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Führerschein (D)


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Speedy
21.02.2007, 09:58 Uhr

zu: Frist für Theorieprüfung

ob es so ne Frist gibt, könen dir hier siche die alten Hasen sagen, wobei man fast kein halbes Jahr braucht bis die Theorie unterm Hut ist. :o)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hollga
21.02.2007, 10:18 Uhr

zu: Frist für Theorieprüfung

Hallo Florian!

Nach Fertigstellen des Prüfauftrags durch deine Führerscheinstelle hast du noch 1 Jahr Zeit um die Theorieprüfung zu bestehen(!). Ansonsten geht der Auftrag vom TÜV/Dekra zurück und du musst einen neuen Antrag stellen. Fristverländerung ist natürlich möglich.

Gruß Holger

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21.02.2007, 10:51 Uhr

zu: Frist für Theorieprüfung

§ 16 Abs. 3 FeV:

"Der Bewerber hat vor der Prüfung dem Sachverständigen oder Prüfer eine Ausbildungsbescheinigung nach dem aus Anlage 7.1 zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2307, 2335) ersichtlichen Muster zu übergeben. Das Ausstellungsdatum darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen."

Damit wäre aber deine Frage NICHT beantwortet.. Hier gehts lediglich um die Ausbildungsbescheinigung.. Nicht um die Fristen

Gruß Holger

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21.02.2007, 11:35 Uhr

zu: Frist für Theorieprüfung

na, da hast du ja alle foren abgeklappert.

Nein, diese Frist gibt es nicht.
Es sind aber zwei andere Fristen zu bedenken,

a) der Antrag beim SVA hat eine Gültigkeit von einem Jahr, wird aber um ein weiteres Jahr verlängert, wenn eine bestandene Theorieprüfung erfolgt ist,

b) der Vertrag mit der Fahrschule endet nach einem Jahr.

@sf-bdc

du solltest nicht immer versuchen threads (vp)als abgeschlossen zu bezeichnen, bevor der te sich gemeldet hat. deine antwort betrachte ich als vollig am thema vorbei.

holger

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21.02.2007, 11:47 Uhr

zu: Frist für Theorieprüfung

Nix zum Thema aber an den Moderator:
Bitte den Link zu meiner HP löschen.. wusste nicht dass er hier angezeigt wird.. Ich weiß.. wer lesen kann ist klar im Vorteil.. ;-)

Danke

Holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
21.02.2007, 13:19 Uhr

zu: Frist für Theorieprüfung

zu spättttttt
hab ich schon gelesen :-)))

holger

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12.03.2007, 17:02 Uhr

zu: Frist für Theorieprüfung

hat zwar jetzt nichts genaues mit der Frist zu tun. Aber ich versuch mal die frage zu stellen. Wenn ich jetzt(mit 16,5) anfnang mit dem motorad führerschein und meine Theoriepfrüung bestehe (und danach die praktische) gelten die 12 regulären Theoriestunden von den 16 ( 12+4 fachspezifische Stunden) auch für den Autoführerschein. Ich möchte gleich nach dem motorad führerschein mit dem Auto Führerschein weitermachen. muss ich dann noch nal diese 12 Theoriestunden nehmen ( + fachbezogene Fahrstunden)??

Danke im Vorraus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
12.03.2007, 18:22 Uhr

zu: Frist für Theorieprüfung

wenn du die fahrschule nicht wechselst, klasse b17 machst und einen vernünftigen fl hast, dann brauchst du den grundstoff nicht wiederholen.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Erichzone
13.03.2007, 00:51 Uhr

zu: Frist für Theorieprüfung

Die meisten Fahrschule geben in ihren preiskatalogen nie die kosten für die Theorie stunden an. sind die schon in der anmeldung/grundgebühr dabei ? oder muss man da jedes mal drauf zahlen ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
13.03.2007, 08:07 Uhr

zu: Frist für Theorieprüfung

der grundbetrag ist für den verwaltungsaufwand und die theo. stunden.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in Wohnvierteln mit geringem Verkehr rechnen?

Dass Erwachsene sich immer verkehrsgerecht verhalten

Dass Fußgänger und Radfahrer häufig unaufmerksam sind

Dass spielende Kinder auf die Fahrbahn laufen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

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Das Halten auf der Kreisfahrbahn ist verboten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-108 / 3 Fehlerpunkte

Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-108

Beginn einer Umleitung

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