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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern klauswurz
18.04.2007, 07:56 Uhr

Strafzettel Anwohnerparken mit 50ccm Roller

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage. Ich habe gestern in einer Anwohnerparkzone einen Strafzettel mit meinem Roller bekommen, weil der Anwohnerparkausweis nicht gut lesbar bzw. nicht sichtbar angebracht war. Komme mir ein wenig verar.... vor. Für Roller werden ja wohl gar keine Parkausweise ausgestellt, wie auch? Wo soll man das Teilchen denn bitte befestigen usw.....?

Kann mir jemand etwas dazu sagen, ob ein Widerspruch Erfolg haben könnte?

Danke für Eure Hilfe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
18.04.2007, 08:43 Uhr

zu: Strafzettel Anwohnerparken mit 50ccm Roller

wenn anwohnerausweise für roller nicht ausgestellt werden (was ich nicht glaube-bringt ja geld) dann ja.
in allen anderen fällen nein.
auch am roller musst du, wenn es vorgeschrieben ist, eine parkscheibe,-schein anbringen.


holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
18.04.2007, 10:13 Uhr

zu: Strafzettel Anwohnerparken mit 50ccm Roller

»Für Roller werden ja wohl gar keine Parkausweise ausgestellt, wie auch?«

Warum sollen für Roller keine Parkausweise ausgestellt werden?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
18.04.2007, 19:38 Uhr

zu: Strafzettel Anwohnerparken mit 50ccm Roller

Das Problem mit dem Parkschein am Moped...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
18.04.2007, 20:02 Uhr

zu: Strafzettel Anwohnerparken mit 50ccm Roller

Was es nicht alles gibt.. abschliessbare Parkscheiben fuer Motorraeder! Unglaublich! Kauf ich mir aber erst dann, wenn es die 21 Gramm leichtere Racingversion aus Carbon gibt.

Die praktischte Parkscheibe, die ich je sah, hatte allerdings eine Uhrenmechanik auf der Rueckseite, der die Scheibe nachdrehte, so dass die Parkscheibe nie abgelaufen war...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen

Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind

Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-014 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn ältere Menschen die Fahrbahn überqueren?

Sie kehren manchmal auf halbem Wege um

Sie achten oft nicht auf Fahrzeugverkehr

Sie bleiben manchmal plötzlich auf der Fahrbahn stehen