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Kiwi_89
25.06.2007, 20:51 Uhr
Geblitzt, Fahrer jedoch nicht Fahrzeughalter
Hallo
Ich habe folgende Frage: Ich war am Samstag mit ein paar Freunden feiern. An diesem Abend sind wir mit meinem Auto gefahren. Jedoch war Ich nicht der Fahrer sondern ein Freund der an dem Abend keinen Alkohol trank. Nun waren wir auf dem Rückweg und sind dabei sehr wahrscheinlich geblitzt worden (hab nur was rotes auf einmal aufblitzen gesehn).
Nun die Frage: Da Ich ja als Fahrzeughalter gemeldet bin, kommt der Brief mit der schlechten Nachricht ja an mich. Jedoch war Ich ja nicht der Fahrer an diesem Abend. Muss Ich dann den Brief zurückschicken mit der Begründung Ich sei nicht gefahren und dann auch die Anschrift des Fahrers angeben oder wie muss Ich das machen?
Der Fahrer ist noch in der Probezeit und hat den Führerschein erst seit Anfang April. Womit muss er rechnen?
Schon im vorraus vielen Dank für eure Antworten.
MfG
Chris021983
25.06.2007, 22:59 Uhr
zu: Geblitzt, Fahrer jedoch nicht Fahrzeughalter
Was du machen musst oder kannst, oder ob ein Verwarngeld-oder Bussgeldbescheid kommt, hängt von der Höhe der Geschwindigkeitsübertretung ab.
Genauso die zu erwartenden Massnahmen für den Fahrer in der Probezeit.
durbanZA
26.06.2007, 00:46 Uhr
zu: Geblitzt, Fahrer jedoch nicht Fahrzeughalter
» Nun die Frage: Da Ich ja als Fahrzeughalter gemeldet bin, kommt der Brief mit der schlechten Nachricht ja an mich. Jedoch war Ich ja nicht der Fahrer an diesem Abend. Muss Ich dann den Brief zurückschicken mit der Begründung Ich sei nicht gefahren und dann auch die Anschrift des Fahrers angeben oder wie muss Ich das machen?
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Grundsätzlich wird nur der Täter, also der Fahrzeugführer bestraft; kein anderer kann das einfach so "übernehmen"; etwas anderes wäre mit unserem Rechtssystem nicht vereinbar, obwohl man sich viel Geld für Photos sparen könnte ;).
Je höher die Tempoüberschreitung ist, desto höher ist das Interesse der Behörden, den wirklichen Fahrer zu stellen. Bei kleinen Übertretungen im Verwarngeldbereich wird meist (aber nicht immer) einfach ein Bescheid an den Halter verschickt. WER dann letztlich zahlt, ist dann egal.
Bei höheren Überschreitungen, insbesondere ab A-Verstößen (s.u.), sehen die Behörden schon genauer hin.
Sollte dann das Bild des Fahrers nicht mit den Daten des Halters passen (Alter, Geschlecht usw.) wird ein Zeugenbefragungsbogen an den Halter verschickt, auf dem er aufgefordert wird, den wahren Fahrer zu nennen.
Auch wenn den Behörden das nicht sofort auffällt, und der Halter zuerst als Betroffener angehört wird, ist es möglich, daß später noch ein Bußgeldbescheid gegen einen anderen erlassen wird.
Beim Zeugenbefragungsbogen ist zu beachten:
- Als Halter darfst Du das Zeugnis nur verweigern, wenn Du mit dem Fahrer verwandt oder verschwägert bist.
-Fälschlicherweise jemanden anderen zu benennen ist strafbar.
- Du mußt Dich nicht erinnern können, mußt aber in diesem Fall mit einer Fahrtenbuchauflage rechnen.
- Sich selbst beschuldigen (warum auch immer) ist straffrei, hält die Behörde aber nicht von weiteren Ermittlungen ab.
» Der Fahrer ist noch in der Probezeit und hat den Führerschein erst seit Anfang April. Womit muss er rechnen? «
Das kommt ganz auf die Höhe der Überschreitung an.
Aud dieser Seite findet sich ein Bußgeldrechenr , da kannst Du einfach etwas mit den Werten spielen.
Zu berücksichtigen sind Toleranzgrenzen (3km/h bzw. 3 % des gemessenen Wertes ab 100 km/h) und die Tachovoreilung (der Tacho übertreibt meistens etwas).
Ernst wird es ab einer Nettoüberschreitung ab 21 km/h, da dann Konsequenzen bezüglich der Probezeit drohen.
So, ein langer Text, und mit diesem verabschiede ich mich ins Bett :)
mfG
Durban
Kiwi_89
26.06.2007, 13:46 Uhr
zu: Geblitzt, Fahrer jedoch nicht Fahrzeughalter
Hi!
