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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Vampi
09.02.2007, 20:45 Uhr

Fühererschein mit 17!

Hallo!!
Ich hab eine Frage und zwar:
Man darf ja jetzt auch den Führerschein mit 17 machen, aber eben mit einer Begeleitperson!!
Jedoch hab ich gehört, dass Auswertige den Führerschein schon mit 17 machen können, um z.B. in die Schule zu fahren! Jedoch nur hin und zurück, ohne eine berechtige Begleitperson!weiß hier jemand mehr darüber Bescheid??

Freue mich für Beiträge!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
09.02.2007, 21:18 Uhr

zu: Fühererschein mit 17!

kleine frage: wie weit weg ist die nächste bushaltestelle und wie lange brauchst du mit dem bus zur schule ?

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
09.02.2007, 21:47 Uhr

zu: Fühererschein mit 17!

Auch bevor es den Führerschein mit 17 gab, gab es die Möglichkeit, Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestalter zu genehmigen. Das war und ist aber an extrem hohe Anforderungen gebunden und wird nur in extremen Ausnahmefällen praktiziert.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
10.02.2007, 10:52 Uhr

zu: Fühererschein mit 17!

Ein Fall ist mir bekannt.

Die alleinstehende Mutter eines 16 jährigen Jungen, hatte einen schweren Unfall und konnte nach der Genesung nicht mehr selbst fahren.

Die Frau hatte aber ein Geschäft in der nächstgrößeren Stadt und es war unzumutbar für sie dorthin mit dem Bus o.ä. zu fahren.

Somit durfte der inzwischen 17-jährige einen Führerschein der (damaligen) Klasse 3 machen und seine Mutter:
1. zum Geschäft fahren
2. vom Geschäft abholen
3. zum Großmarkt fahren
4. zum Einkaufen fahren

Die Strecken, die er zu benutzen hatte wurden vom zuständigen Straßenverkehrsamt vorgeschrieben (wie bei einem Linienbus).
Nach einem Jahr bzw. zum 18. Geburtstag durfte er dann natürlich von diesen Vorgaben abweichen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
10.02.2007, 12:38 Uhr

zu: Fühererschein mit 17!

seit wann werden linienbussen die fahrwege vom SVA vorgeschrieben?
die fahren nach fahrplan. dürften aber vom gesetz her jede strasse befahren die andere fahrzeuge dieser kategorie befahren dürfen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
10.02.2007, 13:01 Uhr

zu: Fühererschein mit 17!

Dazu kommt noch, daß der junge Mann bestimmt vor dem Erwerb der FE eine positive MPU beibringen mußte...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
10.02.2007, 20:19 Uhr

zu: Fühererschein mit 17!

Fazit: du musst wort wörtlich am Arsch der Welt wohnen damit du die Genehmigung bekommst .

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Vampi
12.02.2007, 14:46 Uhr

zu: Fühererschein mit 17!

danke für die Beiträge!!
Also ich geh ca. 20 km von meinem Wohnort zur Schule!! Busverbindungen gibt es morgens keine dich ich nutzen kann, mittag muss ich ebenfals 3km vor meinem Wohnort auf die nächste Busverbindung warte, also ein einziges gewarte und umsteigen...
ist das ein Ausnahmefall?? :(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
12.02.2007, 15:02 Uhr

zu: Fühererschein mit 17!

@tolu
Ich habe nicht gesagt, daß das SVA die Linie vorschreibt!
Das Unternehmen, daß eine Linie errichten möchte, muß aber den Linienplan beim SVA einreichen und sie genehmigen lassen!
Die Busse der Linie dürfen von dieser Fagrstrecke nur im Notfall abweichen, oder einer für sie ausgewiesenen Umleitung folgen!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
12.02.2007, 17:12 Uhr

zu: Fühererschein mit 17!

nein, wird kein grund sein.

wie kommst du den jetzt zur schule ?

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
12.02.2007, 17:37 Uhr

zu: Fühererschein mit 17!

"Das war und ist aber an extrem hohe Anforderungen gebunden und wird nur in extremen Ausnahmefällen praktiziert. "

so streng scheint es hier bei uns nicht zu sein...fast alle an meiner schule, die von außerhalb kamen, konnten diese Ausnahmeregelung nutzen, in den meisten Fällen bestand sogar eine gute Busverbindung...einzige Vorraussetzung war eine MPU

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern benno17
05.03.2007, 17:59 Uhr

zu: Fühererschein mit 17!

hallo !
ich habe da mal eine frage...und zwar hab ich den führerschein mit 17 gemacht weil ich gehört habe das man in ausnahmefällen ohne begleitperson zur arbeit fahren darf. das problem bei mir ist das ich aus nettetal/breyell komme und in mg-neuwerk in einer fleischerei arbeite. ich musste bisher erst um 7 uhr anfangen da kam ich auch eigentlich problemlos zur arbeit musste trotzdem schon um 5.14 uhr mit dem zug nach gladbach fahren. Doch am 10.märz wird unsere laden vergrößert und meine chefin möchte dass ich dann um 5.30uhr anfange zu arbeiten. doch in breyell fährt um 4.14uhr kein zug. und wenn ich eine stunde später fahre dann komm ich zu spät zur arbeit. Sie haben mir gesagt das sie das nicht dulden wenn ich später komme und ich dann meine ausbildungsstelle verlieren könnte. das macht mir angst. Habe ich eine chance das ich auf direktem wege morgens zur arbeit fahren dürfte?

Mit freundlichen Grüßen
christina j.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
05.03.2007, 18:15 Uhr

zu: Fühererschein mit 17!

da macht dir dein arbeitgeber nur angst.
das ist kein grund zu kündigung zumal du noch in der lehre bist.

holger

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143

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Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken