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ElPollo
23.04.2007, 19:04 Uhr
Mit was muss ich rechnen...?
Ich musste während eines Linksabiegevorganges auf der Gegenspur stehenbleiben, da ein kleiner Junge obwohl schon mehrere Sekunden Grün war, unerwartet die Straße. Gegenüber von mir stand ein Buß in einer Haltestelle, der genau in dem Augenblick losfuhr also ich auf seiner Spur zum stehen kam ... nach ca 2-3 Sekunden fuhr der Bus in Meinen stehenden Wagen.
Die hinzugerufene Polzei sagte mir , dass ich auf jeden f
Fall Schuld bin, sobald ich auf der anderen Straßenseite zum stehen komme, völlig unabhängig warum ich bremsen musste.
Ist das so richtig? Dass der kleine Junge doch nicht an der anderen Ampel wartet, sondern plötzlich die Straße betritt kann ich nur bremsen, ein Ausweichmanöver war unmöglich...
Der Polizist sprach einerseits von einer Ordnungswidrigkeit und andererseits von einer Verwarnung ... Was habe ich zu erwarten?
Als ich ihn fragte inwieweit sich das auf meine Probezeit auswirkt, sagte er , dass die Polizei in diesem Fall nichts veranlassen werde, aber es letztendlich vom Landratsamt abhänge.
Müsste ich trotzdem noch mit einer Buße wegen einer Ordnungswidrigkeit rechnen wenn sich die Versicherungen untereinander auf eine Teilschuld einigen?
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...
durbanZA
23.04.2007, 20:09 Uhr
zu: Mit was muss ich rechnen...?
» da ein kleiner Junge obwohl schon mehrere Sekunden Grün war, «
hm... ;))
» Müsste ich trotzdem noch mit einer Buße wegen einer Ordnungswidrigkeit rechnen wenn sich die Versicherungen untereinander auf eine Teilschuld einigen? «
Das, was die Versicherungen unter sich ausmachen, ist die zivilrechtliche Seite und ist total unabhängig vom strafrechtlichen Verfahren. (Und hat oft auch wenig mit den Schuldverhältnissen zu tun, da die Versicherungen die Schuld gerne teilen, um Prozeßkosten zu vermeiden)
Wenn Du tatsächlich nur eine Verwarnung (Verwarnungsgeldangebot für eine Ordnungswidrigkeit) bekommst, dann hat das keine Auswirkungen auf die Probezeit.
Es kommt hier letztlich darauf an, was der Polizist daraus macht.
Denkbar wäre, um beispielsweise den worst case zu nennen, folgender Tatvorworf:
» Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen, und dadurch einen anderen gefährdet «
Das wäre ein A- Verstoß und hätte Konsequenzen für die Probezeit.
Oft kennen sich die Polizisten damit nicht soo gut aus, sodaß wir hier im Forum schon öfters erlebt haben, daß etwas anderes herauskam, als ein gutmeinender Polizist gesagt hatte. Es bleibt Dir nichts anderes übrig, als den Tatvorwurf abzuwarten.
Mit etwas Glück bleibt es tatsächlich bei einer Verwarnung.
Die Frage ist, ob Du für einen Vorrangverstoß verantwortlich gemacht werden kannst oder nur dafür, daß Du abgebogen bist, ohne übersehen zu können, ob Du auf der Kreuzung zum Stehen kommen wirst.
mfG Durban
ElPollo
23.04.2007, 20:19 Uhr
zu: Mit was muss ich rechnen...?
Danke für die schnelle Antwort =)
Werd also auf mein Glück hoffen
MfG Pollo
durbanZA
23.04.2007, 20:27 Uhr
zu: Mit was muss ich rechnen...?
meld Dich mal zurück, wenn Du genaueres weißt. Wenn es bei geringem Blechschaden liegt, ist es gut möglich, daß es bei einer Verwarnung bleibt.
Aber besser ist es, das Schlechte zu befürchten und sich zu freuen, wenn was besseres rauskommt.
Falls Dir ein A- Verstoß vorgeworfen wird, steht es Dir natürlich frei, Einspruch einzulegen.
ElPollo
23.04.2007, 23:09 Uhr
zu: Mit was muss ich rechnen...?
ja, mit der Philosophie liegst du wahrscheinlich richtig ...
Meld mich dann, wenn sich irgendwas neues ergibt...
Bis die Tage
Pollo
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006 / 3 Fehlerpunkte
Welchen Hinweis gibt dieses Verkehrszeichen?
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Abbiegen verboten
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Worauf müssen Sie sich einstellen?
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