdem @Peg den Link gepostet hat, wissen wir, dass die Probezeit erst am 26. um 0:00 zuende ist. Dein Datum ist daher richtig, aber Deine Argumentation stimmt einfach nicht.
Also nochmal:
Führerscheinausgabe: 25.07.2007 13:00 (Uhrzeit wird nicht erfasst, daher wird von 24:00 Uhr ausgegangen)
2 Jahre später: 24.07.2007 24:00 Uhr = 25.07.2007 0:00 Uhr
Ein Jahr fängt am 01.01. an und wann hört es auf???
Richtig - am 31.12..
Wieso sollte man der 01.01. noch zum alten Jahr dazu rechnen? 356 Tage (366 Tage in Schaltjahren) sind schließlich schon vorbei.
carhol
29.08.2007, 22:37 Uhr
zu: 29Km/h zuviel am letzten Tag der Probezeit
>> Ein Jahr fängt am 01.01. an und wann hört es auf???
Richtig - am 31.12.. <<
zuende ist es aber erst am 01.01. des nächsten jahres.
holger
corsa-ultrablau
30.08.2007, 10:15 Uhr
zu: 29Km/h zuviel am letzten Tag der Probezeit
Ich danke fraktum für seinen Beistand.
@ carhol: Wenn Du schreibst, das Jahr endet am 01.01. um 0 Uhr, dann sind wir einer Meinung, wenn nicht, dann musst Du mir sagen, womit Du Deine Behauptung begründen willst.
carhol
30.08.2007, 12:11 Uhr
zu: 29Km/h zuviel am letzten Tag der Probezeit
da sind wir einer meinung.
holger
*Disturb*
19.09.2007, 22:42 Uhr
zu: 29Km/h zuviel am letzten Tag der Probezeit
das ist echt pech für dich, tut mir leid das ich das so sagen muss, ich trauer sogar mit dir, aber das war leider noch innerhalb der probezeit... aber du kannst ja auf eine nette art und weise versuchen das aufbauseminar und die 3punkte den behörden auszureden... wobei man sagen muss das bei über 30km/h zu schnell du sowieso die 3punkte bekommen hättest... auch wenn die probezeit zuende wäre....
versuch dein glück, ich wünsch dir das glück jedenfalls...
durbanZA
19.09.2007, 22:50 Uhr
zu: 29Km/h zuviel am letzten Tag der Probezeit
die Behörde hat hier keinen Ermessensspielraum :(
topiC.?
29.10.2007, 16:30 Uhr
zu: 29Km/h zuviel am letzten Tag der Probezeit
erstmal vielen dank für die rege diskussion.
ich hab 2 polizisten gefragt die sagen sie wäre vorbei. wiederum 2 fahrlehrrer behaupten das gegenteil. bleibt mir nur abzuwarten... aufjedefall haben die sich das fahrtenbuch schicken lassen... d.h. es wird noch was kommen... =(
wenn ich die begründung von fraktum richtig verstehe bin ich außerhalb der probezeit...oder?
die 3 punkte sind ja nicht so wild, nur die nachschulung und 2 weiter jahre probezeit tuen weh.... und das am letzten tag =(
fraktum
29.10.2007, 18:25 Uhr
zu: 29Km/h zuviel am letzten Tag der Probezeit
Nein, Du bist leider in der Probezeit!
Ausschlaggebend ist halt § 187 BGB und danach bist Du tatsächlich in der Probezeit. Das wird ja auch auf der Seite vom Fahrlehrerverband BaWü erklärt.
corsa-ultrablau und ich wollten lediglich darauf hinweisen, dass die Probezeit nach logischem Denken schon vorbei wäre aber Logik spielt hier keine Rolle.
Gruß,
fraktum
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-026-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Der grüne Pkw muss warten
Ich muss warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-006 / 3 Fehlerpunkte
Eine Straßenbahn fährt in der Fahrbahnmitte und erreicht eine Haltestelle mit wartenden Fahrgästen am Fahrbahnrand. Wie verhalten Sie sich kurz vor dem Stillstand der Straßenbahn?
Ich bleibe hinter der Straßenbahn, um die Fahrgäste nicht zu gefährden
Ich brauche die Fahrgäste in dieser Situation nicht zu beachten, weil sie die Fahrbahn noch nicht betreten dürfen
Ich überhole die Straßenbahn, weil diese noch nicht steht
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-103 / 3 Fehlerpunkte
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