Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stellina
04.06.2007, 21:29 Uhr

Haltzeichen Misachtung in der Probezeit

Hallo, ich habe eine Frage und wäre sehr dankbar für eine Antwort.
Heute morgen bin ich an einer Verkehrskontrolle vorbeigefahren und der Polizist hat das Rote Schild erst so spät hochgehalten, dass ich gedacht habe es war der Fahrer hinter mir gemeint und habe dann an der Stelle wo die anderen Autos auf die Kontrolle gewartet haben nicht angehalten.
Dazu kommt noch dass es eine sehr gezielte Kontrolle war, nämlich circa 500m nach einem Festivalgelände und der Verdacht dass ich mit Absicht weiter gefahren bin wegen Alkohol (was nicht so war) sehr nahe liegt.
Natürlich kann es sein dass wirklich der Hinter mir gemeint war, aber ich mache mir nun wirklcih Gedanken. Was würde in dem Falle passieren? Nachschulung? Bußgeld?

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen und danke schon mal im Vorraus.
Stellina

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
04.06.2007, 21:50 Uhr

zu: Haltzeichen Misachtung in der Probezeit

Hallo Stellina,

mir ist vor zwei Tagen genau das passiert: Ein Verkehrspolizist sprang auf den Zubringer zur Autobahn (BAB 46 zur BAB 57) und hielt die Kelle hoch.
Ich hielt brav an. Der Verkehrspolizist sprintete hinter meinem Wagen her und als er mich eingeholt hatte, sagte er, ich könne weiterfahren, er meine den Fahrer hinter mir. "Vorsicht beim Einfädeln", riet er mir noch und gut war's. :-)
Wenn er dich tatsächlich kontrollieren wollte, wirst du vielleicht in den nächsten Tagen Post bekommen, wenn nicht, freu' dich. Vielleicht war tatsächlich dein Nachfolger gemeint.

Gruß
steinboeckin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
04.06.2007, 22:42 Uhr

zu: Haltzeichen Misachtung in der Probezeit

Einfach mal für den worst case:

Die Mißachtung des Haltegebots eines Polizisten zieht ein Bußgeld nach sich sowie 3 Punkte im VZR.

Ferner ist es ein A- Verstoß, weswegen einem Probezeitler die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden würde und ein Aufbauseminar absolviert werden müsste.

Für die Rechtskraft des Verstoßes wäre eine zweifelsfreie Fahreridentifikation erforderlich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stellina
05.06.2007, 00:48 Uhr

zu: Haltzeichen Misachtung in der Probezeit

Danke schon mal für die Antworten.
Jetzt hab ich mir mal überlegt, dass das Auto gar nicht auf mich gemeldet ist und der eigentliche Fahrzeughalter die Probezeit schon hinter sich hat, falls jezt ein Bußgeldbescheid kommt, gehen dann die Punkte, sofern man keinen Einspruch einlegt und die Strafe zahlt, automatisch auf das Konto des Halters?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.06.2007, 01:04 Uhr

zu: Haltzeichen Misachtung in der Probezeit

nein. Bestraft werden kann nur der Fahrer. Sollte der nicht identifiziert werden können, kannd er Halter nicht für etwas, das er nicht getan hat, die Strafe übernehmen. Das ist grundsätzlich so.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stellina
05.06.2007, 01:16 Uhr

zu: Haltzeichen Misachtung in der Probezeit

Danke für die Antwort. Kann ich mir das jetzt so vorstellen, dass evtl. ein Brief Bescheid kommt, in dem quasi "gefragt" wird wer der Fahrer war der das eben gemacht hat?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
05.06.2007, 06:04 Uhr

zu: Haltzeichen Misachtung in der Probezeit

Normalerweise zeigen die Männer (oder Frauen ;-)) immer sehr früh die Kelle, wird wohl der hinter Dir gemeint gewesen sein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.06.2007, 16:21 Uhr

zu: Haltzeichen Misachtung in der Probezeit

Ich bezweifle eigentlich auch daß da was kommt.
Wenn, kann es sehr gut sein, daß, wie Du vermutest, der Halter als Zeuge angeschrieben wird zur Fahrerauskunft.
Bei solchen Delikten ist es aber eigentlich eher üblich, daß die Polizei möglichst zeitnah beim Halter persönlich aufschlägt um den Fahrer früh ausfindig zu machen, bevor er das verbergen kann, was er durch eine Kontrolle nicht preisgeben wollte ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xruffy
05.06.2007, 19:22 Uhr

zu: Haltzeichen Misachtung in der Probezeit

Ich denke nicht das irgendetwas auf die zukommen wird. Ich kann mir eher vorstellen, dass der Polizist ins Auto gesprungen und dir hinterher gefahren wäre...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
06.06.2007, 06:46 Uhr

zu: Haltzeichen Misachtung in der Probezeit

dito ruffy

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-102 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?

Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler

Mit orangefarbener Warntafel

Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-102 / 3 Fehlerpunkte

Was sind vermeidbare Behinderungen im fließenden Verkehr?

Liegenbleiben wegen Kraftstoffmangels

Abwürgen des Motors

Langsam fahren ohne triftigen Grund

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-101-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-101-B

Auf schnellen Gegenverkehr, der die Kurve schneiden wird

Auf ein Fahrzeug, das hinter der Kurve in Ihrer Richtung langsam fährt

Auf Wildwechsel hinter der Kurve