Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kiwi_89
25.06.2007, 20:51 Uhr

Geblitzt, Fahrer jedoch nicht Fahrzeughalter

Hallo

Ich habe folgende Frage: Ich war am Samstag mit ein paar Freunden feiern. An diesem Abend sind wir mit meinem Auto gefahren. Jedoch war Ich nicht der Fahrer sondern ein Freund der an dem Abend keinen Alkohol trank. Nun waren wir auf dem Rückweg und sind dabei sehr wahrscheinlich geblitzt worden (hab nur was rotes auf einmal aufblitzen gesehn).

Nun die Frage: Da Ich ja als Fahrzeughalter gemeldet bin, kommt der Brief mit der schlechten Nachricht ja an mich. Jedoch war Ich ja nicht der Fahrer an diesem Abend. Muss Ich dann den Brief zurückschicken mit der Begründung Ich sei nicht gefahren und dann auch die Anschrift des Fahrers angeben oder wie muss Ich das machen?

Der Fahrer ist noch in der Probezeit und hat den Führerschein erst seit Anfang April. Womit muss er rechnen?

Schon im vorraus vielen Dank für eure Antworten.

MfG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
25.06.2007, 22:59 Uhr

zu: Geblitzt, Fahrer jedoch nicht Fahrzeughalter

Was du machen musst oder kannst, oder ob ein Verwarngeld-oder Bussgeldbescheid kommt, hängt von der Höhe der Geschwindigkeitsübertretung ab.
Genauso die zu erwartenden Massnahmen für den Fahrer in der Probezeit.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
26.06.2007, 00:46 Uhr

zu: Geblitzt, Fahrer jedoch nicht Fahrzeughalter

» Nun die Frage: Da Ich ja als Fahrzeughalter gemeldet bin, kommt der Brief mit der schlechten Nachricht ja an mich. Jedoch war Ich ja nicht der Fahrer an diesem Abend. Muss Ich dann den Brief zurückschicken mit der Begründung Ich sei nicht gefahren und dann auch die Anschrift des Fahrers angeben oder wie muss Ich das machen?
«


Grundsätzlich wird nur der Täter, also der Fahrzeugführer bestraft; kein anderer kann das einfach so "übernehmen"; etwas anderes wäre mit unserem Rechtssystem nicht vereinbar, obwohl man sich viel Geld für Photos sparen könnte ;).

Je höher die Tempoüberschreitung ist, desto höher ist das Interesse der Behörden, den wirklichen Fahrer zu stellen. Bei kleinen Übertretungen im Verwarngeldbereich wird meist (aber nicht immer) einfach ein Bescheid an den Halter verschickt. WER dann letztlich zahlt, ist dann egal.

Bei höheren Überschreitungen, insbesondere ab A-Verstößen (s.u.), sehen die Behörden schon genauer hin.

Sollte dann das Bild des Fahrers nicht mit den Daten des Halters passen (Alter, Geschlecht usw.) wird ein Zeugenbefragungsbogen an den Halter verschickt, auf dem er aufgefordert wird, den wahren Fahrer zu nennen.
Auch wenn den Behörden das nicht sofort auffällt, und der Halter zuerst als Betroffener angehört wird, ist es möglich, daß später noch ein Bußgeldbescheid gegen einen anderen erlassen wird.

Beim Zeugenbefragungsbogen ist zu beachten:

- Als Halter darfst Du das Zeugnis nur verweigern, wenn Du mit dem Fahrer verwandt oder verschwägert bist.
-Fälschlicherweise jemanden anderen zu benennen ist strafbar.
- Du mußt Dich nicht erinnern können, mußt aber in diesem Fall mit einer Fahrtenbuchauflage rechnen.
- Sich selbst beschuldigen (warum auch immer) ist straffrei, hält die Behörde aber nicht von weiteren Ermittlungen ab.

» Der Fahrer ist noch in der Probezeit und hat den Führerschein erst seit Anfang April. Womit muss er rechnen? «

Das kommt ganz auf die Höhe der Überschreitung an.
Aud dieser Seite findet sich ein Bußgeldrechenr , da kannst Du einfach etwas mit den Werten spielen.

Zu berücksichtigen sind Toleranzgrenzen (3km/h bzw. 3 % des gemessenen Wertes ab 100 km/h) und die Tachovoreilung (der Tacho übertreibt meistens etwas).

Ernst wird es ab einer Nettoüberschreitung ab 21 km/h, da dann Konsequenzen bezüglich der Probezeit drohen.

