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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern AndiF.
03.06.2007, 13:39 Uhr

Falsch einfahren in eine Einbahnstraße mit dem Auto

Hallo,

ich bin gestern falsch duch eine ca. 30 Meter lange Einbahnstraße gefahren.

Welche Strafen können deswegen auf mich zukommen ?
Vielleicht sogar ein Aufbauseminar ?

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03.06.2007, 14:00 Uhr

zu: Falsch einfahren in eine Einbahnstraße mit dem Auto

Wenn die Einbahnstraße zur Zechen 276 ("Verbot der Einfahrt") beschildert war, Du niemanden gefährdet oder behindert hast und es das erste mal war kostet das lediglich 15 Euro.

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03.06.2007, 14:40 Uhr

zu: Falsch einfahren in eine Einbahnstraße mit dem Auto

Ja ich habe niemanden behindert denn es war am Samstag mittag in einer Kleinstadt
Und ich fuhr ein Brautauto.

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03.06.2007, 15:49 Uhr

zu: Falsch einfahren in eine Einbahnstraße mit dem Auto

für die gibt es keine Sonderrechte ;)
Bist Du denn der Bräutigam?

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04.06.2007, 16:30 Uhr

zu: Falsch einfahren in eine Einbahnstraße mit dem Auto

Nee ich war der Fahrer.

Mich hat eigendlich keiner gesehen vielleicht ein Passant.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012 / 3 Fehlerpunkte

Womit darf man hier nicht fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012

Mit Kleinkrafträdern

Mit Mofas

Mit Leichtkrafträdern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-004 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Fahrzeugen müssen Sie das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen ermöglichen?

Linienbussen

Taxen

Schulbussen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung