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kost
02.02.2007, 14:17 Uhr
Führerscheinentzug trotz freiwilliger Abgabe?
Hallo zusammen,
ich benötige dringend Hilfe und hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen.
Die Führerscheinstelle hat mir die Fahrerlaubnis entogen, obwohl ich sie bereits freiwillig abgegeben habe.
Ich (und ein Anwalt der Grünen Hilfe) bin (sind) der Meinung, das dies rechtlich nicht möglich ist.
Am besten ich schildere einmal detailliert
Mein Problem:
Ich wurde im August letzten Jahres bei einer Polizeikontrolle positiv auf Cannabis untersucht.
In meiner Blutprobe wurden folgende Werte ermittelt:
4,1 ng/ml THC
1,7 ng/ml THC-OH
10,4ng/ml THC-COOH
Konsequenz: Geldstrafe plus 1 Monat Fahrverbot.
Ende November 2006 bekam ich Post von der Führerscheinstelle, mit der Aufforderung, bis Ende Dezember ein Gutachten in Form einer Haaranalyse vorzulegen.
Da ich aber zur Zeit ein Praktikum im Ausland absolviere, habe ich den Brief erst zu Weihnachten in der Hand gehabt und musste bereits am 28.12. wieder abreisen. Ich bin Bafög Empfänger und mein Praktikum ist unbezahlt - d.h. ich konnte mir eine Haaranalyse unmöglich leisten, gerade wegen der noch hinzukommenden Kosten für die Reise nach Deutschland und zurück.
Ich habe schnell die Rechtsberatung der Grünen-Hilfe aufgesucht.
Dort hat mir nahegelegt, die Fahrerlaubnis freiwillig abzugeben, mit Hinweis auf meine spezielle Situation und das verlangte Gutachten im Rahmen eines Wiedererteilungsverfahrensspäter vorzulegen.
Also habe ich am Tag meiner Abreise ein Schreiben abgesendet, in dem ich meine Situation schilderte und mich grundsätzlich bereit erklärte, das Gutachten nach Ende meines Praktikums nachzureichen. Gleichzeitig erwähnte ich, dass ich meine Fahrerlaubnis hiermit freiwillig abgebe etc..
Anfang Januar bekam ich wieder Post von der FSST.
Betreff: "Vorbereitung der Entziehung der Fahrerlaubnis".
Da ich mein Gutachten nicht fristgerecht vorgelegt habe, beabsichtigt der gute Herr, mir meine Fahrerlaubnis zu entziehen...
Ich habe die Möglichkeit, mich bis Ende Januar schriftlich zu äußern. Mein Schreiben von Dezember hat der Mann nicht in einem Satz erwähnt.
Also schrieb ich erneut einen Brief, in dem ich nochmals auf meine Situation aufmerksam machte und um Verständnis hierfür bat.
Ich erwähnte außerdem nochmals, dass ich meine Fahrerlaubnis bereits freiwillig abgegeben habe und ein Entzug deshalb nicht möglich sei.
Heute habe ich eine Mail meiner Mitbewohnerin bekommen, als Anhang ein Brief der FSST.
"Entziehung der Fahrerlaubnis"
Da ich mein Gutachten nicht fristgerecht vorgelegt habe (...) "entziehe ich Ihnen hiermit die Fahrerlaubnis". Kosten: 150 Euro.
Mein Schreiben liege Ihm vor, vermochte seine Entscheidung jedoch nicht zu beeinflussen.
"Die Abgabe des Führerscheins stellt keinen automatischen Verzicht auf die Fahrerlaubnis dar. Der Führerschein stellt nur die Urkunde über den Besitz einer Fahrerlaubnis dar."
Das war mir klar,
deshalb habe ich in meinem zweiten Schreiben nochmals ausdrücklich erwähnt, dass ich bereits mit meinem ersten Schreiben meine Fahrerlaubnis freiwillig abgegeben hatte, und - nach Ende meines Auslandspraktikums, sobald meine finanzielle Situation dies zulässt - im Rahmen eines Wiedererteilungsverfahrens dass geforderte Gutachten nachreichen werde.
Nun meine Frage:
Habe ich etwas falsch gemacht?
Wie soll ich nun vorgehen?
Ich habe einen Monat Zeit, Wiederspruch einzulegen.
Bitte helft mir, denn mein Führerschein ist mir sehr wichtig, da ich ihn in Deutschland für meinen Nebenjob brauche.
Ich danke schon jetzt für Eure Hilfe.
carhol
02.02.2007, 19:44 Uhr
zu: Führerscheinentzug trotz freiwilliger Abgabe?
>>denn mein Führerschein ist mir sehr wichtig, da ich ihn in Deutschland für meinen Nebenjob brauche. <<
d.h. mit anderen worten doch, dass du in d-land fahren willst.
da ist es unerheblich, ob dir die fahrerlaubnis entzogen oder du sie freiwillig zurück gegeben hast. eine neue bekommst du erst, wenn du die auflagen erfüllt hast.
du hast ausserdem nicht geschrieben, dass du den führerschein an dein zuständiges sva geschickt hast. einfach sagen "ich verzichte auf die fahrerlaubnis aber den fühererschein behalte ich" geht nunmal nicht.
wende dich mit deinem problem an das www.verkehrsportal.de , da sind sehr kompetente leute (ra`s; sva-leiter usw.), die kennen sich mit den "verschlungenen" verwaltungswegen aus.
holger
Seek
02.02.2007, 23:05 Uhr
zu: Führerscheinentzug trotz freiwilliger Abgabe?
Drogensüchtiger? Es fahren genug I...ten in Deutschland rum die keine nehmen. Und das kann ich sogar beweisen:
http://www.youtube.com/watch?v=b24jnVGzKmk
Also scheinen Drogen für schlechten Fahrstil nicht die Ursache zu sein.
Crashkid
03.02.2007, 11:23 Uhr
zu: Führerscheinentzug trotz freiwilliger Abgabe?
Is klar, Hape beweist natürlich alles und dann ist es nicht mehr schlimm bekifft Auto zu fahren?!?
muhaha xD
kost
03.02.2007, 16:17 Uhr
zu: Führerscheinentzug trotz freiwilliger Abgabe?
@ carhol:
vielen Dank für deine Antwort.
hab's dort geposted.
Den Führerschein habe ich natürlich selbstverständlich mitgeschickt, als ich die Fahrerlaubnis freiwillig abgegeben habe.
@ Kahleberger:
ich hatte diesen Beitrag geposted, um Antwort auf mein Problem zu finden, nicht um mich von Dir als Drogensüchtig diffamieren zu lassen.
Nur weil ich mal gekifft habe, bin ich noch lang nicht süchtig und eine Therapie brauche ich auch nicht.
Du solltest deine unbegründeten Vorurteile mal überdenken und deine Energie und Zeit in sinnvollere Beiträge stecken.
Crashkid
06.02.2007, 17:59 Uhr
zu: Führerscheinentzug trotz freiwilliger Abgabe?
So wie ich das sehe braucht jemand der bekifft Auto fährt schon eine Therapie. Vielleicht nicht in einer Entzugsklinik, aber zumindest bei einem Seelenklempner der dir in den Schädel hämmert, dass bekifft fahren jefährlich is und auch andere Menschen gefährdet.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-101 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren auf einem Waldweg und nähern sich einem Bahnübergang ohne Andreaskreuz. Wie verhalten Sie sich?
Horchen, ob sich durch Pfeifen oder Läuten ein Schienenfahrzeug ankündigt
Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und beobachten, ob sich ein Schienenfahrzeug nähert
Ohne weiteres durchfahren, da Schienenfahrzeuge hier wartepflichtig sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-007 / 3 Fehlerpunkte
Im Rückspiegel sehen Sie auf dem Dach eines unmittelbar hinter Ihnen fahrenden Streifenwagens in roter Leuchtschrift "STOP POLIZEI". Für wen gilt dies?
Für alle Fahrzeuge, die sich auf der Straße befinden
Nur für Sie
Für alle nachfolgenden Fahrzeuge
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte
Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?
Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen
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