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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kuli
18.04.2007, 20:45 Uhr

Geschwindigkeitsbegrenzung mit km?

Ab und an stehen ja noch diese alten Schilder rum, die nach der Zahl noch ein "km" stehen haben, wie auf diesem Bild hier: http://www.fahrtipps.de/img/534/baustelle-30.jpg

Ich meine mal in einer alten ADAC-Zeitschrift vor einigen Jahren gelesen zu haben, dass diese nicht mehr gültig sind, weil sie eine Entfernung abgeben, keine Geschwindigkeit.

Liege ich da richtig? Dürfte ich ein solches Schild also ignorieren? :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern elected
18.04.2007, 20:49 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung mit km?

ja du liegst richtig.. aber denk beim ignorieren dran deinen verstand einzusetzen und dich den straßenverhältnissen anzupassen ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
18.04.2007, 21:24 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung mit km?

".....weil sie eine Entfernung abgeben, keine Geschwindigkeit."


Hmmm, das ist zwar phsykalisch betrachtet richtig, aber was geben dann die neuen Schilder an?
Meilen? Backsteine? Leitpfosten etc?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
18.04.2007, 22:52 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung mit km?

Hallo,

wieso sollten diese Schilder nicht mehr gültig sein? Es fahren ja auch noch Autos mit alten Kennzeichen rum und die sind ja auch noch gültig. Oder anderes Beispiel: Unbeschrankter Bahnübergang. Ich kenne noch einige solcher Bahnübergänge, die noch Schilder mit der guten alten Dampflok haben. In der StVO finde ich aber nur eine E-Lok.

In den neuen Geschwindigkeitsschilder stehen keine Einheit mehr drin, weil km falsch ist, da Entfernungsangabe und km/h noch unübersichtlicher wäre.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
18.04.2007, 23:05 Uhr

zu: Geschwindigkeitsbegrenzung mit km?

die schilder sind nicht mehr gültig weil auch die "austauschfristen" abgelaufen sind.
ein richter hat so geurteilt. begründung: "autofahrer haben sich nach gewissen übergangsfristen/stichtagen an neue regelungen zu halten, es sei nicht einzusehen, dass das nicht auch für behörden gelten sollte."

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
18.04.2007, 23:14 Uhr

Das ist richtig

Hallo,

die Schilder mit dem "km" sind nicht mehr gültig.

Das hat aber nichts damit zu tun, das sie nicht mehr in der StVO aufgeführt sind.

Vielmehr handelt es sich um eine Ausnahme von der Regel, da die Verkehrsbehörde selbst ein festes Ablaufdatum für die Schilder festgesetzt hatte. Seit dem Datum brauchen die Schilder deshalb in der Regel nicht mehr beachtet werden.

Bei den Schildern mit der Dampflok und den meisten anderen nicht mehr aktuellen gab es keinen festen "Ablauftermin", weshalb sie noch gültig sind.

Bei der Situation auf dem Foto kann man deshalb nicht belangt werden, wenn man folgenlos die 30km/h Höchstgeschwindigkeit missachtet. Jedoch sollte man trotzdem langsamer fahren, da Bauarbeiter auf die Fahrbahen gehen oder Gehölz auf die Strasse fallen könnte. Wenn es zu deshalb zu einem Unfall kommt hat man die Arschkarte gezogen.

Ich sehe keinen Grund, warum man die Geschwindigkeit von 30km/h nicht als guten Vorschlag sehen und sie freiwillig einhalten sollte, da die Schilder dort offensichtlich nicht grundlos rumstehen. Es ist ja nicht verboten, andere vor Schaden zu bewahren.

Gruss

MrMurphy

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