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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Samu
24.02.2007, 13:54 Uhr

Autounfall mit einem Motorroller

Hallo,

ich hatte am Donnerstag einen schweren Verkehrsunfall und würde gerne wenn möglich Tipps bzw. Ratschläge bekommen.

Die Situation hat sich folgendermaßen zugetragen

Ich als Autofahrer wollte an einer Kreuzung mit Fußgängerampel links abbiegen. Der Fahrer gegenüber von mir wollte aus seiner Sicht ebenfalls links abbiegen.

Auf meiner Fahrbahn passen zwei Auto nebeneinander somit blieb das mir gegenüberstehende Fahrzeug stehen. Ich fuhr links rum und plötzlich knallte es ein Rollerfahrer ist bei mir rein gefahren. Ich hatte ihn nicht gesehen. Die Fahrbahn gegenüber ist nicht so breit das zwei Autos neben einander fahren können. Ein Roller paßt jedoch rechts vorbei.

Der Autounfall hat mich sehr geschockt, da es auch der erste war.

Meine Frage ist es eigentlich ist es wirklich so erlaubt rechts vorbei zu fahren. muß sich nicht auch der Rollerfahrer von einer freien Straßen überzeugen. Nach meinem Schaden am Auto zu urteilen ist er Rollerfahrer ca. 50 km/h gefahren.

Für jede Meinung bin ich sehr dankbar.

Gruß
Samu

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.02.2007, 17:11 Uhr

zu: Autounfall mit einem Motorroller

Sehe ich das so richtig: Du willst an einer Kreuzung links abbiegen, und Dir knallt ein entgegenkommender Rollerfahrer rein, der an einem wartenden, dir entgegenstehendem PKW- Fahrer vorbeigefahren ist?

In diesem Fall hättest Du meiner Meinung nach zweifelsfrei den Vorrang des Rollerfahrers mißachtet. Du darfst erst fahren, wenn Du entgegenkommende Geradeausfahrer durchfahren lässt.

Gab es denn Personenschaden? Bis Du noch in der Probezeit? Wurde der Unfall polizeilich aufgenommen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
24.02.2007, 17:34 Uhr

zu: Autounfall mit einem Motorroller

Dass hier ein Verschulden des TE vorliegt, geht aus der Schilderung recht deutlich hervor. Was mich erschreckt hat, war folgender Satz:

»Nach meinem Schaden am Auto zu urteilen ist er Rollerfahrer ca. 50 km/h gefahren«

Kein Wort über das Ergehen des Rollerfahrers, stattdessen jedoch grosse Bestürzung über den Umfang des eigenen Blechschadens.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.02.2007, 18:20 Uhr

zu: Autounfall mit einem Motorroller

Samu, was ist denn nun?
Rollerfahrer verletzt?
Polizei dagewesen?
Situation so, wie beschrieben?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Samu
24.02.2007, 18:56 Uhr

zu: Autounfall mit einem Motorroller

Also zunächst einmal bin ich nicht, so das ich nur an mich selber denke. Dem Unfallopfer geht es entsprechend gut, angeblich hat er mich ebenfalls nicht gesehen. Verletzt ist er Rippenbrüche und Prellungen, was mir natürlich schrecklich leid tut , deshalb habe Ihn auch persönlich angerufen. Aber leider kann ich an dieser Situation nichts mehr ändern.
Der Blechschaden ist selbstverständlich zweitranig, ich bin froh das es dem Rollerfahrer nicht noch schlechter geht.

Die Polizei war vor Ort und es ist mir bewußt das ich unbedeutet ob ich ihn sah ihm die Vorfahrt in erster Linie genommen habe.

Der Rollerfahrer hat mich mittig getroffen und es ist daher auch nur eine Vermutung das er so gefahren ist wissen tue ich es nicht.

Ich möchte mich in keinster Weise von meiner Schuld freisprechen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.02.2007, 21:02 Uhr

zu: Autounfall mit einem Motorroller

Tja, es wird wohl auf einen Vorrangverstoß Deinerseits hinauslaufen. Bist Du noch in der Probezeit?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Samu
24.02.2007, 22:55 Uhr

zu: Autounfall mit einem Motorroller

nein hab seit 97 den Führerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
25.02.2007, 00:47 Uhr

zu: Autounfall mit einem Motorroller

Dann wird das wohl auf 40 Euro, 2 Punkte und Gebühren hinauslaufen, dazu mußt Du mit einem Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen.
Zur zivilrechtlichen Seite kann ich wenig sagen, ob man dem Rollerfahrer da eventuell noch eine Mitschuld geben kann... ich wage es fast zu bezweifeln.

Wenn Du im Rechtsschutz bist, ist ein Gang zum Anwalt sicher nicht das Verkehrteste.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
25.02.2007, 01:58 Uhr

zu: Autounfall mit einem Motorroller

tust mir leid. da verstehen einige nicht, dass dein problem der unfall ansich ist. und nicht das wohlergehen. des rollerfahrers. es dürfte klar sein das er dich nicht gesehen hat (er wird kaum mit absicht in dein auto fahren). logisch das du ihn auch nicht gesehen hast. sonst wärst du kaum gefahren.
was fährt der auch achtlos in die kreuzung, wenn vor ihm einer links abbiegt.
"als motorradfahrer hat man keine vorfahrt", hat mein ehemaliger fl immer gesagt. bevor hier das einer falsch versteht, d.h. man sollte an jeder kreuzung sich so verhalten wie wenn man vorfahrt gewähren müsste.
das dich dein auto interessiert kann ich übrigens auch verstehen. bei den heutigen kosten eines kleinen schadens. auch diese können in den ruin führen. abgesehen von den umtrieben.



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