So, ein langer Text, und mit diesem verabschiede ich mich ins Bett :)

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kiwi_89
26.06.2007, 13:46 Uhr

zu: Geblitzt, Fahrer jedoch nicht Fahrzeughalter

Hi!

Erst mal Danke für die Antworten.

Also Ich fasse nochmal zusammen: Im einfachsten Falle bekomme Ich so einen Befragungsbogen zugeschickt, fülle dann dort aus dass Ich nicht der Fahrer war, nenne den Fahrer, schicke das ganze zurück und bin aus dem Schneider.

Wenn kein solcher Bogen bieliegt, schreibe Ich einfach einen Brief wo der richtige Fahrer genannt wird und verweigere die Zahlung und die Konsequenzen, da Ich nicht der Fahrer war, was man mit einem ganz simplen Fotovergleich rausfinden kann. Und somit wäre Ich dann auch wieder aus der Sache draußen.

Hab Ich das soweit richtig verstanden?

MfG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
26.06.2007, 15:24 Uhr

zu: Geblitzt, Fahrer jedoch nicht Fahrzeughalter

Klar. Egal was kommt, einfach drauf schreiben, wer der Fahrer war.
Wenn Du nicht der Fahrer warst, darfst Du nicht bestraft werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
26.06.2007, 21:29 Uhr

zu: Geblitzt, Fahrer jedoch nicht Fahrzeughalter

Und wenn ich nicht weiß wer gefahren ist, wird das Verfahren eingestellt? Oder wie seh ich das?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kiwi_89
27.06.2007, 14:45 Uhr

zu: Geblitzt, Fahrer jedoch nicht Fahrzeughalter

Hi!

Also hab mal nochmal im Internet gesucht und noch was gefunden: Wenn man angibt nicht zu wissen wer der Fahrer war, kann bei kleineren Überschreitungen von ein paar Km/h das verfahren eingestellt werden. Bei größeren Überschreitungen wird aber oftmals die Nachbarschaft befragt ob sie den Fahrer kennt und der Fahrzeughalter muss damit rechnen dass er dazu gezwungen wird ein Fahrtenbuch zu führen und das wann immer es die Behörde will, vorzuweisen.

MfG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
27.06.2007, 14:48 Uhr

zu: Geblitzt, Fahrer jedoch nicht Fahrzeughalter

Wie viel km/h zu schnell wart ihr denn unterwegs, als Du das Blitzen bemerktest?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kiwi_89
27.06.2007, 14:59 Uhr

zu: Geblitzt, Fahrer jedoch nicht Fahrzeughalter

Also genau weiß Ich es nicht da Ich nicht weiß welches limit auf dieser Strecke gilt aber sind schätzungsweise zwischen 10 und 30 Km/h gewesen. Er ist ca. 115Km/h gefahren aber weiß nicht ob auf diesem Streckenabschnitt nun 100 oder 80 Km/h gilt.

MfG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
27.06.2007, 15:27 Uhr

zu: Geblitzt, Fahrer jedoch nicht Fahrzeughalter

wenn 80 gilt sieht es natürlich böse aus (für den Fahrer) ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
28.06.2007, 00:03 Uhr

zu: Geblitzt, Fahrer jedoch nicht Fahrzeughalter

Also ich faend es auch cooler, wenn man das regeln koennte ohne unbedingt den Namen des Fahrers zu petzen. Nur so rein aus sozialen Gedanken heraus.. also weil wenn sich ein Betrunkener von mir heimfahren laesst, dann hat er die Klappe zu halten wenn ich zu schnell fahr, sonst laeuft er naechstes Mal eben zu Fuss.

Ausserdem waren alle in dem Auto nach der Feier doch sicherlich derart betrunken, dass sich beim besten Willen keiner mehr erinnern kann wer gefahren ist, oder?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie im Interesse der Umweltschonung achten?

Häufig mit hoher Drehzahl fahren

Längeres Laufenlassen des Motors im Stand vermeiden

Unnützes Hin- und Herfahren vermeiden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B

Zum Überholen

Zum Halten und Parken

Zum Befahren mit langsamen Fahrzeugen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen rechts abbiegen. Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B

Nach dem Abbiegen des Lkw können Fußgänger von der gegenüber liegenden Seite kommen

Der Lkw wird anhalten

Der Fußgänger könnte den Lkw vorbeilassen und dann vor Ihnen die Fahrbahn überqueren