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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
23.04.2007, 08:48 Uhr

neuerteilung 0 punkte?

hi, würds mich interessieren..
falls der führerschein entzogen wird wegen zu viel punkte (über 18 punkte) dann muss man mindestens 6 monaten nach MPU neuerteilen..

was ist mit punkte???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
23.04.2007, 09:01 Uhr

zu: neuerteilung 0 punkte?

falsch.. ich glaub du hast keine erfahrung..

18 oder mehr Punkte:
Bei diesem Punktestand wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen, und die Behörde verlangt eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung), um zu entscheiden, ob eine Fahrerlaubnis nach dieser Sperrfrist neu erteilt werden kann. 8 bis 10 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist kann man den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der Behörde stellen. Sind seit dem Entzug der Fahrerlaubnis nicht mehr als 2 Jahre vergangen, kann die Behörde auf die theoretische und praktische Prüfung verzichten. Ist mehr Zeit vergangen, dann werden diese Prüfungen gefordert.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
23.04.2007, 09:41 Uhr

zu: neuerteilung 0 punkte?

...und nach Neuerteilung, auch vor der Tilgungsfrist, ist man tatsächlich puktefrei.
Und die Behörde KANN nicht nur auf die Prüfungen verzichten, sie wird es auch, denn die Prüfung muß laut Gesetz nur abgelegt werden, wenn zwischen Antrag und Entzug mehr als zwei Jahre liegen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
23.04.2007, 11:06 Uhr

zu: neuerteilung 0 punkte?

Bei Neuerteilung KANN auf die Prüfung verzichtet werden, es MUSS aber nicht.
Nach Ablauf der 2-Jahresfrist muß einer Neuerteilung eine Prüfung vorangehen.
Siehe hier:

http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?par=
20


Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
23.04.2007, 16:14 Uhr

zu: neuerteilung 0 punkte?

Hat nichts mit Belohnung zu tun, sondern mit geltender Rechtslage. Bestraft wurde jener. Die Prüfung ist keine Strafe, sondern ein Verwaltungsakt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
23.04.2007, 18:35 Uhr

zu: neuerteilung 0 punkte?

ganz abgesehen davon... sollten wir hier lügen oder aus Gehässigkeit die Wahrheit verscheigen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
24.04.2007, 08:40 Uhr

zu: neuerteilung 0 punkte?

ich habe euch was anders gefragt und nicht nur wegen prüfung... ich will nur wissen ob die ganzen punkte gelöscht werden wenn man neu erteilt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
24.04.2007, 08:53 Uhr

zu: neuerteilung 0 punkte?

durbanZA 23.04.07, 09:41 Uhr

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
24.04.2007, 09:26 Uhr

zu: neuerteilung 0 punkte?

ja ich kenn seine antwort!
also 0 punkte...

danke durbanZA

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109

Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden

Die Ladung könnte beschädigt werden

Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142

Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Das Halten auf der Kreisfahrbahn ist verboten

Beim Einfahren in den Kreis ist zu blinken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie im Bereich dieses Verkehrszeichens zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110

Sie dürfen parken

Sie müssen mit an- und abfahrenden Taxen rechnen

Sie dürfen halten