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Sam98
08.12.2006, 21:43 Uhr
Bitte vor Sonntag antworten
Ich bin in einer verkehrsberuhigten Straße mit so ca. 30-40 kmh gefahren, weil ich dachte es wäre ne 30er Zone. Ein Typ ist mir entgegengekommen und hat mit den armen gewedelt und sich aufgeregt, ich hielt an, hab Fenster runtergekurbelt und gefragt was er für ein Problem hätte. Er fragte mich ob ich nicht wüsste ob hier 30er Zone wär. Ich hab dann gefragt, was es ihn angehen würde, er hätte ja nicht auf mein tacho schauen können, fenster wieder hochgekurbelt und weitergefahren. Später kam die Polizei bei mir vorbei und der Typ hat behauptet ich wär besoffen, zu schnell durch die Gegend gefahren und wär mit quietschenden Reifen davon. Ich habe mich gerechtfertigt, gesagt ich wär mit so ca. 35kmh gefahren... Alkoholtest blieb mir erspart.
Jetzt hab ich eine Anhörung am Sonntag.
Das Problem ist das sich rausgestellt hat, das die Staße ein verkehrsberuhigter Bereich ist oder besser gesagt war das Geschehene genau dort wo es zur 30er übergeht.
Und nu? Was droht mir. Ich muß ja zugeben das ich zu schnell gefahren bin in dieser Zone, obwohl ich ja nicht wusste das diese verkehrsberuhigt ist. Aber zählt denn überhaupt mein Schätzwert? Ich bin mir ja auch nicht sicher.
carhol
08.12.2006, 21:47 Uhr
zu: Bitte vor Sonntag antworten
da du selber den verstoss (35km/h) schon zugegeben hast, wirst du dich da wohl nicht mehr rauswinden können.
holger
Sam98
08.12.2006, 21:49 Uhr
zu: Bitte vor Sonntag antworten
und das bedeutet? konsequenzen...?
carhol
08.12.2006, 21:53 Uhr
zu: Bitte vor Sonntag antworten
siehe bussgeldrechner
holger
durbanZA
09.12.2006, 14:27 Uhr
zu: Bitte vor Sonntag antworten
oh, gar nicht so einfach zu beantworten. Es könnte hier auch lediglich eine unbestimtme überhöhte Geschwindigkeit in einem verkehrsberuhigten Bereich vorgeworfen werden.
Damit würde es beim Verwanrgeld bleiben.
Schließlich wurde hier keine Messung vorgenommen, nicht mal eine Schätzung durch einen PB. Das Beweismaterial ist also seeehr dürftig.
An sich lägst Du hier im Bereich eines A- Verstoßes, was eine Verlängerung der Probezeit, die Anordnung eines Aufbauseminars und ein Bußgeld zur Folge hätte.
Aber ich kann mir nicht vorstellen, daß das so rechtskräftig werden würde...
Bist Du im Rechtsschutz?
tolu
09.12.2006, 14:53 Uhr
zu: Bitte vor Sonntag antworten
da hat dich ein schlechtgelaunter zeitgenosse angeschwärzt. solche querulanten gibt es immer. war wohl sauer, dass du ihm contra gegeben hast.
was soll da gross rumkommen? du hast nur den verstoss der geschwindigkeit zugegeben, der rest ist eh kaum beweisbar. warum hast du eigentlich die geschwindigkeitsüberschreitung zugeben?
da wäre auch nichts nachzuweisen gewesen. der eine sagts so, der andere anders.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte
Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?
Rechtzeitig und vorsichtig bremsen
Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen
Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-116 / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?
Mit Arbeitern auf der Fahrbahn
Mit Verkehr von Baustellenfahrzeugen
Mit Baumaterial auf der Fahrbahn
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-106 / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten, wenn Sie überholt werden?
Geschwindigkeit nicht erhöhen
Geschwindigkeit erhöhen
Möglichst weit rechts fahren
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