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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chris87
03.06.2007, 15:24 Uhr

Aufbauseminar HIlfe!!!

Hallo ich hab jetzt einen Monat Fahrverbot vom Gericht bekommen wegen einer Straftat die im Auto statt gefunden hat.
Ich bin aus der probezeit raus aber zu der Straftat war ich noch in der probezeit.
Das heisst denk ich mal das ich ein Aufbauseminar machen muss.
Ich krieg in 2 Wochen meinen Führerschein wieder. meine frage ist ob ich bis zum Zeitpunkt des Aufbauseminars meine Führerschein behalten darf oder ihn direkt wieder abgeben muss.
Bitte um Antwort. Danke schonmal

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03.06.2007, 15:50 Uhr

zu: Aufbauseminar HIlfe!!!

Du darfst die Fahrerlaubnis behalten. Wenn Du ein angeordnetes Aufbauseminar nicht fristgerecht besuchen solltest, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chris87
04.06.2007, 18:18 Uhr

Aufbauseminar HIlfe!!!

Danke

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B

Den Radfahrer erst hinter dem stehenden Pkw überholen

Den Radfahrer in Höhe des stehenden Pkw zügig überholen

Vorsichtig an dem stehenden Pkw vorbeifahren, weil plötzlich Gegenverkehr auftauchen könnte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einem Waldweg und nähern sich einem Bahnübergang ohne Andreaskreuz. Wie verhalten Sie sich?

Ohne weiteres durchfahren, da Schienenfahrzeuge hier wartepflichtig sind

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und beobachten, ob sich ein Schienenfahrzeug nähert

Horchen, ob sich durch Pfeifen oder Läuten ein Schienenfahrzeug ankündigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-104 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Über Schachtdeckeln

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor