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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 310506zupp
17.07.2007, 00:41 Uhr

Was darf ich denn fahren ?

Ich weiß, es klingt blöd, aber was darf ich denn eigentlich mit diesem Führerschein fahren ? Alle Motorräder und PKW's ist klar. Und LKW bis 7,5 t ist auch klar. Aber alles was darüber ist ? Hm, Leider keine für mich sichtbare Möglichkeit einen Anhang dran zu hängen. Bin also gerne bereit an eine Email Adresse einen Scan meines Scheins zu schicken.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
17.07.2007, 01:13 Uhr

zu: Was darf ich denn fahren ?

Verrate uns doch einfach, was Du für einen Führerschein hast :)

oder lade den Scan hoch bei www. imageshack.us

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 310506zupp
20.07.2007, 10:11 Uhr

zu: Was darf ich denn fahren ?

Erst mal danke für den Hinweis :-) Hier die URL zum Scan
http://img516.imageshack.us/img516/5436/scannencr5
.jpg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rooki
20.07.2007, 20:32 Uhr

zu: Was darf ich denn fahren ?

Du darfst alles fahren außer Busse, wenn ich mich jetzt nicht verguckt habe.

Du hast doch C, CE, C1E und C1.

Aber hier kannst du dich noch mal vergewissern!

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_lkw.
htm

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20.07.2007, 22:25 Uhr

zu: Was darf ich denn fahren ?

So, wie ich heute erfahren habe LKW nur bis 7,5 t mit einem bis zu 10 t schweren Anhänger
Stimmt das so ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
20.07.2007, 23:25 Uhr

zu: Was darf ich denn fahren ?

mal nur so aus neugier.
für welche führerscheinklassen hast du dich seinerzeit angemeldet?

holger

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21.07.2007, 14:38 Uhr

zu: Was darf ich denn fahren ?

Damals hab ich mit 16 Jahren den Klasse 4 und mit 18 Klasse 1 und 3 gemacht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bananensplit
21.07.2007, 15:34 Uhr

zu: Was darf ich denn fahren ?

Hallo zupp

Ich hab da nur mal eine Frage. Wie kannst du denn die Klasse C und CE mit 16 Jahren gemacht haben? Das ist doch erst ab 18 oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 310506zupp
22.07.2007, 06:46 Uhr

zu: Was darf ich denn fahren ?

Ich habe mit 16 nicht C und CE gemacht. Sowas gab es damals noch garnicht :-) Die Klasse 4 waren Mokicks und Kleinkrafträder.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bananensplit
22.07.2007, 12:16 Uhr

zu: Was darf ich denn fahren ?

Danke für die Antwort zupp!

Aber eines versteh ich immer noch nicht:
Du sagtest du hast mit 18 Klasse 1 und 3 gemacht. Klasse 3 ist der normale PKW Führerschein das weiss ich von meinen Eltern. Da du den Klasse 3 Führerschein 1980 bekommen hast, heißt das, dass du 1962 geboren worden bist.
Bei dir steht jetzt aber hinter den Klassen C und CE, dass du die 1978 bekommen hast. Aber wenn ich richtig gerechnet habe warst du doch 1978 erst 16. Demzufolge konntest du die Klasse C und CE doch gar nich machen.
Hinter den Klassen C und CE steht auch, dass die bis 2012 gültig sind. Da ich gelesen habe, dass die Klassen C und CE nur bis zum 50. Lebensjahr gültig sind, bestätigt das meine Rechnung, dass du 1962 geboren wurdest.

Hoffe du empfindest meine Neugierde nicht als unverschämt. Ich möchte es nur gerne verstehen =D

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
22.07.2007, 22:36 Uhr

zu: Was darf ich denn fahren ?

Wenn du wirklich nur die Klasse 4 und später noch 1 und 3 gemacht hast (also nie die Klasse 2 erworben hast), dann hat die Behörde bei der Umschreibung in den Kartenführerschein ziemlichen Mist gebaut. Du hättest zwar die Klassen C1E und CE79 bekommen müssen (letztere entspricht dem Umfang der alten Klasse 3), aber auf keinen Fall die Klassen C und CE.

Fraglich ist nun, ob mit dem fehlerhaften Führerschein tatsächlich eine Berechtigung verbunden ist, d.h. ob du nun tatsächlich auch alle großen Lkw fahren darfst. Manche sagen, dass dies so ist, weil mit der Aushändigung des Führerscheins die Fahrerlaubnis als erteilt gilt. Ich selbst habe da aber gewisse Zweifel ...

Wann hast du denn den Kartenführerschein bekommen? Vermutlich recht früh nach Einführung der neuen Klassen - damals waren offenbar auch die Führerscheinstellen noch etwas mit der Umstellung überfordert. :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 310506zupp
23.07.2007, 12:29 Uhr

zu: Was darf ich denn fahren ?

@Bananensplit Keine Bange, wenn ich nicht antworten wollte, würde ich das auch nicht tun :-) Erstens, du hast richtig gerechnet mit 1962, zweitens ich hab 1978 den 4er und 1980 den 1er und 3er gemacht. Anscheinend hat die Führerscheinstelle da was verwechselt.
@Georg_g Ich denke mal nicht, das ich die Berechtigung habe, geschweige denn, die Fähigkeiten :-) Und stimmt, ich habe recht früh umschreiben lassen aus beruflichen Gründen (Ausland und so) und da waren wohl die Führerscheinstellen echt überlastet.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
23.07.2007, 13:22 Uhr

zu: Was darf ich denn fahren ?

Wenn man sich den Führerschein ansieht, ist zu erkennen, dass die Klasse C bereits 1978, also 2 Jahre VOR der Klasse B erteilt wurde.
Das kann niemals so sein. Es liegt also mit Sicherheit ein Fehler seitens der Führerscheinstelle vor.
Ich würde das baldmöglichst klären. Ein aufmerksamer Kontrolleur (Polizist), dem die Sache auffällt macht bestimmt Ärger.

Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 310506zupp
23.07.2007, 13:27 Uhr

zu: Was darf ich denn fahren ?

Stellt sich mir die Frage, ob ich dann Nachteile zu erwarten habe. Es ist ja nicht mein Verschulden. Und wie sieht es dann mit den Kosten für dn neuen Führerschein aus ? Muss ich die tragen ? Ich hab doch nichts falsch gemacht. Oder gilt hier der alte Grundsatz, ich hätte es prüfen müssen und "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht " ???

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen

Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren

Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007

Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen

Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen

Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103

Sie dürfen nicht nach links abbiegen

Sie müssen links blinken

Sie dürfen nur nach links weiterfahren