Erst mal Danke für die Antworten.
Also Ich fasse nochmal zusammen: Im einfachsten Falle bekomme Ich so einen Befragungsbogen zugeschickt, fülle dann dort aus dass Ich nicht der Fahrer war, nenne den Fahrer, schicke das ganze zurück und bin aus dem Schneider.
Wenn kein solcher Bogen bieliegt, schreibe Ich einfach einen Brief wo der richtige Fahrer genannt wird und verweigere die Zahlung und die Konsequenzen, da Ich nicht der Fahrer war, was man mit einem ganz simplen Fotovergleich rausfinden kann. Und somit wäre Ich dann auch wieder aus der Sache draußen.
Hab Ich das soweit richtig verstanden?
MfG
durbanZA
26.06.2007, 15:24 Uhr
zu: Geblitzt, Fahrer jedoch nicht Fahrzeughalter
Klar. Egal was kommt, einfach drauf schreiben, wer der Fahrer war.
Wenn Du nicht der Fahrer warst, darfst Du nicht bestraft werden.
Security_neu
26.06.2007, 21:29 Uhr
zu: Geblitzt, Fahrer jedoch nicht Fahrzeughalter
Und wenn ich nicht weiß wer gefahren ist, wird das Verfahren eingestellt? Oder wie seh ich das?
Kiwi_89
27.06.2007, 14:45 Uhr
zu: Geblitzt, Fahrer jedoch nicht Fahrzeughalter
Hi!
Also hab mal nochmal im Internet gesucht und noch was gefunden: Wenn man angibt nicht zu wissen wer der Fahrer war, kann bei kleineren Überschreitungen von ein paar Km/h das verfahren eingestellt werden. Bei größeren Überschreitungen wird aber oftmals die Nachbarschaft befragt ob sie den Fahrer kennt und der Fahrzeughalter muss damit rechnen dass er dazu gezwungen wird ein Fahrtenbuch zu führen und das wann immer es die Behörde will, vorzuweisen.
MfG
Lambo-Benni
27.06.2007, 14:48 Uhr
zu: Geblitzt, Fahrer jedoch nicht Fahrzeughalter
Wie viel km/h zu schnell wart ihr denn unterwegs, als Du das Blitzen bemerktest?
Kiwi_89
27.06.2007, 14:59 Uhr
zu: Geblitzt, Fahrer jedoch nicht Fahrzeughalter
Also genau weiß Ich es nicht da Ich nicht weiß welches limit auf dieser Strecke gilt aber sind schätzungsweise zwischen 10 und 30 Km/h gewesen. Er ist ca. 115Km/h gefahren aber weiß nicht ob auf diesem Streckenabschnitt nun 100 oder 80 Km/h gilt.
MfG
Lambo-Benni
27.06.2007, 15:27 Uhr
zu: Geblitzt, Fahrer jedoch nicht Fahrzeughalter
wenn 80 gilt sieht es natürlich böse aus (für den Fahrer) ...
FLiszt
28.06.2007, 00:03 Uhr
zu: Geblitzt, Fahrer jedoch nicht Fahrzeughalter
Also ich faend es auch cooler, wenn man das regeln koennte ohne unbedingt den Namen des Fahrers zu petzen. Nur so rein aus sozialen Gedanken heraus.. also weil wenn sich ein Betrunkener von mir heimfahren laesst, dann hat er die Klappe zu halten wenn ich zu schnell fahr, sonst laeuft er naechstes Mal eben zu Fuss.
Ausserdem waren alle in dem Auto nach der Feier doch sicherlich derart betrunken, dass sich beim besten Willen keiner mehr erinnern kann wer gefahren ist, oder?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie hinter dieser Straßenkuppe rechnen?
Dort kann ein Fahrzeug liegen geblieben sein
Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt
Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-104 / 3 Fehlerpunkte
Sie sind ein einem Verkehrsstau und müssen warten; vor Ihnen befindet sich ein Fußgängerüberweg. Wie verhalten Sie sich?
Aufschließen und auf dem Überweg warten, um den Stau zu verkürzen
Aufschließen und auf dem Überweg warten, wenn keine Fußgänger zu sehen sind
Ãœberweg frei lassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-008 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen aus einer Reihe parkender Fahrzeuge in den fließenden Verkehr einfahren. Hinter Ihnen parkt ein Lastzug. Wie beurteilen Sie diese Situation?
Das Einfahren ist hier ungefährlich, weil Sie sich im Schutz des hinter Ihnen stehenden Lastzugs befinden
Wegen der verdeckten Sicht können von hinten herannahende Fahrzeuge Ihr Fahrzeug erst spät sehen
Wegen der verdeckten Sicht können Sie herannahende Fahrzeuge erst recht spät sehen
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