Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Speedy
26.04.2007, 19:13 Uhr

Rote Ampel in der Schweiz...

Huhu an alle...

mein bruder wurde in der Schweiz geblitzt, er ist über ne Rote Ampel gefahren...

wie sieht denn das nun aus ? Nur Geld-Strafe oder Führerschein auch weg (Paar Wochen) oder darf er dann nur eben nicht mehr in der Schweiz fahren ?
Probezeit schon eeeeeeeeeeeeeeeeeeeewig zu Ende ;o)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Speedy
26.04.2007, 19:17 Uhr

zu: Rote Ampel in der Schweiz...

mein damit, weil ja die Schweiz nciht in der EU ist, ob er dann eben ne höhere Geldstrafe bekommt, aber dafür FÜhrerschein behalten darf und eben nicht mehr in die Schweiz darf zum fahren...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
26.04.2007, 19:37 Uhr

zu: Rote Ampel in der Schweiz...

Die Probezeit ist hier egal, Maßnahmen mit dem Führerschein kommen hier auch nicht in beracht, da keine Schweizer Behörde einen deutschen Führerschein einziehen kann.
Die Schweiz hat mit der BRD kein Rechtshilfeabkommen, der Bußgeldbescheid entfaltet also nur im Inland wirkung, in Deutschland kann er nicht vollstreckt werden.

Sollte aber irgendjemand in den nächsten 5 Jahren vor haben, mit diesem Auto in die Schweiz zu fahren, sollte das Bußgeld bezahlt werden, da die Schweizer in dieser Hinsicht ein seeehr gutes Gedächtnis haben und die Nachzahlung dann sehr teuer würde und die Schweizer da auch mit Erzwingungshaft nicht zimperlich sind. ;-)

Sag mal bescheid, wenn Du Post hast, würde mich bezüglich der Kosten mal interessieren. Ich kenne einen Fall, da waren es ca. 160 CHF.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
26.04.2007, 19:41 Uhr

zu: Rote Ampel in der Schweiz...

Nur mal zur Info, dass auch ohne Rechtshilfeabkommen durchaus die deutsche Polizei plötzlich vor der Tür stehen kann:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=279
7971694b8636230bf40e399d43387&showtopic=51985

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
27.04.2007, 18:46 Uhr

zu: Rote Ampel in der Schweiz...

also das kostet richtig geld. allerdings hat durban das schon fast korrekt beschrieben. nur die erzwingungshaft wird in so einem fall nicht angeordnet. eher schon die sicherstellung des tatmittels (auto).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
27.04.2007, 19:25 Uhr

zu: Rote Ampel in der Schweiz...

»mein bruder wurde in der Schweiz geblitzt, er ist über ne Rote Ampel gefahren...«

Wie geht das denn?
Gibt es tatsächlich Menschen mit noch langsamerer Reaktion als die Schweizer selber?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Speedy
27.04.2007, 20:25 Uhr

zu: Rote Ampel in der Schweiz...

ich sag mal so: er ist SELBER SCHULD.... Handy bimmelte und er schaute drauf... war abgelenkt.... Doofkopp hoch zehn... soll froh sein, dass es "nur" ne Ampel war und kein Mensch oder so...

so doof wie sein Chef ist, wird der die Strafe zahlen... war firmenmässig unterwegs...

Punkte gibts ja dann trotzdem gell ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ps2spieler
27.04.2007, 21:04 Uhr

zu: Rote Ampel in der Schweiz...

Mal angenommen er Verkauft den Wagen und der Käufer macht ahnungslos in der Schweiz Urlaub was passiert dann? Muss dann der Käufer die Strafe in der Schweiz bezahlen oder nicht(wenn er aufgehalten wird)?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
28.04.2007, 14:35 Uhr

zu: Rote Ampel in der Schweiz...

dann wechselt auch der halter. das auto wird nur eingezogen. wenn es noch auf dieselbe person zugelassen ist.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009

Auf ein Verbot für Fahrrad- und Mofa-Fahrer

Auf einen Sonderweg für Fußgänger

Auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-003 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie an Zebrastreifen besonders vorsichtig fahren?

Wenn Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen

Wenn die Sicht auf den Zebrastreifen behindert ist

Wenn ein anderes Fahrzeug bereits vor dem Zebrastreifen wartet