Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele.
"Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner
Alle Forum-Themen im Überblick
renault16vfan
18.04.2007, 14:26 Uhr
kreisverkehr
wenn ich in der linken Fahrspur einfahre und drei Ausfahrten später ausfahren möchte wer hat dann Vorfahrt der Oberfahrlehrer der rechts fährt oder ich?
#124307
MrMurphy
18.04.2007, 14:29 Uhr
Der Oberfahrlehrer
Hallo,
wenn ihr beide im Kreis fahrt darfst du bei einem Spurwechsel niemand anders behindern. Deshalb hat der Oberfahrlehrer "Vorfahrt".
Gruss
MrMurphy
#124308
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Wie müssen Sie sich verhalten?
Regel "rechts vor links" beachten
Fahrzeugen Vorrang gewähren
Fußgänger auf dem Gehweg vorbeigehen lassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte
Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?
Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen
Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit
Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-001 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl Sie Vorfahrt haben?
Wenn Sie
- auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt
- ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn behindern würden
- als Linksabbieger lediglich wegen des Gegenverkehrs auf der Kreuzung warten müssten
Passende Artikel bei amazon.de:
Hierbei handelt es sich um Werbung - der Link öffnet ein neues Fenster. Mit dem Kauf dieser Produkte unterstützen Sie gleichzeitig FAHRTIPPS.DE.
Diese FAHRTIPPS-Seite (Nr. 261) wurde zuletzt aktualisiert am 14.05.2018
Rechtliche Hinweise: Sämtliche Texte und Abbildungen auf dieser Internetseite unterliegen dem Urheberrecht bzw. genießen Datenbankschutz nach §§ 87a ff UrhG. Nutzung oder Vervielfältigung von Textauszügen oder Abbildungen, egal in welchem Umfang, nur mit vorheriger Zustimmung des Autors. Zuwiderhandlung wird kostenpflichtig verfolgt. Der Hauptdomainname dieser Internetseite ist FAHRTIPPS.DE. Bild- und Textrechte können auf Honorarbasis erworben werden. Die Abbildungen der theoretischen Fahrlerlaubnisprüfung sind von der TÜV | DEKRA arge tp 21 GbR lizensiert.
Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der FAHRTIPPS-Inhalte übernommen. Für Inhalte bzw. Produkte auf Internetseiten, die nicht unmittelbar zu FAHRTIPPS.DE gehören, und auf die hier z.B. durch Hyperlinks oder Anzeigen hingewiesen wird, wird keine Verantwortung übernommen. Forum-Einträge sind keine Äußerungen von FAHRTIPPS.DE, sondern geben ausschließlich die Ansicht des jeweiligen Verfassers wieder.