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26.06.2007, 17:55 Uhr

"Kavaliersdelikt"-verjährt?

Hallo,

Habe da mal ne Frage...
Ich habe auf dem Weg von der Berufsschule nach Hause an einem am straßenrand parkenden Wagen den Aussenspiegel gestriffen.
Habe einige zeit gewartet, aber leider ist der fahrer nciht gekommen.
Habe dann gewartet bis die fahrerin gekommen ist und habe es ihr gesagt.
Sie meinte es wäre zwar nicht so schlimm, ich solle das lackieren des Spiegelgehäuses dann halt bezahlen, was ja selbstverständlich war.

Ich habe mir dann ein bisschen Geld zur Seite gelegt (60€), sie wollte mich anrufen, sobald sie enen Kostenvoranschlag hat.

Die ganze Sache ist jetzt aber schon über 3 Monate her, und ich bräuchte das geld jetzt eigentlich für mich...

Ist die Sache schon verjährt bzw wird sie verjähren?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
26.06.2007, 18:29 Uhr

zu: "Kavaliersdelikt"-verjährt?

Leg das Geld lieber weiter zurück...
http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/ur18p
97014.htm

Verjährung nach 3 Jahren.

Gruß Trexer

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich in dieser Situation?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-101-B

Ich warte vor dem Zebrastreifen, bis der Lieferwagen abgebogen ist

Ich schließe sofort zu dem Lieferwagen auf

Ich lasse den Fußgänger die Fahrbahn überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-105 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch zu hohe Geschwindigkeit

Durch liegen gebliebene Fahrzeuge, die nicht vorschriftsmäßig abgesichert sind

Durch Einschalten der Beleuchtung am Tage

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130

Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge

Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt

Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge