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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HansS
06.02.2007, 16:10 Uhr

Führerschein mit 17 in BW

Hallo.

Folgende Situation:
Wohne in Baden-Württemberg und bin 17 Jahre alt.
In BW wird der Führerscheon im Juli '07 eingeführt.

Jetzt frage ich mich, ob ich schon so langsam mit der Fahrschule anfangen könnte, sodass ich im Juli den Führerschein schon bekomme?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern matzeee
06.02.2007, 17:06 Uhr

zu: Führerschein mit 17 in BW

Wenn du schon 17 bist (weiß nicht wie lange) und erst in nem halben Jahr deinen Führerschein bekämest, ist es doch Sinnvoller den FS mit 18 zu machen.

Außer man darf sich erst ab Juli 07 Anmelden dann hat sich das ja eh erledigt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ping
06.02.2007, 18:57 Uhr

zu: Führerschein mit 17 in BW

Uns was machst du dann wenn du den hast? Deine Mutter am Wochenende spazieren fahren? Ich finde das absoluten Schwachsinn, diesen 17er Schein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
06.02.2007, 23:53 Uhr

zu: Führerschein mit 17 in BW

Nach derzeitigem Stand der Dinge ist es so, dass die praktische Ausbildung erst ab dem 01.07. begonnen werden darf und auch die Theorieprüfung erst nach diesem Stichtag abgelegt werden darf. Man könnte vorher aber schon mit der Theorieausbildung beginnen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-017-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-017-B

Fußgänger betreten manchmal unachtsam die Fahrbahn

Parkende Fahrzeuge erschweren die Sicht

Fußgänger wechseln häufig die Straßenseite

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-011-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-011-B

Der blaue Pkw muss mich abbiegen lassen

Ich muss den blauen Pkw durchfahren lassen

Ich muss den Radfahrer abbiegen lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen