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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
26.02.2007, 10:59 Uhr

zu: Mehr als ein Knöllchen pro Tag erlaubt?

Zu Deiner Frage: Denke nicht!

Zu Deiner Beschreibung: sind doch 2 Vergehen, einmal vor Hr. 31 und einmal vor Hr. 30 ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
26.02.2007, 11:28 Uhr

zu: Mehr als ein Knöllchen pro Tag erlaubt?

» Kann ich mehr als ein Knöllchen pro Tag bekommen für ein und dasselbe Vergehen? «

Nicht für dasselbe, aber natürlich für das gleiche!
Warum denn auch nicht ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
26.02.2007, 11:36 Uhr

zu: Mehr als ein Knöllchen pro Tag erlaubt?

Oh, hab die Situation falsch verstanden :) An sich ist hier nur ein Knöllchen zulässig. Bevor ich einen Einspruch riskiere, würde ich an Deiner Stelle ersteinmal beim O-Amt anrufen und versuchen, die Sache so zu klären.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
26.02.2007, 12:31 Uhr

zu: Mehr als ein Knöllchen pro Tag erlaubt?

schaut mal auf die uhrzeiten.

kannst dich freuen das anscheinend 2 politessen da waren, bzw. der einen das nicht aufgefallen ist. sonst würde es noch teurer als 2x5€.
>> 63.5 länger als 3 Stunden 25 € <<

einfach zahlen und lächeln.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pingus
26.02.2007, 20:31 Uhr

zu: Mehr als ein Knöllchen pro Tag erlaubt?

hab mal gehoert (nur nebenbei):

wenn du vor den augen des ordnungsamtes das knoellchen entfernst und stehen bleibst ist das vorsatz und deutlich teuerer...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
27.02.2007, 13:42 Uhr

zu: Mehr als ein Knöllchen pro Tag erlaubt?

google doch mal.


holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-017 / 3 Fehlerpunkte

Welche Folgen kann es haben, wenn man unter Einwirkung von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) ein Kraftfahrzeug führt?

Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-009 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einer Schule. Kinder verlassen das Schulgelände. Womit müssen Sie rechnen?

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